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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 8.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 8.1941
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1941, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1941 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1941 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1941 17 18
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1941 31 32
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1941 47 48
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1941 57 58
- Ausgabe Nr.7, 15. Februar 1941 77 78
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1941 87 88
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1941 103 104
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1941 123 124
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1941 131 132
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1941 167 168
- Ausgabe Nr. 15, 18. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 13 a, 4. April 1941 189 190
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1941 244 245
- Ausgabe Nr. 15, 19. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 16, 26. April 1941 280 281
- Ausgabe Nr. 17, 3. Mai 1941 302 303
- Ausgabe Nr. 18, 10. Mai 1941 316 317
- Ausgabe Nr. 19, 17. Mai 1941 344 345
- Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 1941 360 361
- Ausgabe Nr. 21, 30. Mai 1941 372 373
- Ausgabe Nr. 22, 7. Juni 1941 392 393
- Ausgabe Nr. 23, 14. Juni 1941 416 417
- Ausgabe Nr. 24, 21. Juni 1941 430 431
- Ausgabe Nr. 25, 28. Juni 1941 452 453
- Ausgabe Nr. 26, 5. Juli 1941 464 465
- Ausgabe Nr. 27, 12. Juli 1941 490 491
- Ausgabe Nr. 28, 19. Juli 1941 500 501
- Ausgabe Nr. 29, 26. Juli 1941 522 523
- Ausgabe Nr. 29 a, 29. Juli 1941 536 537
- Ausgabe Nr. 30, 2. August 1941 546 547
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1941 564 565
- Ausgabe Nr. 32, 16. August 1941 592 593
- Ausgabe Nr. 33, 23. August 1941 604 605
- Ausgabe Nr. 34, 30. August 1941 628 629
- Ausgabe Nr. 35, 6. September 1941 652 653
- Ausgabe Nr. 36, 13. September 1941 666 667
- Ausgabe Nr. 37, 20. September 1941 678 679
- Ausgabe Nr. 38, 27. September 1941 690 691
- Ausgabe Nr. 39, 4. Oktober 1941 704 705
- Ausgabe Nr. 39 a, 8. Oktober 1941 714 715
- Ausgabe Nr. 40, 11. Oktober 1941 734 735
- Ausgabe Nr. 41, 18. Oktober 1941 742 743
- Ausgabe Nr. 42, 25. Oktober 1941 756 757
- Ausgabe Nr. 43, 1. November 1941 772 773
- Ausgabe Nr. 44, 8. November 1941 792 793
- Ausgabe Nr. 45, 15. November 1941 802 803
- Ausgabe Nr. 46, 22. November 1941 835 836
- Ausgabe Nr. 47, 29. November 1941 851 852
- Ausgabe Nr. 48, 6. Dezember 1941 867 868
- Ausgabe Nr. 49, 13. Dezember 1941 883 884
- Ausgabe Nr. 50, 20. Dezember 1941 899 900
-
Band
Band 8.1941
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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laufend über die vorgenommenen Verleihungen vierteljährlich unter genauer Namensangabe der ge ehrten Mütter und deren Kinderzahl zu berichten, Termin erstmalig zum 1. 4. 1941. Mit der Durchführung dieser Anordnung beauf trage ich mein VA., das in Zusammenarbeit mit den Schriftleitungen der NS.-Landpost und der Wochen blätter der LBsch. die erforderlichen Anweisungen gibt. Durchführungsverordnung. Bei der Durchführung der vorstehenden Anord nung ist folgendes zu beachten: Die KBsch. setzen sich mit den zuständigen Kreis leitungen umgehend in Verbindung zwecks nament licher Erfassung der Mütter aus dem Landvolk, die durch Verleihung des goldenen Ehrenkreuzes geehrt worden sind. Zu erfassen sind sämtliche Mütter, die seit dem Erlaß der Verordnung des Führers vom 16. 12. 1938 ausgezeichnet worden sind. Mit der Kreisleitung ist ferner zu vereinbaren, daß den KVsch. die Verleihungen fortlaufend mitgeteilt wer den. Ferner stellen die KBsch. in ihrem Gebiets- bereich diejenigen im RNSt. tätigen Bauernführer, ehrenamtlichen Mitarbeiter und Dienstangehörigen gesondert fest, deren Frauen durch Verleihung des goldenen, silbernen oder bronzenen Ehrenkreuzes aus gezeichnet worden sind. Es sind zu melden: Vor- und Zuname, Wohnort und Kin derzahl der betreffenden Mütter. Die KBsch. reichen diese Namenslisten der zuständigen LBsch. ein, so daß eine fortlaufende Veröffentlichung sicher gestellt ist. Die LBsch. sammelt die eingehenden Namens listen der KBsch. und stellt, soweit durch die KBsch. die Erfassung noch nicht erfolgt ist, ihrerseits die Namen derjenigen kinderreichen Frauen der bei den Dienststellen der LBsch. tätigen Bauernführer, ehren amtlichen Mitarbeiter und Dienstangehörigen fest. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist die HA. I der LBsch. federführend zuständig. Soweit die Erfassung von Frauen der Bauernführer, ehrenamt lichen Mitarbeiter und Dienstangehörigen des RNSt. notwendig ist, hat die Durchführung im Benehmen mit der Abt. IVK II zu erfolgen. Zur namentlichen Veröffentlichung der mit dem Ehrenkreuz ausgezeich neten Mütter in den Wochenblättern der LBsch. ist in Zusammenarbeit mit der Abt. IVO die Ver bindung mit der Schriftleitung der Wochenblätter aufzunehmen. Aus technischen Gründen ist verein bart worden, daß die laufenden Veröffentlichungen in einer einzelnen Druckfolge des Wochenblattes die Anzahl von 30 Namen nicht überschreitet. Die Abt. IVE der LBsch. melden im Anschluß an die Ver öffentlichungen in den einzelnen Wochenblättern die Namenslisten an die KIVL, die sich zwecks Sammel veröffentlichung für das gesamte Reichsgebiet in der NS.-Landpost mit der Schriftleitung dieser Zeitschrift in Verbindung setzen wird. An die Reichs^ und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 33. Neubilüung deutschen Bauerntums. Beschleunigung des Prüfungsverfahrens auf Aushändigung des Neubauernscheines. — lf 210 vom 20. 1. 1941 —. Ich habe bereits des öfteren darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, die Bearbeitung der Anträge auf Aushändigung des Neubauernscheines, der „Vor läufigen Bescheinigung" und des Anliegersiedler scheines mit besonderer Beschleunigung vorzunehmen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft hat es mir erneut zur Pflicht gemacht, die LBsch. auf diese notwendige Beschleunigung hin zuweisen. In kürzlichen Besprechungen mit dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Reichs führer ff — Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums — haben diese in Anhetracht der Siedlungsaufgaben in den wiedergewoifnenen Gebieten mit besonderem Nachdruck darum ersucht, daß die Durchführung der Prüfungsverfahren inner halb möglichst kurzer Frist erfolgt. Ich habe erklärt, daß es in normal liegenden Prüfungsverfahren möglich ist, das gesamte Ver fahren — gerechnet vom Eingang der ersten aus gefüllten Fragebogen an bis zur Entscheidung durch mich — in einer Frist von 8 bis 10 Wochen durch zuführen. Die Erfahrung lehrt auch, daß diese Frist in einer Vielzahl von Prüfungsfällen innegehalten wird. Wenn der Bewerber die Vorlage der Prü fungsunterlagen besonders beschleunigte, so ist die Laufzeit des Prllfungsverfahrens in Einzelfällen noch weit geringer gewesen. Ich mutz es hiermit den LBsch. zur Pflicht machen, alle Prüfungsverfahren so beschleunigt zu bearbeiten, datz die mir vorzu legenden Unterlagen spätestens acht Wochen nach Eingang der ersten ausgefüllten Fragebogen an mich übersandt werden. Ich selbst werde dafür sorgen, datz in normal liegenden Fällen die hier zu treffende Entscheidung spätestens innerhalb von vierzehn Tagen erfolgt. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit der Siedlungsbehörde, dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Reichskommissar für die Festi gung deutschen Volkstums ist es unerläßlich, daß künftig dieser Anweisung gemäß verfahren wird. Ich kann feststellen, datz in der überwiegenden Zahl der LBsch. das Tempo der Abwicklung der Prü fungsverfahren den hier festgelegten Fristen bereits entspricht; bei anderen LBsch. liegen Rückstände vor, deren Umfang nicht mehr verantwortet werden kann. Es ist mit allem Nachdruck darauf Bedacht zu nehmen, datz vorhandene Rückstände im Referat I?2 um gehend aufgearbeitet werden. An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S. 35
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