919 DN. 1941 Nr. 50 920 Lanübau. Mitwirkung des NNSt. bei den Aufgaben der Wasser- und Vodenverbände. — ll 0 295 vom 15. 12. 1941 —. Unter Hinweis auf den Erlag des Generalinspek tors für Wasser und Energie vom 13. 11. 1941 — 8 1—2727 1 — (Reichsministerialblatt S. 925) hebe ich hiermit meine Anordnung vom 23. 2. 1939 - II 0 2314 — (DN. S. 165) auf. Die LVA. sind gehalten, die KBF. über alle wichtigen landeskulturellen Vorgänge zu unterrichten und gegebenenfalls an den Verhandlungen zu be teiligen; besonders gilt dies vom 8 5 Abs. 2 der Mustersatzung (Planung und Beginn des Unter nehmens), Z 18 (Zusammensetzung und Wahl des Ausschusses) sowie allen personellen Fragen. Ist die LBA. verhindert, an einem Termin teil zunehmen, so ist von ihr die KBsch. bzw. WVSt. mit der Wahrnehmung desselben zu beauftragen, falls die Teilnahme eines Vertreters des RNSt. für erforder lich gehalten wird. Soweit LBA. z. Z. wegen Einberufung oder Abkommandierung der Dienstkräfte geschlossen sind, ist den Wasser- und Vodenverbänden die stellvertre tende Dienststelle mitzuteilen. Wieweit die LVsch. bei großen Verbänden, bei denen der Regierungspräsident oder Oberpräsident bzw. Reichsstatthalter usw. Aufsichtsbehörde ist, ihre Beteiligung für erforderlich halten, ist von ihnen von Fall zu Fall zu bestimmen und gegebenenfalls ent sprechende Fassung der Satzung zu veranlassen. I An die Landes- und Kreisbauernschaften, Landbauaußenstellen. — DN. 1941 S. 919. Technik in öer Landwirtschaft. Reichszufchüffe für Elektrizitäts-Neuanschlüsse. — HO 452 vom 1k. 12. 1941 —. Die Rest-Elektrifizierung der Landwirtschaft wird für die nächsten Jahre eine besonders wichtige Auf gabe sein. Trotz der kriegsbedingten Materialknapp heit, die der Erfüllung dieser Aufgabe entgegensteht, hat sich doch schon im Kriege an Hand mancher Einzel fälle die Notwendigkeit ergeben, landwirtschaftlichen Betrieben den Elektrizitätsanschluß durch Reichs zuschüsse zu erleichtern. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft hat daher auf meinen Antrag zur Förde rung des Anschlusses landwirtschaftlicher Betriebe an die Elektrizitätsversorgung mit Erlaß vom 27. 6.1941 — IV 7 — 10 834 — noch für das Rechnungsjahr 1941 Reichsmittel in begrenztem Umfange bereit gestellt. Die Mittel sollen als Beihilfen des Reiches zu den Anschlußkosten verwendet werden, welche das Elektrizitätsversorgungsunternehmen von dem An schlußsuchenden als Vauzuschuß erhebt (Abnehmer anteil). Die Aktion erstreckt sich nicht auf die Bergbauern gebiete, da für diese im Reichshaushalt 1941 geson derte Reichsmittel für Kleinkraftanlagen und für die Elektrifizierung der Landwirtschaft vorgesehen sind. Die LAbt. II 6 erhalten über die Bedingungen, das Antrags-, Eenehmigungs- und Auszahlungsver fahren besondere Richtlinien. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 919. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs- amtes des Neichsbauernführers: 1. Dienst von Weihnachten bis Neujahr. (VK l 233 vom 17.12.1941) 2. Reisen führender Persönlichkeiten des Staates und der Partei in die besetzten Ostgebiete. (VKI 224 vom 17.12.1941) 3. Reiseverkehr — Dienstreisen von Behördenangehörigen usw. (VKI 224 vom 18.12.1941) 4. Nebenbezüge und Einberufungen zur Wehrmacht. (VKII 170 vom 15.12.1941) 5. Unfallversicherung der Berufsfahrer und der Ange stellten, die Kraftfahrzeuge lenken. (VSI 2390/1 vom 15.12.1941) 6. Krankenhilfe für fremdvölkische, insbesondere pol nische Arbeiter, (l 8 619/20 vom 15.12.1941) 7. Der Einheitswert als Anhaltspunkt für die Ermitt lung des angemessenen Pachtpreises"). (I Qe29 vom 17.12.1941) 8. Terminplan: Statistik über die praktische Berufs ausbildung. (II K 109 vom 10.12.1941) 9. Übernahme von Forstwarten (mittlerer Dienst) in die Revierförsterlaufbahn (gehobener Forstdienst)"*). (II K 176/1 vom 15.12.1941) 10. Dienstbesprechungen der Sachgebiete IIL 4 und II L 6. (II S 10/33 vom 16.12.1941) 11. Untersuchung von Kohlrübensamen zwecks endgül tiger Anerkennung. Mindestwerte für Keimfähigkeit bei Handelssaatgut von Kohlrübensamen. (IIL 430/1 vom 15.12.1941) 12. Einbeziehung der Saatgut-Vermehrungswirtschaften von Hafer und Sommergerste in das Ablieferungssoll des Wirtschaftsjahres 1941/42 — Versorgung mit Futtergetreide. (II L 440/1 vom 17.12.1941) 13. Verkauf und Auslieferung von Geräten zur Be kämpfung von Pslanzenkrankheiten und Pflanzen schädlingen. (II L 912/11 vom 12.12.1941) *) Außer Danzig-Westpreußen, Thüringen, Sudeten land, Wartheland. **) Außer Alpenland, Donauland, Südmark.