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Grunölagen der Erzeugung unü öes Marktes. Erhebung des Statistischen Neichsamtes über den Gemüseanbau 1941. — Vl) 5K7 vom 18. 12. 1941 —. Auf Grund der mit dem Statistischen Reichsamt getroffenen Absprache erhalten nach Abschluß der diesjährigen Erhebung über den Gemüseanbau die KVF. von den Landräten drei Durchschriften des Ge meindeergebnisses. Während je eine Durchschrift der zuständigen LBsch. und dem zuständigen GWV. ein zureichen ist, verbleibt die dritte Durchschrift des Ge meindeergebnisses bei der KBsch., die jedoch der zu ständigen Vezirksabgabestelle für Eartenbauerzeug- nisse die dritte Durchschrift unverzüglich zur Ver fügung zu stellen hat. Nach Auswertung der Ergeb nisse senden die Vezirksabgabestellen der KBsch. das Eemeindeergebnis wieder zurück. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 905 firbeitsleben unö Stellung der Fremdvölkischen im Arbeitsleben und in der Berufsordnung. — I 6 199 vom 15.12.1941 —. Abschnitt K II meiner Anordnung vom 19.8.1941 - I 8 109 — (DN. S. 610): „Von dem Personenkreis zu I (Fremdvölkische) sind ausgenommen und wie deutsche Volks angehörige zu behandeln" ist wie folgt zu ergänzen: „5. Elsässer und Lothringer, auch wenn sie ihren Ausweispapieren nach französische Staats angehörige sind." An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 905. Landarbeiterwohnungsbau. Handbuch mit Kommentar zu den Rechtsgrund lagen und Durchführungsbestimmungen. — I 8 389/1 vom 15.12.1941 —. Im Rahmen der Handbücherei des Wohnungs- und Siedlungswesens des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau ist bei der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Eberswalde, soeben erschienen: Heft 18 „Förderung des Landarbeiter wohnungsbaue s", Gesetzliche und verwaltungs mäßige Grundlagen der Vierjahresplanmaßnahme, bearbeitet von Horst Boruttau, Oberregierungsbaurat beim Reichskommissar für den sozialen Wohnungs bau, und Dr. jur. Heinrich Winter, Landesrenten banksyndikus. Der 444 Seiten starke Band bringt eine voll ständige Zusammenfassung aller im Rahmen der Vierjahresplanmaßnahme zur Förderung des Land arbeiterwohnungsbaues erschienenen Bestimmungen mit Erläuterungen und Abdrucke der sonstigen Ge setze, Verordnungen und Vorschriften, die für den ländlichen sozialen Wohnungsbau von Belang sind (Steuerermäßigungen, Förderung der Landbevölke rung, Baulandbeschaffung, Landesrentenbankgesetz und dgl.), ferner Betrachtungen und statistische Über sichten über die Entwicklung des Landarbeiterwoh- Herufsorünung. nungsbaues auch hinsichtlich der früheren Förderungs maßnahmen seit 1924, schließlich Verzeichnisse der Durchführungsbehörden und Verfahrensträger sowie ein Sachregister. Mit der Herausgabe des Handbuchs ist einem praktischen Bedürfnis Rechnung getragen worden. Es wird den an der Maßnahme beteiligten Behörden und Dienststellen ein wertvolles Hilfsmittel sein. Die Anschaffung wird den LBsch. und KBsch. empfohlen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. DN. 1941 S. 905. Einsatz von Kriegsgefangenen in der Forst wirtschaft. — I 8 348/39 vom 18.12.1941 —. Der Reichsarbeitsminister hat mit Erlaß vom 24. 11. 1941 — Va 5135/1939 — angeordnet, daß die durch die Arbeitseinschränkungen im Baugewerbe freigesetzten Kriegsgefangenen, soweit sie nicht zur Bewältigung eines plötzlich austretenden Notstandes wie z. V. bei Schneeräumung, Entladearbeiten der Reichsbahn, beim Kohlenhandel, der Reichspost, Katastrophenbehebung u. dgl. eingesetzt werden müs sen, vor allem der Forstwirtschaft zur Bewältigung des winterlichen Holzeinschlags zur Verfügung zu stellen sind. Der Einsatz in der Forstwirtschaft erfolgt mit der ausdrücklichen Auflage, daß diese Kriegs gefangenen nach Beendigung des Holzeinschlags in ihre bisherigen Arbeitsstellen in der Vauwirtschaft zurückzuführen sind. Der Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 22. 9. 1941 — Va 5135/1392 —, inhaltlich mitgeteilt in meiner Anordnung vom 20.11.1941 — I 8 348/40 — (DN. S. 839), nach dem die in der Landwirtschaft im Winter 1941/42 entbehrlichen Kriegsgefangenen vor nehmlich der Forstwirtschaft zur Verfügung zu stellen sind, bleibt hierdurch unberührt. An die Landes- und Kreisbauernschaften. DN. 1941 S. 906.