gleicher Eigenschaft an die LdwSch. u. WBSt. Löwenberg. Leiterin der Mädchenabteilung Ursula Peter von der LdwSch. u. WBSt. Trachenberg in gleicher Eigen schaft an die LdwSch. u. WBSt. Lauban. Leiterin der Mädchenabteilung Erna Krause von der LdwSch. u. WBSt. Wohlau in gleicher Eigenschaft an die LdwSch. u. WBSt. Oels. Schleswig-Holstein. Berufen wurden: Als LEW. August Diercks unter Widerruf seiner Berufung als AL. 18. Als AL. I 8 LR. Dr. Karl Michel an das VA. Thüringen. Berufen wurde: Als Leiterin der Mädchenabteilung Thora Walter an die LdwSch. u. WBSt. Schleiz. Organisation und allgemeine Verwaltung. Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen SA. und Reichsnährstand. — I 104/4 vom 18.12.1941 —. „Das Deutschland der Zukunft kann nur ein Bauernland sein, oder es wird wieder untergehen wie die Reiche der Hohenstaufen und Hohenzollern untergegangen sind, weil sie vergaßen, ihren völkischen und wirtschaftlichen Schwerpunkt in sich selbst zu suchen." Der SA. ist durch Erlaß des Führers vom 19.1. 1939 die vor- und nachmilitärische Wehrerziehung aller deutschen Männer vom vollendeten 17. Lebens jahr ab übertragen. Die erste Voraussetzung der Wehrbereitschaft ist aber das bodenständige Denken aller zur Wehrgemeinschaft gehörenden Männer, denn Soldat sein heißt, wurzeln in der national sozialistischen Erkenntnis von den Urkräften des Blutes und des Bodens, von Volk und Erde, von Volkstum und Volksraum. In klarer Erkenntnis der sich hieraus ergebenden Pflichten und der Notwendigkeit, die bisher nicht bezwungene Erscheiizung der Landflucht zu überwin den, treffen SA. und Reichsnährstand zur gemein samen Arbeit an dieser großen bäuerlichen Aufgabe folgende Vereinbarung: Vereinbarung I. Die SA. stellt sich in den Dienst der Werbung für den Nachwuchs der landwirtschaftlichen Berufe als eine der vordringlichsten Aufgaben der kommen den Zeit, denn sie sieht — eingedenk der parteiamt lichen Kundgebung über die Stellung der NSDAP, zum Landvolk und zur Landwirtschaft — im Land volk den Hauptträger volklicher Erbgesundheit, den Jungbrunnen des Volkes und das Rückgrat der Wehrkraft. II. Die Oberste SA.-Führung wird daher innerhalb der SA.-Einheiten und der SA.-Wehrmannschasten eine geeignete und eingehende Aufklärung über die landwirtschaftliche Berufsausbildung und über die Aussichten der landwirtschaftlichen Berufe veranlassen und ihre Durchführung überwachen. Ziel hierbei ist, SA.-Männer und SA.-Wehrmänner bzw. deren Kinder zum Erwerb des Neubauernscheines zu er ziehen. III. Die Ausstellung des Neubauernscheines erfolgt durch das Verwaltungsamt des Reichsbauernführers. Der Reichsnährstand und die Dienststellen der SA. werden gemeinsam den Ausbildungsweg, den der einzelne Bewerber zu gehen hat, fördern. IV. Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen für Angehörige der SA. und der SA.-Wehrmannschaften bzw. deren Kinder, die über den allgemeinen Ausbil dungsgang hinausgehen, werden von der Obersten SA.-Führung und dem Reichsnährstand gemeinsam ausgearbeitet und durchgeführt. München, den 18.12.1941. Lutze. Der Stabschef. Goslar, den 18.12.1941. R. Walther Darre. Der Reichsbauernführer. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 901. Abgekürzte Bezeichnung für das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft. — I 220/28 vom 15. 12. 1941 —. Zur Vereinfachung des Schriftverkehrs innerhalb des RNSt. wird zusätzlich die Einführung folgender einheitlicher Abkürzung angeordnet: RMfEuL. — Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Die Abkürzung „REM." führt zu Verwechslun gen mit dem „Reichserziehungsministerium" und ist deshalb zu unterlassen. 8 28 Ziff. 2 Anlage 5 EONSt. ist entsprechend zu ergänzen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 902.