881 DN. 1941 Nr. 48 882 Austauschzeit kann nicht als Lehrzeit angerechnet werden. Uber den Austausch ins Ausland ergeht von der RAbt. I l) besondere Anordnung. An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S. 879. Zuteilung von Baumwollgarn und -gewebe an die Landfrauenschulen und Mädchenabteilungen. — IIK 292/2 vom 29.11.1941 —. Obgleich den LBsch. der unmittelbare Verkehr mit Reichsstellen durch die Anordnungen vom 10. 8. und 2. 9.1940 — I L 110 — (Rundschreiben) und den Abt. II K, insbesondere durch Anordnung vom 10.1. 1940 — IIK 292/2 — (DN. S. 29) untersagt ist, gehen in letzter Zeit wiederholt Einzelanträge von Land frauenschulen und LdwSch. bei der Reichsstelle für Baumwollgarne und -gewebe ein. Ich weise darum nochmals darauf hin, daß derartige Anträge unterbleiben müssen. Im übrigen betone ich, daß Baumwollgarne nicht zugeteilt sind. Wegen der Belieferung von Ersatzgarnen müssen sich die Schulen "unmittelbar mit den LAbt. I L in Ver bindung setzen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S.881. Wirtschaft. Wagenstandgeld und Lagergeld für Wehrmachtgut. — III O 458/13 253 vom 2.12.1941 —. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Reichs- oerkehrsminister und der Wehrmacht werden Wagen standgelder für verspätete Ve- oder Entladung von Wagenladungen und Lagergelder für Stückgüter, so weit es sich um Wehrmachtgut handelt, im Kriege nicht erhoben. Diese Vereinbarung gilt jedoch nur für Wehr machtgutsendungen, deren Absender oder Empfänger eine Wehrmachtdienststelle ist. Von privaten Absendern oder Empfängern von Wehrmachtgut wird bei Überschreitung der Ladefrist oder der lagergeldfreien Zeit das tarifmäßige Wagen standgeld oder Lagergeld durch die Eisenbahn er hoben. Weist der Zahlungspflichtige der Eisenbahn jedoch nach, daß die Überschreitung der Ladesrift oder der lagerfreien Zeit von einer Wehrmachtdienststelle zu vertreten ist, so wird das erhobene Wagenstand geld oder Lagergeld von der Eisenbahn in voller Höhe zurückerstattet. Von einer Veröffentlichung dieser Mitteilung ist abzusehen. An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S.881. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Reichsbauernführers: 1. Schriftgutordnung des RNSt.; Aktenplan 18. (VK I 225/2 vom 28.11.1941) 2. Weihnachtszuwendungen. (VKII 200 vom 1.12.1941) 3. Kartoffelablieserungskartei. (V3I 7209/0 vom 3.12. 1941) 4. Reichsbeihilfe für Bauernschulen für ehrenamtliche BF. und allgemeine Schulung. (120—20/5 vom 1.12. 1941) 5. Erhebung über den Bestand und Bedarf an Arbeits kräften für 1942. (1 8 312/2 vom 2.12.1941) 6. Sicherstellung der Betriebsführung in den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaues. (13 343/13 vom 2.12.1941) 7. Richtlinien für die Tätigkeit und Rechnungslegung der Treuhänder nach dem Reichserbhofrecht und der Verordnung zur Sicherung der Landbewirtschaftung. (1 0 c 82 vom 3.12.1941) 8. Reichsbeihilfen zur Beschaffung von Kartoffel- Dämpfkolonnen. (II L 642 vom 1.12.1941) 9. Versicherung gegen auftretende Schäden bei der Steri litätsbekämpfung. (II l) 1021 vom 1.12.1941) 10. Anleitung für die Umstellung des Blumen- und Zier- pslanzenbaues auf Gemüsebau. (II3 410 vom 1.12. 1941) 11. Dienstbesprechung über Gemüsesaatenanerkennung. (II 8 630 vom 1.12.1941) 12. Forsteigene Sägewerke"). (II 8 420/9 vom 28.11.1941) 13. Einlegen von Gemüse. (IIII 330 vom 27.11.1941) 14. Verfahrensordnung für die Befchwerdeausschüsse. (III 8 350/2369 vom 1.12.1941) 15. Einstellung von Sportassistentinnen an Bauernschulen. (SB. f. d. Schulw. 83 687 vom 28.11.1941) ") Außer Alpenland, Donauland, Südmark, Warthe land, Danzig-Westpreutzen. Anschriftänderungen: Landesbauernschast Pommern: Die Diensträume der Mädchenabteilung der LdwSch. und WVSt. Greifenhagen sind nach der Stettiner Str. 24 verlegt. Fernspr.: Greifenhagen 357. Landesbauernschast Sachsen: Die Diensträume der KBsch. Grimma sind nach dem Franz-Seldte-Ring 6 verlegt. Landesbauernschaft Weser-Ems: Die LdwSch. und WBSt. Sögel, Zweigklasse Ester wegen, hat die Fernsprechnummer Esterwegen 12 erhalten. Wirtschaftsstab Ost: Die Lhefgrupve Landwirtschaft (La) des Wirtschafts stabes Ost hat ihre Diensträume nach Berlin-Charlotten burg, Kantstr. 8—11, verlegt. Fernspr.: Berlin 310018. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstrahe 139/140.