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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 8.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 8.1941
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1941, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1941 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1941 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1941 17 18
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1941 31 32
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1941 47 48
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1941 57 58
- Ausgabe Nr.7, 15. Februar 1941 77 78
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1941 87 88
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1941 103 104
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1941 123 124
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1941 131 132
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1941 167 168
- Ausgabe Nr. 15, 18. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 13 a, 4. April 1941 189 190
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1941 244 245
- Ausgabe Nr. 15, 19. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 16, 26. April 1941 280 281
- Ausgabe Nr. 17, 3. Mai 1941 302 303
- Ausgabe Nr. 18, 10. Mai 1941 316 317
- Ausgabe Nr. 19, 17. Mai 1941 344 345
- Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 1941 360 361
- Ausgabe Nr. 21, 30. Mai 1941 372 373
- Ausgabe Nr. 22, 7. Juni 1941 392 393
- Ausgabe Nr. 23, 14. Juni 1941 416 417
- Ausgabe Nr. 24, 21. Juni 1941 430 431
- Ausgabe Nr. 25, 28. Juni 1941 452 453
- Ausgabe Nr. 26, 5. Juli 1941 464 465
- Ausgabe Nr. 27, 12. Juli 1941 490 491
- Ausgabe Nr. 28, 19. Juli 1941 500 501
- Ausgabe Nr. 29, 26. Juli 1941 522 523
- Ausgabe Nr. 29 a, 29. Juli 1941 536 537
- Ausgabe Nr. 30, 2. August 1941 546 547
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1941 564 565
- Ausgabe Nr. 32, 16. August 1941 592 593
- Ausgabe Nr. 33, 23. August 1941 604 605
- Ausgabe Nr. 34, 30. August 1941 628 629
- Ausgabe Nr. 35, 6. September 1941 652 653
- Ausgabe Nr. 36, 13. September 1941 666 667
- Ausgabe Nr. 37, 20. September 1941 678 679
- Ausgabe Nr. 38, 27. September 1941 690 691
- Ausgabe Nr. 39, 4. Oktober 1941 704 705
- Ausgabe Nr. 39 a, 8. Oktober 1941 714 715
- Ausgabe Nr. 40, 11. Oktober 1941 734 735
- Ausgabe Nr. 41, 18. Oktober 1941 742 743
- Ausgabe Nr. 42, 25. Oktober 1941 756 757
- Ausgabe Nr. 43, 1. November 1941 772 773
- Ausgabe Nr. 44, 8. November 1941 792 793
- Ausgabe Nr. 45, 15. November 1941 802 803
- Ausgabe Nr. 46, 22. November 1941 835 836
- Ausgabe Nr. 47, 29. November 1941 851 852
- Ausgabe Nr. 48, 6. Dezember 1941 867 868
- Ausgabe Nr. 49, 13. Dezember 1941 883 884
- Ausgabe Nr. 50, 20. Dezember 1941 899 900
-
Band
Band 8.1941
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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Die Pflanzenschutzämter sind verpflichtet, bei der Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen einen strengen Matzstab anzulegen. Bevorzugt sollen die jenigen Antragsteller werden, deren altes Gerät un brauchbar geworden ist. Nach Möglichkeit ist in die sen Fällen zu verlangen, datz eine schriftliche Beschei nigung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, datz das alte Gerät dem Altwarenhändler zugeführt worden ist, damit das Altmaterial Wiederverwendung finden kann. Die Bescheinigungen sind jeweils den Mel dungen beizufügen. Weiter sollen diejenigen An träge bevorzugt behandelt werden, bei denen die Ge währ gegeben ist, datz das Pflanzenschutzgerät gemein schaftlich eingesetzt wird. Die Hersteller von Pflanzenschutzspritzen dürfen Geräte an Wiederverkäufer ebenfalls nur gegen Vor lage von Dringlichkeitsbescheinigungen, die für Ver braucher ausgestellt sind, beziehen, doch wurde mit der Fachgruppe Landmaschinenbau folgende Zwischen lösung vereinbarte Die Hersteller von Pflanzenspritzen dürfen ab 1. 1. 1942 bis auf weiteres nur 50 vH ihrer Erzeu gung des Jahres 1942 einschließlich der Rückstände aus der Erzeugung 1941 ausliefern bzw. nur Liefer verpflichtungen in dieser Höhe eingehen. Lieferungen im Dezember 1941 sind auf diese Zuteilungen an zurechnen. Die Verteilung der Geräte auf die einzelnen Wiederverkäufer hat wertmäßig im gleichen Ver hältnis zu den bisherigen Bezügen ohne Vorlage einer Dringlichkeitsbescheinigung zu erfolgen. Der auf den einzelnen Wiederverkäufer entfallende Hun dertsatz ist unter Zugrundelegung des Jahresdurch schnitts der Umsätze in den Jahren 1938, 1939, 1940 zu errechnen. Wiederverkäufern in Elsaß, Lothringen, Luxem burg, Südkärnten und Südsteiermark dürfen weitere 5 vH der Erzeugung ausgeliefert bzw. Lieferungen in dieser Höhe zugesagt werden. Hierdurch wird erreicht, daß keine Stockung in dem Geschäftsgang eintritt. Ich habe mir Vorbehal ten, weitere Zuteilungen freizugebcn. An die Landesbauernschaften und Pflanzenschutzämter. — DN. 1941 S. 863. Technik in -er Lan-wirtschaft. Bedarfsdeckungsscheine für Ackerschlepper. - UO 112/4 vom 24. 11. 1941 —. Vis zur Umstellung der Schleppererzeügung auf holzgasbetriebene Maschinen ist mit einer bestimmten von dem Bevollmächtigten für die Maschinenproduk tion festgelegten'Anzahl von Flüssigtreibstoffschleppern noch zu rechnen, deren Absatz auf dem Jnlandsmarkt erfolgen soll. Diese in der nächsten Zeit auf den Markt kom menden Maschinen sollen dazu benutzt werden, um die in der Praxis vorhandenen bisher noch unaoge- deckten Schlepperbedarfsdeckungsscheine einzulösen. Sobald die bisher ausgegebenen Vedarfsdeckungs- scheine eingelöst sind, soll in Zukunft bis auf weiteres der Absatz der noch anfallenden Flüssigtreibstoffschlep per so gehandhabt werden, daß überaltete Maschinen zum Ziele einer Treibstoffeinsparung durch neue er setzt werden. Austauschbar sind schrottreife Maschinen für Benzin-, Motorenpetroleum-Motoren bzw. Eas- ölbetrieb, soweit sie bisher nicht als ausgesprochene Reservemaschinen oder Spitzenbrecher eingesetzt wa ren. Außerdem können stark abgenutzte Schlepper mit einer hohen jährlichen Ausnutzung, deren Verschrot tung billigerweise jedoch noch nicht gefordert werden kann, ausgetauscht werden. Für diese Maschinen muß nach Lieferung des neuen Schleppers die Gewähr ge geben sein, daß eine Weiterbenutzung Vicht mehr statt findet. Zu diesem Zweck find nach Lieferung der neuen Maschine bei der zuständigen KBsch. die Zulassungs papiere und bei Benzin- und Motorenpetroleum- Motoren der Magnet bzw. bei Diesel- und Glühkopf motoren die Vrennstoffpumpe zu hinterlegen. Der Austausch hat so stkttzufinden, daß etwa die gleiche Motorenleistung zugrunde gelegt wird. Nur wenn in Sonderfällen zwingende Gründe vorliegen, kann auch ein stärkerer Schlepper gegen einen schwächeren einge tauscht werden. Höhere Treibstoffzuteilungen als bis her sind jedoch bei einem derartigen Austausch nicht statthaft. Kettenschlepper und gummibereifte Maschi nen mit einer Leistung über 25 ?8 kommen für die Austaufchmaßnahme nicht in Frage. Nähere Richt linien über die Durchführung der Maßnahme ergehen an die Abt. II O der LBsch. An die Landesbauernschaften. - DN. 1941 S. 865. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs- amtes des Reichsbauernführers: 1. Speisekartoffelversorgung. (KO 1689 vom 21. 11. 1941) 2. Beauftragter für Schrott- und Altmetallerfassung in den besetzten Gebieten. (VU l 224 vom 21. 11. 1941) 3. DN. Ausgabe O (Vik I 269/1 vom 21. 11. 1941) 4. Stellenplan der KBsch. (V-1 II 273 vom 21. 11. 1941) 5. Osteinsatz — OX-Stellungen. (V/1II Ost 60/41 vom 20. II. 1941) 6. Landschlußscheine für Rinder und Schweine. (V8I ' 7770/1 vom 25. 11. 1941) 7. Entlohnung ausländischer Arbeitskräfte. (1 8 463/1 vom 25. 11. 1941) 8. Landwirtschaftlicher Wetterdienst. (IIL 111 vom 21. 11. 1941) 9. Anbau- und Düngungspläne. (IIS 303/2 vm 26. 11. 1941) 10. Anerkennung von Saatmais. (II O 430/2 vom 22. 11 1941) 11. Landessortenversuche 1942. (IIL 422 vom 25. 11. 1941) 12. Zulassung vn Handelssaatgut bei Erbsen. (Speise- erbsen-Tyven) und Ackerbohnen. (IIL 440 vom 26. 11. 1941) 13 Zuteilung von Marken zum Bezug von kupferhal tigen Pflanzenschutzmitteln. (IIL 912 vom 24. 11. 1941) 14. Förderung der Kaninchenzucht. (II O 751 vom 21. II 1941) 15. Eeflügelgesundheitsdienst, Monatsberichte Septem- ber/Oktober 1941). (II O 1025 vom 25. 11. 1941) Anfchriftänderung: Landcsbauernschast Ostpreußen. Das neuerrichtete Forstamt hat seinen Dienstsitz in Tilsit. Druck i Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H>, Berlin N 4, Linienstraße 139/140.
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