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864 Herufsausbilöung unö Virtschastsberatung. Obermeierlehrgang und Mottereimeisterlehrgang für Kriegsteilnehmer. — IIK 17V/11 vom 24. 11. 1941 —. Um solchen Molkereigehilfen die Möglichkeit zum Besuch des Obermeierlehrgangs und des Meisterlehr gangs zu geben, die von der Wehrmacht zum Zweck der Berufsfortbildung Winterurlaub erhalten, wer den folgende besonderen Lehrgänge durchgeführt: 1. ein Obermeierlehrgang vom 1. 12. 1941 bis 28. 2. 1942 an der Milchwirtschaftlichen Lehr und Untersuchungsanstalt des RNSt. in Wre- schen (Wartheland, O-Zug-Station auf der Strecke Posen—Litzmannstadt) mit Abschluß durch die Obermeierprüfung; 2. ein Meisterlehrgang vom 1. 12. 1941 bis 28. 2. 1942 als erste Hälfte des sechsmonatigen Meisterlehrgangs an der Milchwirtschaftlichen Lehr- und llntersuchungsanstalt des RNSt. in Stettin mit Abschluß durch eine Zwischen prüfung. Die Anmeldungen sind mit Lebenslauf und wo möglich Zeugnisabschriften sofort an die Anstalts leitungen zu richten. Zur Ergänzung des in Stettin durchgeführten Meisterlehrgangs wird später ein weiterer Lehrgang, der ebenfalls 3 Monate dauert und der durch die Meisterprüfung abgeschlossen wird, durchgeführt werden. Dazu werden nur die Teil nehmer des Winterlehrgangs 1941/42 zugelassen werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 863. Eehilfenbrief des NNSt. — HK 100 vom 24. 11. 1941 —. Für den Eehilfenbrief des RNSt. ist eine ver besserte Ausführung geschaffen worden. Ich bemerke dazu, daß die neue Ausführung wegen der Papier knappheit nur in beschränktem Umfang zur Verfügung steht und deshalb erst nach dem Verbrauch der alten Vordrucke verwendet werden darf. Für Landarbeits und Hausarbeitsgehilfen wird der Eehilfenbrief nicht ausgestellt. Diese Gehilfen erhalten nur das Zeugnis über die Landarbeits- bzw. Hausarbeitsprüfung. Zu der Ausfüllung des neuen Vordrucks bemerke ich, daß auf der ersten Textzeile nur der Vorname und der Zuname ohne Komma, auf der zweiten Zeile das Geburtsdatum und der Geburtsort ohne Komma einzusetzen sind. An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S. 864. Lanübau. Bezugsmarken für kupferhaltige Pflanzenschutz mittel. — HO 912 vom 24. 11. 1941 —. Da die Kupferspritzmittel „Cuprenox" und „Cu- promaag" etwa das Dreifache der anerkannten Kupferkalkspritzmittel des Handels an Kupfer ent halten, erscheint es angebracht, bei der Zuteilung von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Bezugs marken für die Markeneinheit zu 1 Kupferkalk spritzmittel nur zu einem Drittel „Cupronox" und „Cupromaag" zu verabfolgen. Es ist entsprechend zu verfahren. An die Landesbauernschaften, Pflanzenschutzämter. — DN. 1941 S. 863. Auftreten der Phytophthorafäule an Kartoffeln. — HO 925/3 vom 26. 11. 1941 —. Beobachtungen in der letzten Zeit haben ergeben, daß die Phytophthorafäule an eingelagerten und ein gemieteten Kartoffeln vereinzelt schon jetzt starke Schäden verursacht hat, die teilweise zum Einsturz der Mieten führten. Es ist daher durch umfangreiche Auf klärung — besonders unter Hinweis auf die Kon trolle der Temperatur in den Mieten — dafür zu sorgen, daß alle Kreise der Landwirtschaft und Lager halter veranlaßt werden, hierauf besonders zu achten, um rechtzeitig durch geeignete Maßnahmen die Aus weitung der Schäden zu verhüten. An die Landesbauernschaften, Pflanzenschutzämter. DN. 1941 S. 863. Dringlichkeitsbescheinigung für Pflanzenschutz geräte. — IIc 912/11 vom 27. 11. 1941 —. Im Nachgang zu meiner Anordnung vom 18. 10. 1941 — II L 925/4 — (DN. S. 752) ordne ich zur Durchführung der Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion vom 1. 12. 1941 folgen des an: Die Pflanzenschutzämter können bis auf Wider ruf Dringlichkeitsbescheinigungen für folgende Typengruppen ausstellen: 1. Rückentragbare Geräte (Brett-, Batteriespritzen. NUckenschwefler usw.), 2. Handpumpen (Brettspritzen, Handfüllpumpen usw.), 3. Karrenspritzen ohne Motor (Obstbaumkarren spritzen usw.), 4. Pferdefahrbare Spritzen ohne Motor (Hederich spritzen mit Nadantrieb, Weinbergspritzen mit Radantrieb), 5. Motorspritzen g) ohne Fahrgestell für Eespannzug (Motorfüll pumpen auf Zweiradkarren, Anhänger und desgl.), b) mit Fahrgestell für Eespannzug, c) selbstfahrend. Zur Vereinfachung ist davon abgesehen worden, für kleine Handspritzen, wie sie z. V. im Haushalt verwendet werden, Beiz geräte, Legeflinten, Dringlichkeitsbescheinigun gen auszustellen. Diese Geräte können frei verkauft werden. Jedoch bleibt vorbehalten, daß, wenn es die Verhältnisse erfordern, die letztgenannten Geräte ebenfalls einbezogen werden. Die Pflanzenschutzämter haben mir jeweils zum 1. und 15. jeden Monats die Menge der von ihnen ausgestellten Dringlichkeitsbescheinigungen, getrennt nach den oben angeführten Typen, zu melden. Ich behalte mir vor, gegebenenfalls die Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen für einzelne Typen gruppen zu sperren. Termin