8 Neubildung -rutschen Bauerntums. Ansiedlung von Wehrmachtsangehörigen in den neuen Reichsgebieten. — t 5 140 vom 23. 12. 1940 —. Nachstehend gebe ich einen Erlaß des Oberkom- 1 r 20 mandos der Wehrmacht vom 18. 10. 1940 4405 KlVK/'H/ Kll^ (IN) — zur Kenntnis: „Aus der Truppe gelangen immer wieder An fragen an das Oberkomando der Wehrmacht wegen Berücksichtigung bei der Ansiedlung in den neuen Reichsgebieten. Zur Beantwortung dieser Einzel fragen wird hiermit bekanntgegeben: 1. Der für die Besiedlung der neugewonnenen Gebiete zuständige Reichsführer Reichskom missar für die Festigung deutschen Volkstums, Heinrich Himmler, hat im Reichsverwaltungs blatt 1940 S. 262 sich folgendermaßen ge äußert: „Wenn auch der Einsatz der rückge führten Deutschen aus dem Baltikum und den ehemaligen ostpolnischen Gebieten teilweise be reits erfolgt ist und noch in diesem Commer zum Abschluß kommen wird, so soll gemäß dem Willen des Führers mit der Ansiedlung deut scher Bauern aus dem Altreich erst nach Be endigung des Krieges begonnen werden, da mit vor allem auch der heute an der Front stehende Deutsche am Aufbau der Ostgebiete tätig mitwirken kann. Der deutsche Osten for dert den Einsatz der besten Kämpfer. Bei seiner Neugestaltung soll und wird daher ins besondere auch der Frontkämpfer des jetzigen Krieges mitwirken und mitführen. 2. Bisher werden lediglich auf Befehl des Füh rers umgesiedelte Volksdeutsche aus dem Aus land und Rückwanderer in festen Besitz einge wiesen, und zwar landwirtschaftlich und ge werblich. 3. Von den gewerblichen Betrieben (Handwerk, Handel, Industrie und freien Berufen, außer dem Wohngrundstücken) werden zur Seßhaft- machung Volksdeutscher und aus wirtschaft lichen Gründen heraus bereits vor Kriegsende 10 vH der vorhandenen Gewerbebetriebe auch Bewerbern aus dem Altreich zugeteilt, die in erster Linie aus den Kreisen der zur Ent lassung kommenden Wehrmachtsangehörigen ausgewühlt werden. Andere Bewerber werden nach den bestehenden Richtlinien erst nach Kriegsende berücksichtigt. Bewerbungsbogen auf gewerblichen Besitz sind bei den Wehr machtsfürsorgeoffizieren zu erhalten und über diese einzureichen. 4. Die weiteren Vorbereitungen zur Erfüllung von Ansiedlungswünschen sind für alle in Frage kommenden Angehörigen der Wehrmacht sowohl auf landwirtschaftlichem als auch auf gewerblichem Gebiet im Gange. Die Frage bogen mit den Siedlungsbedingungen werden der Truppe und den Wehrmachtfürsorgeoffi zieren nach Fertigstellung zugehen. 5. Die Wehrmacht wird über dje allgemeinen Fürsorgemaßnahmen hinaus erhebliche eigene Kräfte zur Sicherung der Zukunft ihrer Sol daten ansetzen, damit die Kriegsteilnehmer die gebührende Berücksichtigung finden." An die Landesbauernschaftcn. . DN. 1941 S. 5. Recht. Taubenschäden. — I O (11) 1899 vom 21. 12. 1940 —. Durch § 8 des Brieftaubengesetzes vom 1. 10. 1938 (RGBl. I S. 1335) sind die früheren landes gesetzlichen Beschränkungen (Sperrfristen) des freien Umherfliegenlassens von Tauben zur Zeit der Früh jahrs- und Herbstbestellung für Brieftauben außer Kraft gesetzt worden. Aus verschiedenen LBsch. wird mir berichtet, daß diese Aufhebung der Flugbeschrän kung sich für die Erzeugung, insbesondere für den Zwischenfruchtbau, als überaus schädlich erwiesen habe. Um einwandfreie Unterlagen für einen Antrag auf Änderung der geltenden gesetzlichen Bestimmun gen zu erhalten, ist mir bis zum 20. 1. 1941 über die Termin Auswirkungen der derzeitigen gesetzlichen Regelung zu berichten. An die Landesbancrnschaften. — DN. 1941 S. 5. Serufsausbildung un- iVirtschaftsberatung. Aufnahme von Erziehungszöglingen in die Berufe des NNSt. und in den Reichsberufswettkampf. — IlK 190 vom 30. 12. 194« —. Unter Hinweis aus meine Anordnung vom 7. 11. 1939 — HK 100/39 - (DN. S. 841) ist mir mitzu teilen, inwieweit sich die in der Anordnung getroffene Regelung bewährt hat. Eine LBsch. hat sich für eine Vereinfachung der vorgeschriebenen Eignungsprüfung ausgesprochen. An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S. 5.