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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 8.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 8.1941
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1941, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1941 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1941 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1941 17 18
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1941 31 32
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1941 47 48
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1941 57 58
- Ausgabe Nr.7, 15. Februar 1941 77 78
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1941 87 88
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1941 103 104
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1941 123 124
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1941 131 132
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1941 167 168
- Ausgabe Nr. 15, 18. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 13 a, 4. April 1941 189 190
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1941 244 245
- Ausgabe Nr. 15, 19. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 16, 26. April 1941 280 281
- Ausgabe Nr. 17, 3. Mai 1941 302 303
- Ausgabe Nr. 18, 10. Mai 1941 316 317
- Ausgabe Nr. 19, 17. Mai 1941 344 345
- Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 1941 360 361
- Ausgabe Nr. 21, 30. Mai 1941 372 373
- Ausgabe Nr. 22, 7. Juni 1941 392 393
- Ausgabe Nr. 23, 14. Juni 1941 416 417
- Ausgabe Nr. 24, 21. Juni 1941 430 431
- Ausgabe Nr. 25, 28. Juni 1941 452 453
- Ausgabe Nr. 26, 5. Juli 1941 464 465
- Ausgabe Nr. 27, 12. Juli 1941 490 491
- Ausgabe Nr. 28, 19. Juli 1941 500 501
- Ausgabe Nr. 29, 26. Juli 1941 522 523
- Ausgabe Nr. 29 a, 29. Juli 1941 536 537
- Ausgabe Nr. 30, 2. August 1941 546 547
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1941 564 565
- Ausgabe Nr. 32, 16. August 1941 592 593
- Ausgabe Nr. 33, 23. August 1941 604 605
- Ausgabe Nr. 34, 30. August 1941 628 629
- Ausgabe Nr. 35, 6. September 1941 652 653
- Ausgabe Nr. 36, 13. September 1941 666 667
- Ausgabe Nr. 37, 20. September 1941 678 679
- Ausgabe Nr. 38, 27. September 1941 690 691
- Ausgabe Nr. 39, 4. Oktober 1941 704 705
- Ausgabe Nr. 39 a, 8. Oktober 1941 714 715
- Ausgabe Nr. 40, 11. Oktober 1941 734 735
- Ausgabe Nr. 41, 18. Oktober 1941 742 743
- Ausgabe Nr. 42, 25. Oktober 1941 756 757
- Ausgabe Nr. 43, 1. November 1941 772 773
- Ausgabe Nr. 44, 8. November 1941 792 793
- Ausgabe Nr. 45, 15. November 1941 802 803
- Ausgabe Nr. 46, 22. November 1941 835 836
- Ausgabe Nr. 47, 29. November 1941 851 852
- Ausgabe Nr. 48, 6. Dezember 1941 867 868
- Ausgabe Nr. 49, 13. Dezember 1941 883 884
- Ausgabe Nr. 50, 20. Dezember 1941 899 900
-
Band
Band 8.1941
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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den landwirtschaftlichen Betrieben die im Winter unbedingt benötigten Kriegsgefangenen verbleiben. Jedoch ist durch sorgfältige Prüfung des Eittzelfalls festzustellen, ob und inwieweit im Winter auch die Zahl der in der Art von Eesindekräften beschäftigten Kriegsgefangenen zugunsten der Forstarbeiten ein geschränkt werden kann. Hierbei sollen die Arbeits ämter berechtigten Wünschen der Betriebsführer auf Belassung besonders zuverlässiger und betriebsver trauter Kriegsgefangener Rechnung tragen. II. Auf meinen Wunsch hat der Reichsarbeits minister dem Präsidenten der Landesarbeitsämter mit Erlaß vom 8. 11. 1941 — Va 5135/1765 — den obengenannten Erlaß dahin erläutert, daß die jenigen Arbeiten im Rahmen der Ernährungswirt schaft, die an sich nur jahreszeitlich aufgeschoben wer den können, aber zur Aufrechterhaltung der Er zeugungsfähigkeit des Betriebes an sich unerläßlich sind, auch in den weniger arbeitsintensiven Monaten mit den unbedingt benötigten Kriegsgefangenen durchzuführen sind. Zu diesen in den arbeitsstilleren Zeiten durchzuführenden Arbeiten gehören insbeson dere diejenigen Maßnahmen, von denen die Ertrags fähigkeit des Grünlandes abhängt. Der Reichs arbeitsminister hat für etwaige Zweifelsfälle bei der Beurteilung der Frage, welche landwirtschaftlichen Arbeiten zugunsten des Holzeinschlags zurückgestellt werden können, auf eine Befragung der Ernährungs ämter verwiesen. III. Da Waldarbeit und Landarbeit sich meist örtlich und zeitlich gut ergänzen, daher ein Austausch von Arbeitskräften zwischen den land- und forstwirt schaftlichen Betrieben schon von jeher erfolgte und die zeitgerechte Rückgabe der Kriegsgefangenen für die landwirtschaftlichen Frühjahrsbestellungsarbeiten gewährleistet ist, werden sich bei Zusammenarbeit der beteiligten Dienststellen produktionsstörende Schwie rigkeiten vermeiden lassen. Ich erwarte hierzu ins besondere, daß die KBsch. die ihnen durch den Erlaß des Reichsarbeitsministers ausdrücklich gesicherte Ge legenheit wahrnehmen, ihre Auffassung über die zur Aufrechterhaltung der Erzeugungsfähigkeit der Be triebe unerläßlichen Arbeiten rechtzeitig bei den Arbeitsämtern zur Geltung zu bringen und dadurch den landwirtschaftlichen Betrieben die für diese Ar beiten unbedingt benötigten Kriegsgefangenen auch für die Wintermonate zu erhalten. An die Landes- und Kreisbauernschaften. - DN. 1941 S. 839. Rückbeförderung der ausländischen landwirtschaft lichen Arbeitskräfte im Jahre 1941. — I 8 33K/430 vom 20. 11. 1941 —. Der Reichsarbeitsminister hat mit Erlaß vom 20. 10. 1941 — Va 5770/264 — die Bestimmungen für die diesjährige Rückbeförderung der in- und aus ländischen Wanderarbeiter und der ausländischen landwirtschaftlichen Arbeitskräfte bekanntgegeben. Der Erlaß ist den Arbeitsämtern bekanntgegeben und kann dort von den KBsch. eingesehen werden. Hinsichtlich der Fahrtkosten ist im obengenannten Erlaß folgendes bestimmt: Für jedes Landesarbeitsamt sind die von den Betriebsführern zu erhebenden Fahrtkosten, getrennt nach den Herkunftsgebieten der abzubefördernden Personen, pauschaliert worden. Die Pauschbeträge enthalten die durchschnittlichen Fahrtkosten einschließ lich der Kosten für die Fahrt von der Sammelstelle zur Sonderzugabgangsstation und der Verpflegung. Die Pauschbeträge gelten nur bei Abbeförderung mit Sonderzügen. Soweit von vornherein feststeht, daß die für die Inanspruchnahme der 50proz. Fahr preisermäßigung erforderliche Kopfzahl von 400 Per sonen nicht erreicht wird, werden die tatsächlichen Fahrtkosten zuzüglich der Kosten der Anfahrt von der Sammelstelle und der Kosten für Verpflegung er hoben. Falls ausnahmsweise ein Sonderzug mit weniger als 400 Personen gefahren werden sollte, kann, obwohl zur Erlangung der 50proz. Fahrpreis ermäßigung 400 Fahrkarten bezahlt werden müssen fvgl. Ziff. 6), eine Nachberechnung von Mehrkosten gegenüber den Vetriebsführern unterbleiben. Die Pauschsätze ergeben sich aus nachstehender Übersicht: Pauschbeträge für Rückbeförderung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter. — Fahrt- und Verpslegungskosten — 50 50 24 ! 50 24 50 7j - 21 9 1S - 19 - 4 10 9 17 50 50 24 50 29 — 6. Brandenburg . . . 7. Pommern 8. Nordmark 9. Niedersachsen . . . 10. Westfalen 11. Rheinland I5 20 28 24 27 28 28 25 19 16 18 16 22 4 9 9 17 15 50 50 10 — 12 — 14 50 24 24 17 Westmark Hessen Mitteldeutschland . . Sachsen Bayern-München . . Bayern-Nürnberg. . Südwestdeutschland . Wien-Niederdonau . Oberdonau Steiermark-Kärnten Alpenland Sudetenland-West. . Sudetenland-Ost . . 22 50 27 - 30 — 27 31 33 31 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 50 — 50" — 50 - Landesarbeitsamtsbezirke Italiener Ungarn Slowaken ! j O/ sl E I 1. Ostpreußen - — 2. Dänzig-Westpreußen 3. Wartheland — — — — — — 4. Niederschlesien .... 5. Oberschlesien 23 23 — — — - — — Soweit ein Landesarbeitsamt für den Abtrans ¬ port von ausländischen landwirtschaftlichen Arbeits kräften den Anschluß an einen Sonderzug eines an deren Landesarbeitsamts in Anspruch nimmt, wird stets derjenige Pauschsatz berechnet, der für den Son derzugzusteigebahnhof in Frage kommt; hinzu kom men die tatsächlichen Fahrtkosten für die Zubringer strecke zum Sonderzug. Für Landarbeiter aus den Niederlanden, aus Schlesien und aus dem Vurgenlande sind keine Pauschsätze errechnet. Hier werden die tatsächlich ent standenen Fahrt- und gegebenenfalls Verpflegungs kosten erhoben. Bei slowakischen und nach Alt-llngarn sowie der Vatschka zu befördernden ungarischen Arbeitern tre-
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