Inhalt. Perfonalnachrichten: S. 3. Betriebsgemeinschast: Anordng. 30. 12. 1940, Kinder- beihilfeverordnung S. 3. — Anordng. 30. 12. 1940, Be treuung Kriegshinterbliebener S. 4. Neubildung deutschen Bauerntums: Anordng. 23. 12. 1940, Ansiedlung von Wehrmachtsangehörigen in den neuen Reichsgebieten S. o. Recht: Anordng. 21. 12. 1940, Taubenschäden S. 8. Berufsausbildung und Wirtschastsberatung: Anordng. 30. 12. 1940, Aufnahme von Erziehungszöglingen in die Berufe des RNSt. und in den RBWK. S. S. — An ordng. 31. 12. 1940, Tagung der Beauftragten und der SB. für die gärtnerische Berufsausbildung S. 7. — Anordng. 20. 12. 1940, Schulgeldvergünstigung an ver sehrte Soldaten des gegenwärtigen Krieges beim Be such von Fachschulen des RNSt. S. 8. Hinweise auf nicht abgedruckte Verfügungen: S. 7. Personalnachrichten. Beamte und Angestellte. In den Landesbauernschaften. Kurmark. Ernannt wurde: Zum LR. Heinrich Hoffmann, LdwSch. u. WVSt. Perleberg. Zum LR. Arnold Fahl, LdwSch. u. WBSt. Wittstock. Inden Ruhestand versetzt wurde (auf eigenen An trag): LR. Max Reuter, Direktor der LdwSch. u. WVSt. Luckau. Pommern. Ernannt wurde: Zum LR. Dr. Albert Weihe, Neu bauernberater. Ausgeschieden ist (auf eigenem Antrag): Leiterin der Mädchenabteilung Johanna Hilger, Ldw u. WVSt. Stettin. Rheinland. Versetzt wurde: AL. II-1 LR. Josef Varren- hrügge von der LBsch. Saarpfalz als Direktor an die LdwSch. u. WVSt. Remscheid-Lennep. Sachsen. Ernannt wurde: Zum Eartenbauoberinspektor Kurt Thiele, IIL. Schlesien. Ernannt wurden: Zum LR. Dr. Walter Scholz, LdwSch. u. WVSt. Freystadt. Zum LR. Ulrich Lutz, LdwSch. u. WBSt. Haynau. Zum LR. Dr. Helmuth Dölling, Neubauernberater. Weser-Ems. Ernannt wurde: Zum LR. Gerhard Kohnen, LdwSch. u. WBSt. Sögel. r«ekn o UM». - Setriebsgemrinschast. Kinderbeihilfeverordnung. — I 8 523/1 vom 3V. 12. 194V —. Durch die Verordnung vom 9. 12. 1940 (RGBl. I S. 1571) sind die bisher geltenden Bestimmungen über Kinderbeihilfen insoweit abgeändert, als vom Termin 1, 1, 1941 vom dritten Kinde ab für alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Haushaltungsvorstände Kinderbeihilfe in Höhe von 10 RM monatlich je Kind gewährt wird. Damit sind auch die Bauern und Landwirte, die bisher von den Leistungen der erweiterten laufenden Kinderbeihilfe ausgeschlossen waren, in den Kreis der Förderungsberechtigten einbezogen. Weitere Nach richt erfolgt nach Veröffentlichung der Durchführungs- anordnungen gemäß Z 10 der Verordnung. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 3. Betreuung Kriegshimerbliebener. — l 8 528/1 vom 3». 12. 1940 —. In Ergänzung meiner Verfügung vom 15. 11. 1940 — 18 528/1 — (DN. S. 831) ordne ich an: Die Gewährung von Renten für Kriegshinter bliebene und Kriegsbeschädigte ist in vielen Fällen von der Frage der Bedürftigkeit abhängig, llm eine ordnungsmäßige Bearbeitung dieser Prüfung zu er reichen. habe ich mit dem Oberkommando der Wehr macht (OKW.) und der NSKOV. (Betreuungs abteilung der Reichsdienststelle) vereinbart, daß in allen Zweifelsfragen die zuständige LBsch. oder KBsch. zur Stellungnahme herangezogen wird. Gleich artige Anweisungen ergehen vom OKW. und der NSKOV. Die Art der Prüfung bleibt den LBsch. über lassen. Die Mitteilung an die Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsämter soll auf dem bei diesen Stel len vorhandenen Formblatt IV 33 geschehen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 4.