denen Tierärzte besonders stark in Anspruch ge nommen. Es liegt daher nicht nur im Allgemein interesse, sondern auch im Interesse des einzelnen Tierhalters, Bestellungen, wenn irgend angängig, schon in den Morgenstunden aufzugeben, damit die Ausführung der Besuche im Laufe des Tages und möglichst durch Rundreisen gewährleistet werden kann. Nur Unglücksfälle, Geburtshilfen und wirk lich plötzlich auftretende und schnell verlaufende Krankheiten können auch als „dringende Fälle" so fort erledigt werden." An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S. 831. Wirtschaft. Verladung von Kartoffeln usw. in loser Schüttung. — UI E 458/12 551 vom 13. 11. 1941 —. s Mit Beginn des Kartoffelversandes wurde wiederholt beobachtet, daß die Verfrachter bei Ver ladung von Kartoffeln in loser Schüttung in- ge deckten Wagen an den Türöffnungen keine Vorstell bretter anbringen, die den Druck der Ladung von den Wagentüren abhalten. Die Wagentüren werden da durch oft aus den unteren Laufschienen heraus- gedrückt, so daß ein Teil des Ladungsgutes verloren geht. Außerdem entstehen durch die herausgedrückten Wagentüren Betriebsgefährdungen. Die Eisenbahn dienststellen wurden daher erneut durch das Reichs verkehrsministerium angewiesen, bei der Verladung von Kartoffeln, Getreide, Rüben, Obst und der gleichen in gedeckte Wagen auf die Verwendung von genügend hohen Vorstellbrettern seitens der Ver frachter zu achten. Auf die Verlader ist entsprechend einzuwirken. An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S. 832. Neuausstellung der Bescheinigung zur Erlangung der Fahrpreisermäßigung für Kleingärtner. — III E 458/12 944 vom 13. 11. 1941 —. Nach einer Veröffentlichung der Deutschen Reichsbahn werden die Bescheinigungen zur Erlan gung der Fahrpreisermäßigung für Kleingärtner für das Kalenderjahr 1942 neu ausgestellt. Die bis herigen für das Kalenderjahr 4941 geltenden Be scheinigungen und Ausweise werden noch bis zum 31.1.1942 anerkannt und die neuen für das Kalender- Termin jahr 1942 geltenden Bescheinigungen und Ausweise erhalten schon Gültigkeit vom 15. 12. 1941 an. An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S. 833. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Neichsbauernführers: 1. Kriegsverdienstkreuz für Bauern, Landwirte, Land arbeiter und Landfrauen (V^ I 50 vom 5. 11. 1941). 2. Vorschußrichtlinien (VK ll 251 vom 8. 11. 1941). 3. Weihnachtsurlaub für die Lehrerinnen und Wirt schaftsberaterinnen (VK II 150/1 vom 13. 11. 1941). 4. Verhältnis RNSt.—DAF. (QV^IO/4 vom 6.11.1941). 5. Dreimonatiger Forstwartlehrgang mit Prüfung für die Privatforstwartanwärter mit 2^jähriger Aus bildungszeit (II K 176/6 vom 7. 11. 1941) *). 6. Jährliche Annahmezahlen des mittleren (Privatforst wart-) Forstdienstes (II >4 176/4 vom 10. 11. 1941) **). *) Außer Alpenland, Donauland, Südmark, Warthe land, Danzig-Westpreußen. 7. Vereinfachte (Kriegs-) Revierförsterprüsungen (II /4 177/12 vom 13. 11. 1941) "). 8. Beurlaubung von Soldaten zur Ablegung a) der Revierförsterprüfung, b) der Forstwartprüfung (II 177/12, 176/6 vom 13. 11. 1941) *). 9. Wettbewerb der Landwirtschaftsschüler über Erfah rungen im Ölfruchtanbau (II ^4 240 vom 6. 11. 1941). 10. Meldung über die Einbringung der Hackfruchternte (II 8 220 vom 10. 11. 1941). 11. Unkrautsamen als Fischfutter (II v 841/3 vom 13. 11. 1941). 12. Obstbaumpslanzungen an Landstraßen (Zurückstellung der Neupflanzungen) II ll 214 vom 10. 11. 1941). 13. Tagungen der LAbt. II kl über Vaufragen (II kl 160/2 vom 12. 11. 1941). **) Außer Alpenland, Donauland, Südmark.