Gerufsausbilöung unö Mirtschastsberatung. Durchführung der „Vorläufigen Bestimmungen des RNSt. für die Anerkennung von Eartenbau- facharbeitern". — II 154 vom 11- 11. 1941 —. Für die Durchführung der „Vorläufigen Bestim mungen des RNSt. für die Anerkennung von Garten baufacharbeitern" (RNVbl. 1941 S. 400) vom 25. 9. 1941 ordne ich folgendes an: 1. Die Facharbeiteranerkennung hat die Aufgabe, a) die den Eignungsvorfchriften der Grund regel des RNSt. für die praktische Ausbil dung im Gartenbau (8 3) für den Gärtner meisterberuf nicht entsprechenden Jugend lichen zu erfassen und dem Gartenbau als ständige Facharbeiter zuzuführen, ohne ihnen jedoch bei späterer Eignung den Weg zum Gärtnermeisterberuf zu verschließen. Die durch die Grundregel vorgeschriebenen Anforderungen an die Eignung der Eärt- nerlehrlinge müssen von jetzt an in vollem Umfang berücksichtigt werden. Dies gilt be sonders für die Erreichung des Schulzieles. Bewerber, die nicht mindestens das Ziel der Volksschule erreicht haben, sind der Facharbeiteranlernung zuzuweisen. b) solchen Jugendlichen, die zwar für den Eärtnermeisterberuf geeignet sind, jedoch aus besonderen, z. B. finanziellen Gründen nicht gleich eine Gärtnerlehre eingehen kön nen, mittelbar den Gärtnermeisterberuf zu gänglich zu machen. 2. Dem Wesen des Eartenbaufacharbeiterberufs, der Stammarbeiter für den Betrieb schaffen soll, entspricht der Grundsatz, daß der Jugend liche die für die Anerkennung zum Eartenbau- facharbeiter nachzuweisende Tätigkeit möglichst in ein und demselben Betrieb ableisten soll. 3. Die Prüfungen nach Z 4 (3) werden nach Be darf und gelegentlich von Betriebsbesichtigun gen durch die Abt. IIH vorgenommen. Der LAL. II/r ist von den Prüfungsterminen vor der Durchführung sowie von den Prüfungs ergebnissen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Prüfung erstreckt sich auf die vom Prüfling in seinem Betrieb auszuführenden Facharbeiten. Die Bestimmungen werden als Sonder drucke bei der RNSt. Verlags-Ees. m. b. H. in Berlin N4, Linienstr. 139/140, nebst den dazu gehörigen Vordrucken herausgegeben. An die Landesüauernschaften. — DN. 1941 S. 828. Grundlagen der Getriebsführung. ^V3s Führung der Kreiswirtschastsmappe. — IIk 310 vom 13. 11. 1941 —. Die endgültigen Ergebnisse der Schweinezählung vom 3. 9. 1941 sind den LVsch. inzwischen zugegangen. Demzufolge ist die Fortschreibung des Blattes v 3e „Schweinebestand in Stück" vorzunehmen. Dazu ist die dritte Spalte der Zählungen des Jahres 1941 mit dem Kopf „Sept." zu verwenden. Für die Eintragun gen find entsprechend der nebenstehenden Tabelle die gedruckten Ergebnisse des Statistischen Reichsamtes vom 24. 10. 1941 mit der Aufschrift „Der Schweine bestand im Deutschen Reich nach der Zählung vom 3. 9. 1941" heranzuziehen. In den neuen Ostgebieten kann eine Fortschrei bung des Blattes I) 3 e für September 1941 nicht er folgen, da die Schweinezwischenzählung im September 1941 dort nicht durchgeführt worden ist. Es sind da her sämtliche Zeilen der Sept.-Spalte 1941 des Blat tes l) 3 e in den neuen Ostgebieten mit einem Punkt zu versehen. Schweinebestand 1941 und 1942 in Stück Zählung vom 3. 9.1941 Alters- und Eeschlechtsklassen Druckstuck des Statistischen Reichsamtes Bezeichnung Seite . Spalte Ferkel unter 8 Wochen . Der Schweine- beitand in, Dt. Reift) vom i. 9. 19N nach Hei neren Be n al tungsbezirken S82—6O3 1 Jungschweine 8 Wochen bis Jahr .... 2 Zuchtsauen bis 1 Jahr ,, 7 davon: trächtig . . . 0 nichtträchtig 6 Zuchtsauen 1 Jahr u. dar. 10 davon: trächtig . . . 8 nichtträchtig 9 Schlachtschweine insges. . 13 davon: >2 bis 1 Jahr. 11 1 Jahr u. dar. 12 Eesamtbest. an Schweinen 14 Zuchtsauen insgesamt . . 7Z-1O davon: trächtig . . . ,, ,, 5-j- 8 An die Landes- und Krei sbauernschaften — DN. 1941 S. 828. Lanübau Kartoffeln, Lifte der langen und gelbfleifchigen Sorten. — HO 630 vom 13. 11. 1941 —. Nachstehend gebe ich die langen und gelbfleischigen Kartoffelsorten aus der Liste 1941 der zur Anerken nung und damit zum Handel als Saatgut zugelasse nen Sorten bekannt, die von der Registerstelle des RNSt. an der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Berlin-Dahlem zusammen- gestellt sind: