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Temm Termin Termin 819 VI. Einziehung und Anmahnung der Fragebogen. Die OBF. haben die Fragebogen spätestens Termin a m 31. 12. 1941 an die KBsch. einzusenden. Sind die Fragebogen am 5. 1. 1942 nicht eingegangen, so sind die betr. OBF. an diesem Tage erstmalig zu mahnen. Eine zweite dringende Mahnung hat bei Nicht- T-rmin eingang der Fragebogen spätestens am 12. 1. 1942 zu erfolgen. Sobald die Fragebogen einer OBsch. eingegangen sind, sind sie nach dem Verzeichnis der durch die voll ständige Hofkarte erfaßten Betriebe auf das voll zählige Vorliegen aller Fragebogen zu prüfen. Feh lende Fragebogen sind alsbald beim OBF. unter Angabe des Namens des bzw. der Betriebsführer, deren Fragebogen aus st eht, anzumahnen. Entsprechende Mahn karten sind vorzubereiten. Die Auftragsscheine der Arbeitseinsatzverwaltung gehen nicht an die KBsch. zurück, sondern sollen von den Betriebsführern unmittelbar dem Arbeitsamt eingesandt werden. Etwa bei der KBsch. eingehende Auftragsscheine sind unverzüglich dem zustän digen Arbeitsamt zuzuleiten. VII. Aufbereitung in der KBsch. Zur Aufbereitung der Erhebung gehen den KBsch. bis spätestens 20. 12. 1941 in ausreichender Anzahl zu: 1. Zusammenstellungsbogen (Anlage 3), 2. Meldebogen (Anlage 4). Etwaige Nachforderungen sind gleichfalls an die LBsch. zu richten. Nach Eingang der Fragebogen aus den OBsch. ist nach der unter Ziff. V angeordneten Prüfung der Vollständigkeit der Fragebogen wie folgt zu verfahren: Sortierung. Die Fragebogen werden nach Größenklassen der Betriebe, und zwar von 0 Im bis unter 5 lm landw. Nutzfläche, 5 lm bis unter 20 Im landw. Nutzfläche, 20 Im bis unter 50 lm landw. Nutzfläche, 50 Im bis unter 100 lm landw. Nutzfläche, 100 Im landw. Nutzfläche und darüber sortiert. (Eine Sortierung nach den Betriebsarten Landwirtschaft, Privatforstwirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Fischerei entfällt für die diesjährige Erhebung.) Für die Gruppierung nach Größenklassen sind in Zweifelsfällen die Angaben der Hofkarten über die Größe der landw. Nutzfläche maßgebend. Übertragung aus Zusammen stellungsbogen. Hierauf sind die Angaben der Fragebogen einer OBsch., getrennt nach Betriebsgrößenklassen und mit der niedrigsten beginnend, auf den Zusammen stellungsbogen zu übertragen. Dabei ist zwischen den Erößenklassengruppen für die Aufrechnung und ge gebenenfalls für die Nachtragung namentlich ange mahnter Fragebogen entsprechender Abstand vorzu sehen. Im Bedarfsfall ist für die OBsch. ein weiterer Zusammenstellungsbogen anzulegen. Es sind jedoch auf einem Zusammenstellungsbogen jeweils nur die Ergebnisse einer OBsch. einzutragen. Die übereinstimmende Bezifferung der Zeilen des Fragebogens und der Spalten des Zusammen stellungsbogens ermöglicht die Übertragung der ein zelnen Bestands- und Bedarfszahlen ziffernmäßig an Stelle der wörtlichen Kennzeichnung der Rubriken. Die Zusammenstellungsbogen sind in einfacher Ausfertigung auszuführen. Berichtigungen. Bei der Übertragung sind offensichtlich falsche Angaben der Betriebsführer und Zeilenverwechslun gen richtigzustellen. Aufrechnung und Übertragung auf die Meldebogen. Nach Abschluß der Eintragungen (evtl, nach Nachtragung einzelner von der KBsch. namentlich angemahnter Betriebe) sind die Bestands- und Ve- darfsangaben jeder einzelnen Erößenklassengruppe gesondert aufzurechnen und auf je einen Meldebogen zu übertragen. Hierauf sind die Meldebogen jeweils einer OBsch. zusammenzuheften. Die weitere Aus wertung wird vom Statistischen Reichs- (Landes-) Amt durchgeführt. Den KBsch. wird das Ergebnis der Auswertung, die nach der Gebietseinteilung des RNSt. und der Arbeitseinsatzverwaltung erfolgt, zu gestellt werden. Zur Vermeidung von Irrtümern und Ver wechselungen empfiehlt es sich dringend, die Auswer tung einer OBsch. abzuschließen, bevor die Bearbei tung der nächsten OBsch. in Angriff genommen wird. VIII. Übersendung der Ergebnisse an das Statistische Neichsamt. Alsbald nach Abschluß der Bearbeitung sämt licher OBsch., spätestens am 24. 1. 1942, sind die Termin ortsbauernschaftsweise zusammengehefteten Melde bogen geschlossen entsprechend dem nachstehenden Verzeichnis dem Statistischen Reichs- (Landes-) Amt zu übersenden: Sämtliche KVsch. der LBsch. Alpenland > an Donauland ! Südmark ' Baden an Bayern an Bayr.'Ostmark Mecklenburg an Sachsen an Eudetenland an Thüringen an Württemberg an das Statistische Amt für die Reichs gaue der Ostmark in Wien I, Neue Burg das Bad. Statistische Landesamt in Karlsruhe, Akademiestr. 1 das Bayr. Statistische Landesamt in München 22, Lerchenfeldstr. 1 das Mecklbg. Statistische Landesamt in Schwerin i. M., Schloßstr. 3 das Sachs. Statistische Landesamt in Dresden-N. 6, Ritterstr. 14 den Reichsstatthalter i. Sudetengau, Statistisches Amt, Reichenberg- Oberrosenthal, Rochlitzer Str. 12 das Thür. Statistische Landesamt in Weimar. Geleitstr. 1 das Württbg. Statistische Landesamt in Stuttgart-N, Büchsenstr. 82