(2) Der Vorstand kann mit Genehmigung des Vorsitzenden Bevollmächtigte bestellen. (3) Die Namen der Vorstandsmitglieder, ihrer Stellvertreter und der Bevollmächtigten sind bei ihrer Bestellung und Abberufung im Verkündungs blatt des Reichsnährstandes bekanntzumachen. 8 10 (1) Dem Vorstand liegt die Führung der Ge schäfte der Saatgutstelle ob. Er vertritt sie ge richtlich und außergerichtlich in allen vermögens rechtlichen Angelegenheiten. Verfügungen in der artigen Angelegenheiten der Saatgutstelle sowie Verpflichtungen zu solchen Verfügungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift durch zwei Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied oder stellver tretendes Mitglied des Vorstandes und einen Be vollmächtigten. (2) Im übrigen wird die Geschäftsführung und Vertretung durch eine Geschäftsordnung geregelt, die der Vorsitzende erläßt. 8 11 (1) Der Vorstand hat dem Vorsitzenden die Jahresrechnung nebst einem Jahresbericht zur Ge nehmigung vorzulegen. Die Jahresrechnung muß geprüft sein; den Prüfer bestellt das Verwaltungs amt des Reichsbauernführers. (2) Jahresrechnung, Jahresbericht und Prü fungsbericht sind vom Vorsitzenden mit einer Stel lungnahme des Verwaltungsrates dem Verwal tungsamt des Reichsbauernführers vorzulegen. (3) Uber die Verwendung von Überschüssen entscheidet der Vorsitzende. Er bestimmt insbeson dere, für welche Aufgaben und in welchem Umfange die Überschüsse zu satzungsgemäßen Zwecken zu ver wenden oder Rücklagen zu bilden sind. 8 12 Für die Verbindlichkeiten der Saatgutstelle haftet ihr Vermögen. 8 13 Dem Reichsbauernführer steht das Recht zu' 1. Bücher, Schriften und Rechnungen der Saatgutstelle einzusehen und Auskunft über alle Angelegenheiten zu verlangen; 2. die Anberaumung von Verwaltungs ratssitzungen zu verlangen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 806. Aufbau und Aufgaben der Reichs- und Landes abteilungen l 8. — I 104/4 vom 13. 11. 1941 —. Die Referate I 6 2 bei der Reichs- und den Lan desabteilungen I 8 erhalten in Abänderung meiner Anordnung vom 26. 6. 1941 — V/11 104/4 — (DN. S. 466k mit sofortiger Wirkung folgende Fassung: Referat 182: Berufserziehung: u) Nachwuchsgewinnung — Nachwuchsgewinnung für alle Nährstands berufe in Verbindung mit der HA. II, mit Ausnahme der Nährstandskaufleute — Mitwirkung bei Aufklärung, Werbeschriften und sonstigen Werbemitteln — Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, der Arbeitseinsatzverwältung und der Leh rerschaft — Einflußnahme auf die Ausrichtung der städtischen Schuljugend b) Ausbildungsordnung — Mitarbeit an den Ausbildungsbestimmun- gen — Mitwirkung bei der Auswahl der Lehr stellen und an dem Verfahren zur An- und Aberkennung der Lehrmeistereigenschaft in sozialpolitischer Hinsicht — Förderung der Lehrverhältnisse Auszeichnungen und materielle Förde rungen — Förderung des Berufsschulwesens c) Verufsertllchtigung — Zusätzliche Berufsfortbildung Aufstellung der Lehrpläne Lehrmittelbeschaffung Förderungsmaßnahmen —- Kurzfristige Sonderausbildungen gemein sam mit HA. II. — Umschulungen ä) Ordnung der Leistungswettbewerbe und -aus- zeichnungen der Höfe und Betriebe (Leistungskampf) der Sippen und Familien für Einzelleistungen. Der Organisationsplan ist entsprechend abzuän dern. Der Einheitsaktenplan für die Abt. 18 wird in Kürze veröffentlicht. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 808. Anordnung des RVF. betr. Auflösung der Stelle des Sonderbeauf tragten für berufsständische Leibeserziehung. — l 108/2 vom 7. 11. 1941 —. Die Stelle des Sonderbeauftragten für berufs ständische Leibeserziehung löse ich mit sofortiger Wir kung auf. Die Aufgaben dieser Stelle gehen auf die Abt. I H meines VA. Uber. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 809. Anordnung des NBF. betr. Gerichtsstand des RNSt. und Bestimmung der Dienststellen, die berufen sind, den RNSt. in einem Rechtsstreit zu vertreten. — I 450 vom 7. 11. 1941 —. Der RNSt. ist nach Z 1 Abs. 2 der Ersten Ver ordnung über den vorläufigen Aufbau des RNSt.