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Inhalt. Personalnachrichten: S. 804. Organisation und allgemeine Verwaltung: Anordng. 7.11 1941, Namensänderung der im Gebiet der LVsch. West mark bestehenden Wirtschaftsverbände S. 804. An ordng. 7.11.1941, Neufassung der Satzung der Saatgut stelle S. 806. — Anordng. 13.11.1941, Ausbau und Auf gaben der Reichs- und Landesabteilungen I 8 S. 808. — Anordng. 7.11.1941, Auflösung der Stelle des Sonder beauftragten für berufsständische Leibeserziehung S. 809. — Anordng., 7.11.1941, Gerichtsstand des RNSt. und Bestimmung der Dienststellen, die berufen sind, den RNSt. in einem Rechtsstreit zu vertreten S. 809. An ordng. 7.11.1941, Führung von Prozessen und Verwal tungsstreitigkeiten durch den RNSt. S. 811. — Anordng. 10.11.1941, Ersatz der Zeichnung von Reinschriften durch Beglaubigung S. 813. Arbeitsleben und Verussordnung: Anordng. 13.11.1941, Heimreisekosten der in der Landwirtschaft eingesetzten Pflichtjahrmädchen S. 812. — Anordng. 13. 11. 1941, Reichszuschuhaktion zur Besserung der Wohnverhältnisse S. 814. — Anordng. 13.11.1941, Abfindung von Sol daten bei Verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben aus kurze Zeit S. 815. — Anordng. 12.11.1941, Er hebung über den Bestand und Bedarf an landwirtschaft lichen Arbeitskräften 1942 S. 815. Berufsausbildung und Wirtschastsberatung: Anordng. 11. 11. 1941, Durchführung der „Vorläufigen Bestim mungen des RNSt. für die Anerkennung von Garten baufacharbeitern" S. 828. Grundlagen der Betriedsfuhrung: Anordng. 13.11.1941, Führung der Kreiswirtschaftsmappe S. 828. Landbau: Anordng. 13. 11. 1941, Kartoffeln, Liste der langen und gelbfleischigen Sorten S. 828. — Anordng. 10.11.1941, Vezugsmarken für kupferhaltige Pflanzen schutzmittel S. 831. Tierzucht: Anordng. 7.11.1941, Förderung der Geflügel zucht, Stallbaubeihilfen für bäuerliche und landwirtschaft liche Betriebe, Beihilfen für Eeflügelwagen S. 830. Anordng. 11. 11. 1941, Einsatz und Überwachung von Melkmaschinen; Formblätter zur Eintragung der Ealt- untersuchungsergebnisse S. 831. — Anordng. 7.11.1941, Bestellt den Tierarzt vormittags! S. 831. Wirtschaft: Anordng. 13.11.1941, Verladung von Kar toffeln usw. in loser Schüttung S. 832. — Anordng. 13.11.1941, N^uausstellung der Bescheinigung zur Er langung der Fahrpreisermähigung für Kleingärtner S. 833. Hinweise aus nicht abgedruckte Verfügungen: S. 832. Anschriftänderungen: S. 834. Personalnachrichten. Beamte und Angestellte. In den Landesbauernschaften. Alpenland. Befördert wurde' LR. Mar Neingrober zum OLR.. AL. II v. Hessen-Nassau. Ernannt wurden: Zum LR. Dr. Anton Flörsch. LdwSch. u. WBSt. Alzey. Zur Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Wil helmine Lüthje, LdwSch. u. WBSt. Hachenburg. Befördert wurde: Obergärtner Josef Zehnbauer zum Gartenmeister, Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Oppenheim. Ostpreuhen. Ernannt wurden: Zum LR. Hans Dowidal, 116. Zum LR. Dr. Ludwig Sperling, Landw. Unter suchungsamt. Zum LR. Dr. Heinrich Bernecker, Ldw. u. WBSt. Mohrungen. Pommern. Ernannt wurde. Zum LR. Milly Debler, StL. der KVsch. Stettin. Schleswig-Holstein. Ernannt wurden. Zum Forstmeister Hans Baeben- rot h , II8. Zum LR. Dr. Kurt Hauptfleisch, Landw. Unter- fuchungsamt. In das Beamtenverhältnis berufen wurde unter Ernennung zum Verw.-Jnspektor-Anwärter: Reinhold Lietz, LBsch. Ostpreuhen. Organisation un- allgemeine Verwaltung. Anordnung des RVF. betr. Namensänderung der im Gebiet der Landes bauernschaft Westmark bestehenden Wirtschasts- verbände. — Vä I 167/14 vom 7. 11. 1841 —. Auf Grund des 8 3 Abs. 1 der Vierten Verord nung über den vorläufigen Aufbau des RNSt. vom 4. 2.' 1935 (RGBl. I S. 170) und des 8 2 Abs. 2 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Milch- und Fettwirtschaft vom 29. 7. 1938 (RGBl. I S. 957) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: l. Nachdem durch meine Anordnung betr. Namens änderung der LBsch. Saarpfalz in „Landesbauern schaft Westmark" vom 12. 6. 1941 die Bezeichnung der LVsch. Saarpfalz in LBsch. Westmark geändert ist, bestimme ich, daß auch die im Gebiet der LBsch. West mark bestehenden WV. die Bezeichnung „Westmark" führen. Die nachstehend genannten Bestimmungen wer den entsprechend dahin geändert, daß jeweils das Wort „Saarpfalz" bzw. „Pfalz-Saar" durch das Wort „Westmark" ersetzt wird: 1. 8- b Abs. 1 Nr. 12 der Satzung der HVg. der