bei kam zum Ausdruck, daß zwar die Landwirtschaft den Stallmist selbst dringend gebraucht, daß aber ein oder zwei Fuhren wohl von vielen Bauern und Land wirten ohne sichtbaren Nachteil an die Eemüsegärtner abgegeben werden können. Die KBsch. klären auf Grund dieser oorgeschlage- nen Anregung die Bauern und Landwirte darüber auf, daß die vorerwähnte Hilfe für den Gemüsebau dringend erforderlich ist. An die Landes- und Kreisbauernschasten. — DR. 1941 S. 798. Gartenbau. Änderung von Keimfähigkeitszahlen für AKZ.-Saatgut. — IlL 630 vom 3. 11. 1941 —. Zur Sicherung des Saatgutbedarfs wird hier durch für die Vertriebsperiode 1941/42 die nach der „Grundregel für die Anerkennung von Gemüse saaten" für AKZ.-Saatgut zu fordernde Keimfähig ¬ keit bei - Schalerbsen auf 8o vH Markerbsen, Zuckererbsen, Busch ¬ bohnen, Stangenbohnen ... auf 80 vH Möhren auf 60 vH und Zwiebeln auf 70 vH herabgesetzt. Die LBsch. werden ermächtigt, bei einer Keimfähigkeit der genannten Samenarten bis zu S vH unter den angegebenen Werten auf Antrag eine Sonderzulassung zum Vertrieb als AKZ.-Saatgut zu erteilen mit der Auflage, daß beim Vertrieb der in Frage stehenden Partie auf den Minderwert hinzu weisen ist. Diesem Anträge soll in der Regel nur dort stattgegeben werden, wo die Möglichkeit einer Aufmischung der in Frage stehenden Partie mit einer besser keimfähigen Partie nicht besteht. Anträge auf Zulassung von Partien mit noch geringerer Keimfähigkeit sind mir zur Entscheidung vorzulegen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 800. Ländliche Hauswirtschaft. Eemeinschaftswaschanlagen. — UN 220 vom 5. 11. 1941 —. Bis zum 1. 12. d. I. ist mir eine Aufstellung einzureichen, aus der hervorgeht 1. wieviel stationäre Gemeinschaftswaschanlagen, 2. wieviel fahrbare Eemeinschaftswaschanlagen im Bereich der LBsch. vorhanden sind. Als Stichtag ist der 1. 10. 1941 anzusetzen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 800. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltnngs- amtes des Reichsbauernführers: 1. Einschränkung des Versandes von Fragebogen. (VKI 222 vom 6. 11. 1941) 2. Einbeziehung der Landfrauen in die Arbeit der NS.- Frauenschaft/Deutsches Frauenwerk. (IL 100 vom 4. 11. 1941) 3. Anerkennung 1942. (II O 430 vom 4. 11. 1941) 4. Anordnung zur Ergänzung der Anordnung Nr. 28 der Reichsstelle „Chemie". (II C 912 vom 3. 11. 1941) 8. Verteilung von Forstpflanzen. (II b 232 vom 30. 10. 1941)*) 6. Tagung der AL. II O. (II Q 10/33 vom 5. 11. 1941) ") Außer Danzig-Westpreutzen, Alpenland, Donau land, Südmark, Wartheland. 8. Hinweise auf Anweisungen an die Zusammen schlüsse: 1. EOZ. Vordrucke, Leitsätze für die Haushalts voranschläge 1942. (III K 203/8384 vom 6. 11. 1941) Anschriftänderungen: Landesbaucrnschast Schlesien. Die Diensträume des Forstamtes Obernigk sind nach der Jäckelerstr. 6 verlegt. Fernspr.: Obernigk 469. Landesbauernschaft Schleswig-Holstein. Die Diensträume der KBsch. Stormarn in Bad Oldesloe sind nach der Erabauerstr. 15 verlegt. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ees. m. b. H-, Berlin N4, Linienstraße 139/140.