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790 DN. 1941 Nr. 43 791 Technik in öer Lanüwirtschast. Rechtzeitige Instandsetzung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte. — Il Q111/2 vom 28. 10. 1941 —. Am Schwarzen Brett der OVF. ist folgender Hinweis zum Aushang zu bringen: Rechtzeitige Instandsetzung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte! Die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte setzt eine fachmännische und vor allen Dingen auch eine rechtzeitige Instandsetzung voraus. Die Instand setzungswerkstätten sind, soweit dies bei den kriegswirtschaftlichen Schwierigkeiten möglich war, in ihrer Leistungsfähigkeit gesichert worden. Die ordnungsmäßige Bewältigung der Instandsetzung von Maschinen und Geräten erfordert eine rechtzeitige Vergebung der Aufträge. Der Facharbeiter stamm der Werkstätten muß während der Winter monate voll ausgenutzt werden können. Es ist nicht zu verantworten, wenn, wie auch im letzten Jahr noch vielfach beobachtet werden konnte, Maschinen erst kurz vor Gebrauch zur Werkstatt gebracht werden. Um den Werkstätten rechtzeitig einen Überblick über den zu erwartenden Arbeitsanfall zu geben, müssen sämtliche Jnstandsetzungs- aufträge bei den zuständigen Werkstätten bis zum 15. 1. 1942 gemeldet werden. Die Anlieferung der Maschinen hat nach entsprechendem Abruf durch die Werkstattleitung zu erfolgen. Für Auf träge, die später bei den Werkstätten einlaufen, kann eine Gewähr für eine fach- und fristgemäße Instandsetzung nicht mehr übernommen werden. Ersatzteile, soweit sie durch den landwirtschaftlichen Betrieb selbst eingebaut werden können, müssen ebenfalls rechtzeitig, d. h. am besten sofort, bestellt werden. Die Werkstätten werden sich auf Grund einer Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion mit ihren Kunden wegen der Vergebung der Jnstandsetzungsaufträge nach Beendigung der Hackfruchternte in Verbindung setzen. Ich erwarte, daß im Interesse jedes einzelnen und im Allgemeininteresse die rechtzeitige Säuberung und Durchsicht der Maschine so erfolgt, daß bis zu dem oben angegebenen Zeitpunkt die Instandsetzungsaufträge vergeben werden können. An die Landes- und Kreisbauernschaften und zur Unterrichtung der OBF. - DN. 1941 S. 790. Hinweise aus nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Veewaltungs- amtes des Neichsbauernführers: 1. Tätigkeit von Beauftragten ziviler Reichsstellen ini Gebiet des Wehrmachtsbefehlshabers Südost. (VH I 224 vom 28. 10. 1941) 2. Einholung von politischen Beurteilungen über Land wirtschaftslehrer und Neubauernberater. (VKII 104/12 vom 27. 10. 1941) 3. Rückbeförderung der ausländischen landwirtschaft lichen Arbeiter im Herbst 1941. (18 336/430 vom 24. 10. 1941) 4. Leistungs- und Akkordlöhne in der Landwirtschaft. (I 6 421/100 vom 24. 10. 1941) 5. Unfallverhütung im Gartenbau. (1 8 633/27 vom 24. 10. 1941) 6. Anträge auf Sonderunterstützung für einsatzversehrte Bauern oder Landwirte. (18 343/70 vom 27. 10. 1941) 7. Hauptstelle für völkische Schutzarbeit. (I 8 108 vom 28. 10. 1941) 8. Wohngestaltung und Hausrat (bäuerliche Wohn kultur). (I c 113 vom 24. 10. 1941) 9. Tagung der LHAL. II-StL. II am 5./6. 11. 1941. (II 10/33 vom 28. 10. 1941) 10. Bedarf an Reichsmitteln für die allgemeine Wirt schaftsberatung im Rechnungsjahr 1942. (II 318 vom 24. 10. 1941) >1. Ausbildungslager für die deutsche Waldarbeit (für die Lehrlinge des gehobenen Privatforstdienstes)*). (II K 177/5 vom 28. 10. 1941) 12. Koppel- und Schwedenreuterdraht. (IIO 700 vom 28. 10. 1941) 13. Verkehr mit Pferden nach Maßgabe der Bestimmun gen des RNSt. und des Reichskommissars für die Preisbildung. (II v 230 vom 28. 10. 1941) I4. Aufrechterhaltung der Milchleistungsprllsungen in den Herdbuchbeständen. (II O 420 vom 23. 10. 1941) 15. Bäuerliche Eeflügelzuchtberatung, Reichsmittel 1938. (II v 720/1 vom 24. 10. 1941) I6. Technische Betriebsmittel in Baumschulen, Versor gung mit Ballenleinen. (II 8 510/3 vom 24. 10. 1941) 17. Beschaffung von Gartenbau-Motorbodenfräsen. (118 160 vom 25. 10. 1941) 18. Obstbautagung. (II8 100/2 vom 28. 10. 1941) I9. Bezuschussung von Waschmaschinen. (II N 120 vom 24. 10. 1941) *) Außer Alpenland, Donauland, Südmark, Danzig-Westpreußen. Wartheland. Anschriftänderung. Landesbauernschaft Sachsen: Die KBsch. Marienberg hat die Fernsprechnummer 632/633 erhalten. Drucke Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b H., Berlin N4, Linienstratze 139N4O