740 DN. 1941 Nr. 40 741 von Ausgleichsabgaben bei der Zwangsversteige rung jüdischen Grundbesitzes zur Beachtung bei der Arisierung des jüdischen landwirtschaftlichen Erund- besitzes bekanntgemacht. Anlage. Einsatz des jüdischen Vermögens. Festsetzung von Ausgleichsabgaben gemäß 8 15 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver mögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. I S. 1709) bei der Entjudung des Grundbesitzes. RdErl. d. RWM. vom 3. 6.1941 — II W. O.' S. 8/14 — 888/41 — (RWMBl. S. 177). Die Genehmigung zur Abgabe von Geboten bei Zwangsversteigerungen gemäß 8 8 Abs. 4 der Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens ist grundsätzlich mit der Auflage zu verbinden, daß der Ersteigerer den llnterschiedsbetrag zwischen dem Ersteigerungswert und dem mäßigen Verkehrswert des Grundstücks als Ausgleichsabgabe an das Reich abzuführen hat. Es bestehen jedoch im allge meinen keine Bedenken dagegen, in solchen Fällen, in denen das Grundstück nur zur Rettung von Steuern oder Hypothekenforderungen ersteigert wird, die Festsetzung des Betrages der Ausgleichs abgabe bis zur Weiterveräußerung des Grundstücks, längstens bis zu zwei Jahren auszusetzen, um eine Schädigung der Hypotheken- oder Steuergläubiger zu verhindern. Dies gilt insbesondere, wenn Spar kassen, öffentlich-rechtliche Kreditanstalten oder pri vate Hypothekenbanken und Versicherungsunter nehmungen zur Rettung von Hypothekenforderun gen jüdische Grundstücke ersteigern. Als Ausgleichsabgabe ist in diesen Fällen nur der bei einer ordnungsmäßigen Weiterveräußerung erzielte Gewinn oder, falls innerhalb von zwei Jahren eine Weiterveräußerung nicht erfolgt, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ersteigerungspreis und dem mäßigen Verkehrswert festzusetzen. Hier auf ist der Bieter bei Erteilung der Genehmigung hinzuweisen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 738. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Neichsbauernführers: 1. Umstellung auf Normalschrift. (VÄI 224/6 vom 6.10.1941) 2. Fahrtenbücher für Dienstkraftwagen. (V/tl 224 vom 6.10.1941) 3. Deutsche Dienstpost Luxemburg. (Vlt1 224 vom 6.10. 1941) 4. Deutsche Dienstpost Ostland. (V-tl 224 vom 7.10. 1941) 5. Behandlung von Unterstützungsgesuchen. (V^.1 560 vom 8.10.1941) 6. Steuerrechtliche Behandlung der Aufwandsentschädi gungen der ehrenamtlichen VF. (V7t II Lk 00216 vom 3.10.-1941) 7. Kündigung und Einberufung zum Wehrdienst. (V/t II 400 vom 4.10.1941) 8. Beitragskarten für landwirtschaftliche Gefolgschafts- Mitglieder"). (V8 I 1122/1 vom 8.10.1941) 9. Ausbildungslager für die deutsche Waldarbeit; für Lehrlinge des gehobenen Privatforstdienstes von 1940 und 1941"). (II/t 177/5 vom 7. 10.1941) ") Außer Sudetenland und Wartheland. ") Außer Alpenland, Donauland, Südmark, Danzig- Westpreußen und Wartheland. 10. Kohlenversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe. (II S 260/5 vom 7.10.1941) 11. Anerkennung von Winterroggen zur Herbstaussaat 1941. (II S 431 vom 2.10.1941) 12. Sammlung von Queckenwurzeln. (II L 860 vom 3.10. 1941) 13. Tierzuchtberatung. Reichsmittel für Landwirtschasts- assessoren im Tierzuchtdienst für das Rechnungsjahr 1940"""). (II O 135/3 vom 8. 10. 1941) 14. Fachtagung über den Einsatz von Melkmaschinen. (II v 930/2 vom 7.10.1941) 15. Reichsbeihilfe für Wanderlehrschmiede. Reichsmittel 1940. (II O 1035/2 vom 6.10-1941) 16. Landessortenversuche mit Gemüse 1942. (IIU 320/2 vom 2.10.1941) 17. Förderung des Gemüsebaues in Blumen- und Zier pflanzenbaubetrieben. (HO 410 vom 2.10.1941) 18. Treibstoffzuteilung. (II O 101/4 vom 3.10.1941) *") Außer Danzig-Westpreußen, Hessen-Nassau, Kur hessen, Kurmark, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schlesien, Westmark und Wartheland. Anschriftänderungen: Landesbauernjchaft Kurmark: Der Dienstsitz des Forstamtes Schwiebus ist vorüber gehend nach llnruhstadt verlegt. Die Anschrift lautet: Forstamt Schwiebus in Unruhstadt, Züllichauer Str. 12, Fernspr.: Unruhstadt 138. Landesbauernschast Pommern: Die Lehr- und Versuchsanstalt für Geflügelzucht in Koschütz wird mit Wirkung vom 15.11.1941 aufgelöst. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstraße 139/140.