DN. 1941 Nr. 40 737 Inhalt. Personalnachrichten: S. 736. Organisation und allgemeine Verwaltung: Anordng. 8.10. 1941, Übergang der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft S. 736. — Anordng. 9. 10. 1941, Ein gliederung der Sonderdienststelle „Aufrüstung des Deutschen Dorfes" in das Reichsministerium für Er nährung und Landwirtschaft S. 737. — Anordng. 9. 10. 1941, Sammlungen in den Diensträumen des RNSt. bei Straßensammlungen S. 738. Personalverwaltung: Anordng. 3.10.1941, Gewährung von Vorschüssen zur Beschaffung von Winterkartoffeln S. 738. Arbeitsleben und Verufsordnung: Anordng. 9. 10. 1941, Einsatzbedingungen der südöstlichen Kriegsgefangenen S. 738. Recht: Anordng. 7. 10. 1941, Einsatz jüdischen Vermögens S. 738. Hinweise aus nicht abgedruckte Verfügungen: S. 740. Anschriftänderungen: S. 740. Personalnachrichten. Beamte und Angestellte. In den Landesbauernschaften. Bayer. Ostmark. Berufen wurde: Als StL. Georg Hornung an die KVsch. Bamberg. Kurhessen. Versetzt wurde: Lehrerin der landw. Haushaltungs kunde Hanna Albers von der LdwSch. u. WBSt. Kassel-Wolfsanger als SVn. an das VA.Illi. Entlassen wurde (auf eigenen Antrag): Oberforst meister Otto Feuerborn, II ü. Kurmark. Entlassen wurde (aus eigenen Antrag): LR. Fritz Brabant, AL. IVE. Mecklenburg. Versetzt wurden: LR. Hans Redicker, Direktor der LdwSch. u. WBSt. Röbel, als Direktor an die LdwSch. u. WBSt. Schwerin. LR. Alfred Borchert, Direktor der LdwSch. u. WBSt. Schwerin, als LdwL. an die LdwSch. u. WBSt. Lübz. LdwL. Erich Heckenroth von der LdwSch. u. WBSt. Lübz als Direktor an die LdwSch. u. WBSt. Röbel. Niedersachsen. Versetzt wurde: Lehrerin der landw. Haushaltungs kunde Margarete König von der LdwSch. u. WBSt. Osterholz-Scharmbeck als Leiterin der Mädchenabtei lung an die LdwSch. u. WBSt. Braunschweig. Ostpreußen. Aus geschieden ist (auf eigenen Antrag) : Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Hildegard Riel, LdwSch. u. WBSt. Sensburg. Rheinland. Beauftragt wurde: OLR. Egon Berg, Beamten akademie und Beamtenschule Goslar, mit der Wahr nehmung der Dienstgeschäfte des StL. I im VA. Organisation unü allgemeine Verwaltung. Übergang der Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft. — V^ l 101 vom 8.10.1941 —. Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichs kanzlers über den Eeneralinspektor für Wasser und Energie vom 29.7.1941 (RGBl. I S. 467) gehen die Zuständigkeiten des Reichs- und Preußischen Mini sters für Ernährung und Landwirtschaft auf dem Ge biet der Wasserwirtschaft auf den Generalinspektor für Wasser und Energie über. Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirt schaft bleibt zuständig für die landwirtschaftlichen Fragen in der Wasserwirtschaft, namentlich für die Durchführung der landwirtschaftlichen Folgeeinrich tungen. über die Durchführung von Meliorationen in der Landwirtschaft und in der Fischerei sowie über die tragbare Belastung der Grundeigentümer ent scheidet der Generalinspektor für Wasser und Energie im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Ernäh rung und Landwirtschaft. Der Eeneralinspektor hat die Geschäfte am 15. 9.1941 übernommen. Auf den Runderlaß des Eeneralinspektors für Wasser und Energie und des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft vom 11. 9. 1941 — >V 402/41 und 1^.13^-9 — (LwRMBl. S. 719) wird hingewiesen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 736. Eingliederung der Sonderdienststelle „Aufrüstung des Deutschen Dorfes" in das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft. — v-^ I 101 vom 9.10.1941 —. Im Nachgang zu der Anordnung vom 16.1.1941 — IV I 101 — (DN. S. 31") gebe ich zwei Anord nungen des Reichsministers für Ernährung und Land wirtschaft vom 20.9.1941 — I-V5 Min. 275 — be kannt : Anordnung vom 28. 8.1941 — ve/kei/9 —1448 —. „Die Sonderdienststelle.Aufrüstung des Deut schen Dorfes' wird nach dem Übergang der Wasser wirtschaft auf den Eeneralinspektor für Wasser und Energie im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Abteilung VI geführt. Die Abteilung VI untersteht wie bisher Herrn Staats sekretär Millikens. Meine Anordnung vom 6.1. 1941*) ist insoweit geändert." Anordnung vom 17. 9.1941 — Oe/llei/9 —1536 —. „Nachdem am 15.9.1941 die bisherige Abtei lung VI (Wasserwirtschaft) auf den Generalinspek tor für Wasser und Energie, Herrn Reichsminister Dr. Todt, übergegangen ist, tritt nunmehr meine hierauf bezügliche Anordnung vom 28. 8. 1941 in