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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 8.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 8.1941
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1941, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1941 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1941 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1941 17 18
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1941 31 32
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1941 47 48
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1941 57 58
- Ausgabe Nr.7, 15. Februar 1941 77 78
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1941 87 88
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1941 103 104
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1941 123 124
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1941 131 132
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1941 167 168
- Ausgabe Nr. 15, 18. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 13 a, 4. April 1941 189 190
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1941 244 245
- Ausgabe Nr. 15, 19. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 16, 26. April 1941 280 281
- Ausgabe Nr. 17, 3. Mai 1941 302 303
- Ausgabe Nr. 18, 10. Mai 1941 316 317
- Ausgabe Nr. 19, 17. Mai 1941 344 345
- Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 1941 360 361
- Ausgabe Nr. 21, 30. Mai 1941 372 373
- Ausgabe Nr. 22, 7. Juni 1941 392 393
- Ausgabe Nr. 23, 14. Juni 1941 416 417
- Ausgabe Nr. 24, 21. Juni 1941 430 431
- Ausgabe Nr. 25, 28. Juni 1941 452 453
- Ausgabe Nr. 26, 5. Juli 1941 464 465
- Ausgabe Nr. 27, 12. Juli 1941 490 491
- Ausgabe Nr. 28, 19. Juli 1941 500 501
- Ausgabe Nr. 29, 26. Juli 1941 522 523
- Ausgabe Nr. 29 a, 29. Juli 1941 536 537
- Ausgabe Nr. 30, 2. August 1941 546 547
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1941 564 565
- Ausgabe Nr. 32, 16. August 1941 592 593
- Ausgabe Nr. 33, 23. August 1941 604 605
- Ausgabe Nr. 34, 30. August 1941 628 629
- Ausgabe Nr. 35, 6. September 1941 652 653
- Ausgabe Nr. 36, 13. September 1941 666 667
- Ausgabe Nr. 37, 20. September 1941 678 679
- Ausgabe Nr. 38, 27. September 1941 690 691
- Ausgabe Nr. 39, 4. Oktober 1941 704 705
- Ausgabe Nr. 39 a, 8. Oktober 1941 714 715
- Ausgabe Nr. 40, 11. Oktober 1941 734 735
- Ausgabe Nr. 41, 18. Oktober 1941 742 743
- Ausgabe Nr. 42, 25. Oktober 1941 756 757
- Ausgabe Nr. 43, 1. November 1941 772 773
- Ausgabe Nr. 44, 8. November 1941 792 793
- Ausgabe Nr. 45, 15. November 1941 802 803
- Ausgabe Nr. 46, 22. November 1941 835 836
- Ausgabe Nr. 47, 29. November 1941 851 852
- Ausgabe Nr. 48, 6. Dezember 1941 867 868
- Ausgabe Nr. 49, 13. Dezember 1941 883 884
- Ausgabe Nr. 50, 20. Dezember 1941 899 900
-
Band
Band 8.1941
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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Soweit eine Fortbildung dieser Beratungskräfte bisher in Hirschau nicht erfolgt ist, ist diese in glei cher Weise alsbald von der LBsch. vorzunehmen. Ich behalte mir vor, im Einvernehmen mit dem Beauf tragten des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft hierzu besondere Maßnahmen zu tref fen und Richtlinien zu erteilen, ohne diesem Vor behalt aufschiebende Kraft mitzugeben. Uber den Umfang der beabsichtigten bzw. durchgeführten Fort bildung der Beratungskräfte ersuche ich um kurzen Bericht. Diesen Bericht sowie die Benennung des i'-min Melkmaschinenreferenten ersuche ich bis zum 15. 11. 1841 einzureichen. IV. Die Ausbildung im Maschinenmelken. Die LBsch. hat dafür zu sorgen, daß jeder Teil nehmer eines Melklehrganges im Maschinenmelken unterwiesen wird. Die Ausbildung erfolgt aus schließlich durch die Lehr- und Versuchsanstalten für Vieh haltung bzw. ersatzweisen Einrichtungen 1. in allen Grund- und Fortbildungslehrgängen für Berufsmelker; 2. in allen Kurzlehrgängen für Melkhilfskräfte (Landarbeits-, Landwirtschafts-, Hausarbeits und Hauswirtschaftslehrlinge, Pflichtjahrmädel usw.j; 3. in allen Viehhaltung?- und Melklehrgängen (für praktische Landwirte, Bauern, Bauern söhne und -töchter); 4. in drei- bis mehrtägigen Sonderlehrgängen mit einem oder mehreren Teilnehmern zur Unterweisung in der Bedienung, Wartung und Pflege von Melkmaschinen; 6. durch die Tierzuchtämter, in allen Wandermelk lehrgängen. Die Unterweisung im Maschinenmelken in den Lehr- und Versuchsanstalten für Viehhaltung erfolgt grundsätzlich durch den Lehrmelkermeister, welcher aui Grund des Urteils nach Ableistung eines Sonder lehrganges (s. auch Abschnitt Ilj meine Anerkennung hierzu erhält. Wird dem Lehrmelkermeister die An erkennung vorläufig oder endgültig versagt, so ist bis auf weiteres aushilfsweise ein hierzu befähigter Wandermelklehrer heranzuziehen, der den theo retischen und praktischen Unterricht im Maschinen melken während der unter K1 bis 4 genannten Lehrgänge übernimmt. In den Lehr- und Versuchsanstalten für Vieh haltung stehen für die Unterrichtserteilung Melk maschinenanlagen zur Verfügung. Soweit ortsfeste Anlagen nicht vorhanden sind, ist der Maschinenmelk- Lehrwagen heranzuziehen. Es ist wichtig, allen Teilnehmern von Lehr gängen zu zeigen, daß selbst die besten Kühe ohne Nachteil dauernd mit der Maschine gemolken werden können und bei richtiger Handhabung eine günstige Auswirkung des Maschinenmelkens aus die Euter anlage festzustellen ist. Es ist daher notwendig, in den Lehr- und Versuchsanstalten für Viehhaltung jeweilig 8 bis 10 Kühe dauernd mit der Maschine zu melken. Aus demselben Grunde sollen auch die Wanderlehrgänge in die Nähe eines Betriebes ge legt werden, der eine Melkmaschine schon über eine längere Zeit mit Erfolg verwendet. Solche Betriebe müssen auch dann als Unter richtsmittel herangezogen werden, wenn in einer Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung nicht die erforderliche Anzahl Kühe dauernd mit der Maschine gemolken werden kann. Wo also diese Vorbedingun gen für den Unterricht noch nicht erfüllt sind, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Hierzu ist unverzüglich ein geeigneter Betrieb in der Nähe der betr. Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung, der sich für den Ankauf einer Melkmaschine interessiert, ausfindig zu machen und der Ankauf zu Lasten des kaufenden Betriebes in die Wege zu leiten. Der Sonderbeauftragte beim Reichsminister für Ernäh rung und Landwirtschaft ist gewillt, die Belieferung der Praxis mit Melkmaschinen so zu handhaben, daß den Bedürfnissen des Unterrichts alsbald genügt werden kann. V. Allgemeine Aufklärung über das Maschinenmelken. Die Dienststellen der LBsch. müssen dafür Sorge tragen, daß alsbald in weitesten Kreisen der Land wirtschaft eine sachkundige Auffassung vom Maschi nenmelken aufkommt und im besonderen beim An kauf von Melkmaschinen auch seitens der Praxis sachkundig entschieden wird. Die Aufklärung über das Maschinenmelken hat in der üblichen Weise zu geschehen, also durch Vorträge und Berichte auf Ver sammlungen und Tagungen, auch Arbeitstagungen der Berater, im landwirtschaftlichen und hauswirt schaftlichen Unterricht, durch Beiträge in der Fach presse und durch Verteilung des Melkmaschinenlehr buchs an die Schüler und Schülerinnen der landwirt schaftlichen Fachschulen, an die Teilnehmer von Melk lehrgängen usw., im besonderen auch durch Schau melken, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Ma- schinenmelk-Lehrwagens. Zur Erleichterung der Aufklärungsarbeit und zur Vertiefung des im Unterricht gebotenen Stoffes wird umfangreiches Bildmaterial aus dem Fachgebiet Maschinenmelken zur Verfügung gestellt werden. So bald die Vildbandstreifen fertiggestellt sind, geht den LBsch. hierüber eine nähere Mitteilung zu. VI. Einsatz von Maschinenmelk-Lehrwagen. Der mit Unterstützung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft einigen LBsch. zur Verfügung gestellte Maschinenmclk-Lehrwagen ist ein Hilfsmittel, um die Aufklärungsarbeit zu erleichtern, da die Vorführung desselben das gesprochene Wort wesentlich unterstützt. Außerdem dient er für den Unterricht zur Ausbildung in Melklehrgängen. Der Melkmaschinen-Anhängerwagen, gegebenen falls auch der mitgelieferte Motorwagen, gehen in den Besitz der LBsch. über, welche, falls noch nicht ! geschehen, die Zulassung zu besorgen hat. Die neu ! eingestellten Kraftwagen werden vom VA. versichert, desgleichen die Melkmaschinenanhänger, deren Fa brikat und Fabriknummer unter Angabe der Polizei nummer des Triebwagens dem VA. zu melden sind. Meldung
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