bei der Vordruck-Nr. angegeben. Die Preise bleiben unverändert. Die genannten Grundregeln und Bestimmungen sind durch die bei der letzten Auflage versehentlich nicht mitgedruckten Sonderbestimmungen für die Gebiete der LBsch. Alpenland. Donauland, Südmark sowie die sudetendeutschen Gebiete und für die ein gegliederten Ostgebiete ergänzt worden. Diese Gebiete sind schon bei der vorhergehenden Auflage durch die Einlage eines besonderen Zettels von diesen Sonder bestimmungen in Kenntnis gesetzt worden. Für das übrige Reichsgebiet sind diese Sonderbestimmungen ohne Bedeutung. Aus diesem Grunde sind die alten Bestände aufzubrauchen. An die Landesbauernschasten. DN. 1941 S. 710. Tierzucht. Brüterei-Genehmigung. — llv 720/3 vom 2. 10, 1941 —. Im Hinblick auf die Versorgung mit Futter mitteln wird voraussichtlich die Ausnutzung der Vrut- anlagen im kommenden Frühjahr erheblich beschränkt werden müssen. Da eine derartige Einschränkung für die bestehenden Betriebe einen schwerwiegenden Ein griff darstellt, kann die Errichtung neuer Anlagen vorerst nicht mehr genehmigt werden. Ebensowenig ist auch in der nächsten Zeit die Erweiterung einzel ner Betriebe zu verantworten. Sämtliche im Augenblick in Bearbeitung befind lichen Anträge auf Genehmigung der Errichtung oder Erweiterung einer Brüterei werden daher vor läufig abgelehnt. Neue Anträge sind bis auf weiteres von den LBsch. grundsätzlich nicht anzunehmen. An die Landesbauernschaften. - DN. 1941 S. 712. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Reichsbauernführers: 1. Organisation des RNSt. (Wirtschaftsbetriebe u. a.) (VX I 155 vom 2.10.1941) 2. Regelung des Dienstverhältnisses der zivilen reichs deutschen Arbeitskräfte bei der Militärverwaltung. (V/l I 1100/28 vom 26. 9.1941) 3. Lilc-Stellung von Dienstangehörigen der wirtschaft lichen Zusammenschlüsse (WV. bzw. Außenstellen). (V^IIUS 110 vom 2.10.1941) 4. Istausgabe an persönlichen Verwaltungsausgaben. (V8 17531/1 vom 27.9.1941) 6. Landjugendaustausch. (I O 360 vom 26. 9.1941) 6. Ablehnungsbescheide an Angehörige der Wehrmacht. (IU222 vom 27.9.1941) 7. Bestellung der Treuhandverbände als Treuhänder im Standesaufsichtsoerfahren nach dem 8. Abschnitt der EHVfO. (l 0c 141/c 82 vom 30. 9.1941) 8. Berechnung landwirtschaftlicher Erzeugungskosten, (ll 8 100/8 vom 27. 9.1941) 9. Verkauf von vollwertigen und hochwertigen Schnitzeln an die Rübenanbauer. Werklohnverarbeitung von Rüben auf Rübensaft. (II8 260/1 vom 27.9.1941) 10. Gutachter für Flachs und Hanf. (II L 820 vom 29.9. 1941) 11. Anbauprämie für Leinsaat. (II L 821 vom 29. 9.1941) 12. Bestimmungen über den Verkauf von Bullen und Ebern auf Absatzveranstaltungen der vom RNSt. an erkannten Züchterverbände. (II l) 160 vom 30.9.1941) 13. Eeflügelgesundheitsdienst. Monatsberichte Juli und August. (II v 1026 vom 26.9.1941) 14. Arbeitstagung der TU II I. (II I 180 vom 30. 9.1941) - DN. 1941 S. 712. Anschriftänderungen: Landesbauernschaft Danzig-Westpreußen: Die Diensträume der LAbt. II O (6) und des Landes verbandes der Schweinezüchter sind nach der Weiden gasse 28 verlegt. Fernspr.: Danzig 23124. Die Post anschrift der LAbt. II l) (6) bleibt wie bisher: Danzig, Sandgrube 21. Landesbauernschaft Pommern: Die KBsch. Friedeberg ist fernmündlich zu erreichen: Friedeberg 420, 421. Landesbauernschast Schlesien: Die Diensträume der LdwSch. und WBSt. Ohlau sind bis auf weiteres in der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt Ohlau untergebracht. Fernsprecher: Ohlau 376. Berichtigung. In der Anordnung betr. Dienstkleidung der Forst beamten und -angestellten des RNSt., Dienstkleidungs zuschüsse und Zugehörigkeit zur Forstkleiderkasse vom 24. 7. 1941 — VK II 220/51 — mutz auf S. 539 im Abschnitt 6, Abs. 3 die Verbuchungsstelle richtig heißen: Abschnitt 1 Titel 27a. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstratze 139/140.