Wirtschaft. Frachtbriefe für anerkanntes Saatgut. — Ill c 458/10 674 vom 25. 9. 1941 —. Aus einigen mir zugegangenen Berichten habe ich entnommen, daß über die Frage, ob auch nicht anerkanntes Saatgut auf Frachtbriefen für aner kanntes Saatgut befördert werden kann, Unklarheit besteht. Zur Klärung weise ich darauf hin, daß die Fassung des 8 36 der Allgemeinen Tarifvorschriften des Deutschen Eisenbahn-Gütertarifs Teil I Abt. 6 (Seite 36) und die in ihm mustermäßig festgelegte Bescheinigung nur auf das frachtbegünstigte aner kannte Saatgut abgestellt ist. Aus diesem Grunde dürfen Frachtbriefe, die mit dem im 8 S6 vorge sehenen Stempel versehen sind, nur für anerkanntes Saatgut verwendet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß Saatgut, welches zwar anerkannt ist, aber nicht zu den gemäß 8 36 der Allgemeinen Tarif vorschriften frachtbegünstigten Arten gehört, eben falls nicht mit dem abgestempelten Frachtbrief auf geliefert werden darf. In diesen Fällen sind viel mehr, wie bei der Beförderung von nicht anerkann tem Saatgut, gewöhnliche Frachtbriefe zu verwenden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 702. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Reichsbauernführers: 1. Tätigkeit von Beauftragten ziviler Reichsstellen im Gebiet des Wehrmachtbefehlshabers Südost. (VH.! 224 vom 20. 9. 1941) 2. Aufwandsentschädigung, Reisekosten usw. der FschW. (V8I 7421/1 vom 18. 9. 1941) 3. Namentliches Verzeichnis der rechnunglegenden Stel len des RNSt. (V8II 10 vom 18. 9. 1941) 4. Arbeitsbedingungen der in der Landwirtschaft ein gesetzten Dauerarbeitskräfte und Wanderarbeiter aus der Slowakei. (16 463/20 vom 18. 9. 1941) 5. Soziale Vetriebsabgabe. (I 6 109 vom 25. 9. 1941) 6. Frachtermäßigung für Siedler. (16 370 vom 22. 9. 1941) 7. Einberufung von Schülerinnen der landwirtschaft lichen Fachschulen und von ländlichen Hauswirt schaftslehrlingen zum RAD. und ihr Einsatz im Kriegshilfsdienst. (II H. 100 vom 18. 9. 1941) 8. Kohleversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe. (II 8 260/5 vom 23. 9. 1941) 9. Vorschätzung der diesjährigen Getreideernte nach dem Stand von Anfang September 1941. (II8 220 vom 23. 9. 1941) lO. Jauche- und Güllewirtschaft. (II L320 vom 25. 9.1941) 11. Reichsbeihilfen für Trocknungseinrichtungen für Heil- und Gewürzpflanzen. (II L 865 vom 23. 9. 1941) 12. Versorgung mit Borax im Jahre 1942. (II L 912 vom 18. 9. 1941) 13. Richtlinien für den Bezug von kupferhaltigen Pflan zenschutzmitteln für die Zuteilungsperiode 1942. (IIE 912 vom 20. 9. 1941) 14. Kleingärtnerorganisationen. (II 6170 vom 25.9.1941) 15. Unfallschutz im Gartenbau. (II 8 100 vom 25. 9. 1941) 16. Treibstoffeinsparung. (IIQ 101/4 vom 23. 9. 1941) 17. Bewirtschaftung flüssiger Treibstoffe. (II Q 101/4 vom 25. 9. 1941) Anschriftänderung: Landesbauernschast Südmark: Die Diensträume des Tierzuchtamtes Fürstenfeld sind nach der Straße der SA. Nr. 4 verlegt. Die KBsch. Bruck a. d. Mur hat die Fernsprech nummer 400 erhalten. Berichtigung: In der der Anordnung betr. Einbeziehung der prak tischen Lehranstalten des RNSt. in die Arbeit der Reichs anstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht vom 7. 8.1941 — II H 294 — (DN. S. 597) angeschlossenen Aufstellung sind unter 6 „Bienenzuchtlehranstalten" die unter 1, 2 und 4 genannten Anstalten zu streichen. Zuzu setzen ist die Versuchs- und Lehranstalt für Bienenzucht in Marburg (Kurhessen). Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstraße 139/140.