DN. 1941 Nr. 36 673 Serufsausbilöung un- Wirtschaftsberatung. Beihilfen zum Besuch von Fachschulen und Pflichtlehrgängen. — II 218 vom 8. 9.1941 —. Bei der Prüfung der Haushaltsvoranschläge hat sich herausgestellt, daß von den LVsch. Beihilfen zum Besuch von Hochschulen, Fachschulen und Pflichtschulen gewährt werden. Zum Zweck der Aufstellung von Richtlinien für die Gewährung dieser Mittel ist mir zu berichten, in welcher Höhe Mittel in dem Vor anschlag eingesetzt sind und für welche Schularten und Lehrgänge Beihilfen gewährt werden. Zugleich ist mitzuteilen, nach welchen Richtlinien und Grund sätzen diese Mittel jeweils verausgabt werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 674. Lan-bau. Verwendung des Neichslandeskulturfonds für Fischteiche. — II c 230 vom 5. 9.1941 —. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft hat an die Landesregierungen, Oberpräsi denten und Reichsstatthalter folgenden Runderlaß vom 6. 7.1941 — VI 1 (Arb.) 1136 — (LwRMBl. S. 587) herausgegeben: „In Erweiterung der Vorschriften für die Ge währung von Beihilfen und zinslosen Darlehen aus dem Reichslandeskulturfonds sollen in Zukunft in beschränktem Umfange auch die Neuanlage von Fischteichen und die Erhaltung bestehender Fisch teiche durch Reichsbeihilfen oder zinslose Reichs- Larlehen gefördert werden. Die Summe der Beihilfen des Reiches und des Landes (in Preußen des Reiches, Landes und der Provinz) darf nicht größer sein als die Hälfte der Kosten K. Veihilfenanträge für Fischteiche sind mir in jedem Einzelfall mit den erforderlichen Unterlagen (Erläuterung, Kostenanschlag und Finanzierungs plan) zur Entscheidung vorzulegen. Die Bewilligung von Beihilfen für die Er haltung bestehender Fischteiche kann nur aus nahmsweise erfolgen. Es muß sich um die Ent schlammung der Teiche oder Zu- und Abflußgräben handeln; der gewonnene Schlamm muß zur Auf höhung von unter hohem Grundwasserstande lei denden Kulturflächen oder zur Verbesserung leichter Böden Verwendung finden, oder es muß der Ent schlammung in besonderem Maße ein wasserwirt schaftlicher Wert zukommen." Zur Regelung der Bearbeitung der Anträge auf Grund des vorstehenden Erlasses bestimme ich fol gendes: 1. Bei einzelnen Bauern und Teichwirten wird der Antrag des Fischereibesitzers bzw. des Pächters auf den allgemeinen Antragsformularen über die KBsch. an die LVA. und von dieser an die LBsch. eingereicht. Dort erfolgt die Bearbeitung bzw. Prü fung des Planes und Erstattung des Gutachtens über die tragbare Höchstbelastung durch die Abt. II O (8) für den fischereilichen Teil und durch die Abt. II 0 (2) für den landwirtschaftlich-landeskulturellen Teil. Letztere leitet den Antrag an das Oberpräsidium bzw. den Reichsstatthalter zur Genehmigung durch den Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Die Bauäufsicht und -abnahme erfolgt gemein sam durch die Abt. II l) (8) und II G'(2)': diese erstellt die Endabrechnung. 2. Bei Teichen, die innerhalb von Wasser- und Bodenverbänden liegen, wird der Antrag auf Reichs beihilfe über den Verbandsvorsteher an die staatlichen Dienststellen weitergeleitet. Das Gutachten über die tragbare Höchstbelastung erstatten die Abt. II v (8) und II O (2) gemeinsam. Die Beratung wird den Sach gebieten entsprechend im Rahmen des Gesamtplanes auf Grund 8 118 der Wasserverbandverordnung durch den NNSt. durchgeführt. Im Hinblick auf die Bedeutung der Schaffung und Verbesserung von Fischteichen für die Ernäh- rungswirtschast und für den Wasserhaushalt erwarte ich, daß die hierfür beim Reichslandeskulturfonds zur Verfügung stehenden Mittel trotz der Schwierigkeiten bei der Beschaffung der hierfür benötigten Arbeits kräfte weitgehendst in Anspruch genommen werden. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 674. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Reichsbauernführers: 1. Schriftgutordnung des RNSt. Aktenpläne VO und OlV. (VK I 225/2 vom 2. 9.1941) 2. Bestellung eines Generalreferenten im Persönlichen Stab des RBF. (VKI 101 vom 5.9.1941) 3. Dienstaufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen BF. des RNSt. (VK II 8i 00216/41 vom 10. 9.1941) 4. Einsatz sowjetischer Kriegsgefangener. (I 8 348/42 vom Ö.9.1941) 5. Tagung der AL. IO. (lOa 38 vom 9.9.1941) 6. Anerkennung von Winterroggen. (IIL 430/1 vom 6.9.1941) 7. Gedecke für Prämiierungszwecke. (IIL 826 vom 4.9. 1941) 8. Sonderlehrgang „Technik im Gartenbau" für SV. der Abt. 8. (II 8 161 vom 10.9.1941) 9. Beiträge zu den landwirtschaftlichen Verufsgenossen- schaften. (II 8 100 vom 8.9.1941) — DN. 1941 S. 674.