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663 stoff-Syndikates vom 21. 5. 1941 diejenigen Mengen Nitrophoska l O und Stickstoffkalkphosphat 16 im Einvernehmen mit der Reichsstelle Chemie ausge nommen, die Kleinsiedlern, Kleingärtnern und dem Erwerbsgartenbau auf besondere Anweisungen der LBsch. in der Zeit vom 1. 6. 1940 bis 31. 5. 1941 zu geteilt wurden, da es sich hierbei um ursprünglich für die Ausfuhr bestimmte Restmengen handelte, die von der vorjährigen Stickstoffbilanz nicht erfaßt wurden. Bei dieser Sachlage erscheint es notwendig, um einer Unzahl von auf kleine Mengen lautenden Einzelanträgen der Kleinverbraucher vorzubeugen, die Organisationen der Kleinverbraucher (Reichs verband der Gartenbauvereine, Deutscher Siedler ¬ bund, Reichsbund Deutscher Kleingärtner e. V., Reichsbahn-Landwirtschaft) bei der Verteilung des den LVsch. zur Verfügung gestellten Nitrophoskas in ! der gleichen Weise einzuschalten wie im Vorjahre. Es wird sich empfehlen, diesen Organisationen zum Ausgleich von Härten die gleiche Anzahl Waggons Nitrophoska in Form von Sammelbescheinigungen zur Verfügung zu stellen wie im Vorjahre und den verbleibenden Rest Nitrophoska für den Erwerbs gartenbau und Nichtorganisierte Kleinverbraucher vorzubehalten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 660. Tierzucht. Verwertung der bei den Untersuchungen der Milch anfallenden Milch- und Fettmengen. — II v 400/1 vom 30. 8. 1941 —. Bereits im Jahre 1937 hat die HVg. der deut schen Milch- und Fettwirtschaft im Einvernehmen mit mir die Milch- und FettWV. angewiesen, die Ver wertung der aus den llntersuchungsproben für Fett gehaltsbestimmungen u. ä. m. anfallenden Milch- und Fettmengen in geeigneter Weise sicherzustellen. Auf einer Tagung der SV. für die Milchleistungsprüfun- gen im September 1938 habe ich erneut die volks wirtschaftliche Notwendigkeit hervorgehoben, diese Milch- und Fettreste zu verwerten. Ferner habe ich unter dem 1. 8. 1940 — II l) 400/1 (DN. S. 543) noch mals daran erinnert, daß auch die für die Durch führung der Milchleistungsprüfungen zuständigen Stellen nach wie vor darauf bedacht sein müssen, daß keine irgendwie verwertbaren Milch- und Fett reste verlorengehen. Nunmehr übersandte mir die HVg. der deutschen Milch- und Fettwirtschaft ihr Rundschreiben an die Milch- und FettWV. vom 27. 1. 1941 — Le 1270 —, in welchem auf die Möglichkeit der Verwertung auch der mit Schwefelsäure und Amylalkohol versetzten Laboratoriumsfette hingewiesen wird. Das Rund schreiben hat folgenden Wortlaut: „In meinem Rundbrief vom 16. 9. 1940 — Le 1270 — habe ich auf Veranlassung der Reichs stelle für. industrielle Fettversorgung darauf hin gewiesen, daß die Herstellung von Seife genehmi gungspflichtig ist und daß die Genehmigung an Selbsthersteller nicht erteilt wird. Entgegen der mir seinerzeit gegebenen Mittei lung erhalte ich nunmehr von der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung die Nachricht, daß nach der Ersten Anordnung derselben auf dem Gebiet der Seifenherstellung vom 31. 8. 1934 (DRA. Nr. 203 vom 31. 8. 1934) in der Fassung der An ordnung 2 vom 20.10.1934 und der Anordnung 14 vom 23. 6. 1936 (DRA. Nr. 246 vom 20. 10. 1934 und Nr. 143 vom 23. 6. 1936) die Herstellung von Seife genehmigungspflichtig ist, falls diese Her stellung gewerbsmäßig betrieben wird. Die anfallenden Laboratoriumsfette sind mit Schwefelsäure und Amylalkohol versetzt. Aus die sem Grunde stößt die Ablieferung auf Schwierig keiten. Ebenfalls verursacht die Aufarbeitung den Abnehmern erhebliche Kosten und kann deshalb für das Fett nur ein geringer Preis gezahlt werden. Da nach Mitteilung der Reichsstelle für in dustrielle Fettversorgung, wie aus vorstehendem ersichtlich, die Selbstherstellung von Seife nicht ver boten ist, steht es den Molkereien frei, die anfallen den Laboratoriumsfette zur Seifenselbstherstellung zu verwenden. Voraussetzung ist, daß die Seife nicht gewerbsmäßig hergestellt wird. Molkereien, die nicht die Absicht haben, Seife selbst herzustellen, sind weiterhin verpflichtet, die gesammelten Fettmengen an die in Rundschreiben Le 1270 vom 12.10.1940 aufgeführten Fettsammel stellen abzuliefern." Die in dem letzten Absatz des Rundschreibens erwähnten Fettsammelstellen haben folgende An schriften: 1. E. A. Bazlen, Seifenfabrik, Metzingen/Württ. 2. Böhme Fettchemie G. m. b. H., Hamburg 28, Hovestr. 47. 3. Walter Eschenhagen, Berlin-Neukölln, Knese beckstr. 51. 4. Emil Hahn, Seifenfabrik, Nauen b. Berlin. 5. M. Kappus, Feinseifen- und Parfümeriefabrik, Offenbach a. M. 6. Persil G. m. b. H., Wien III, Schwalben gasse 8—12. 7. Sunlicht Gesellschaft A.-G., Berlin C2, Burg straße 24. 8. Sunlicht Gesellschaft A. - E., Mannheim- Rheinau. 9. „Rheinschill" Rheinische Dr. Penschuck-Schil- ling-Eesellschaft m. b. H., Köln-Lindenthal. 10. Schlesisches Öl-Regenerierwerk Greiner, Koblitz L Co., Breslau 24, Hermannstädter Str. 1/5 (Schließfach 22). 11. Österreichische Georg Schicht A.-G., Wien I, Schenkenstr. 8—10. 12. Georg Schicht A.-E., Aussig/Sudetenland. 13. August Wencke, Seifenfabrik, Lesum b. Bremen. 14. Buehl L Co., Hamburg 1, Eertrudenkirchhof 11. 15. Dr. Koch L Co., Marl i, Wests.