sührung eines jeden Freizeitlagers mit einer fach lichen Unterweisungsreihe eingeschaltet, für deren Planung und ordnungsgemäße Durchführung die Abt. II K verantwortlich ist. 3. Die von der HA. I (Abt. I 8 oder I v) außerhalb der Freizeitlager durchgeführten Schulungsver anstaltungen der zusätzlichen Berufsfortbildung bzw. der zusätzlichen Berufsschulung beschränken sich nicht auf die Teilnahme von Lehrlingen, sondern umfassen den gesamten Kreis der jüngeren landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere der Gefolgschaft. Für die Organisation dieser Ver anstaltungen sind nach wie vor die Abt. I 8 und IO federführend; soweit fachliche Schulungen er folgen, ist nach der Anordnung betr. Zusätzliche Berufsfortbildung vom 8. 10. 1936 — II L 5439/36 — (DN. S. 324) die Abt. II K bzw. die Fachabtei lung zu beteiligen. Nach dieser Anordnung sind bei Schulungen der KBsch. die WBSt. zu be teiligen. 4. Soweit über diese Veranstaltungen hinaus beson dere Tagungen für Lehrlinge (Lehrlingstreffen, Feldbegehungen, technische Lehrgänge usf.) durch geführt werden, ist für die Einberufung und Durchführung die Abt. II K federführend. Ist nach dem unter 1. Gesagten hierbei auch berufsstän dische Schulung durchzuführen, so sind die Abt. I 8 und I v entsprechend zu beteiligen. Daß die Fach abteilungen der HA. II gegebenenfalls zu betei ligen sind, ist selbstverständlich. 5. Lehrlinge jeder Berufsart sollen in jedem Lehr jahr mindestens zu einer L e h r l i n g s tagung herangezogen werden. Dabei sind solche Lehr linge besonders zu berücksichtigen, die keine Mög lichkeit haben, eine berufseigene Berufsschule zu besuchen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 658. Grun-lagen üer Hetriebsführung. Führung der Kreiswirtschaftsmappe. — II8 310 vom 28. 8. 1941 —. Die Fortschreibung des Blattes v 3e „Schweine bestand in Stück" ist vorzunehmen, nachdem das Statistische Reichsamt die kreisweisen Ergebnisse der Schweinezählung vom 4. Juni 1941 inzwischen den LVsch. übersandt hat. Für die Eintragungen, dis entsprechend der nachfolgenden Tabelle vorzunehmen sind, ist die zweite Spalte der Zählungen des Jahres 1941 mit dem Kopf „Juni" zu verwenden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß die Anordnung betr. Führung der Kreiswirtschaftsmappe vom 28. 7. 1941 — II 8 310 — (DN. S. 560) auch für die KBsch. bestimmt ist. Schweinebestand 1941 und 1942 in Stück (Zählung vom 4. Juni 1941) Alters- und Eeschlechtsklassen Druckstllck des Statistischen Reichsamtes Bezeichnung Seite Spalte Ferkel unter 8 Wochen Der Schweinebestand im Deutschen 368-390 1 Reich vom 4. 6. 1941 nach kleineren Verwaltungsbezirken Jungschweine 8 Wochen bis Vs Jahr ,, 2 Zuchtsauen Vs bis 1 Jahr 7 davon: trächtig 6 nicht trächtig 6 Zuchtsauen 1 Jahr und darüber 10 davon: trächtig 8 nicht trächtig 9 Schlachtschweine insgesamt ,, 13 davon: Vs bis 1 Jahr 11 1 Jahr und darüber 12 Eesamtbestand an Schweinen 14 Zuchtsauen insgesamt 7Z-1O davon: trächtig ,, 5-^8 An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 669. Lanübau. Düngemittelversorgung. Nitrophoska. — IIO 350/1 vom 30. 8. 1941 —. Nach der Bekanntmachung Nr. 32 zur Anord nung Nr. 13 der Reichsstelle Chemie werden die im Vorjahre auf Grund der von den LVsch. bzw. KBsch. ausgestellten Vezugsanweisungen bezogenen und ge lieferten Düngermengen in die Berechnung des dies jährigen Erundkontingentes einbezogen. Von dieser Regelung sind jedoch gemäß Rundschreiben des Stick-