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Westfalen. Ernannt wurden: Zur Lehrerin der landw. Haushal tungskunde Antonie Lohmann, LdwSch. u. WBSt. Münster. Zum Hausmeister Hermann Keh meier, Bauern schule Holtfeld. Württemberg. Ernannt wurden: Zum LR. Maximilan Löh le, Stelle für LS. Zum LR. Dr. Otto Bazlen, IIIO. Zum LR. Albrecht Knapp, StL. der KVsch. Stutt gart. Organisation unü allgemeine Verwaltung. Auflösung des Viehversicherungsverbandes der LVsch. Kurhessen. — I 163/7 vom 20. 8.1941 —. Der als besondere Eeschäftsabteilung der LBsch. Kurhessen errichtete Viehversicherungsverband der ehem. Landwirtschaftskammer für den Regierungs bezirk Kassel wird mit Genehmigung des Oberpräsi denten der Provinz Hessen--Nassau mit Wirkung vom 1.9.1941 aufgelöst. 2n das Vermögen des Viehversicherungsverban des weise ich den NNSt. ein, der durch die LBsch. Kurhessen die Abwicklung durchzuführen hat. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 632. Winterhilfswerk 1941/1942. — l 224 vom 27. 8. 1941 —. Der Reichsminister des Innern hat mit seinem Runderlaß vom 6. 8. 1941 — Ve 39/41—9333 — (RMVliV. S. 1468a) folgendes bekanntgegeben: „(1) Die Mittel für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes 1941/1942 werden in der gleichen Weise wie im Vorjahr aufgebracht. Die Empfänger von Versorgungsbezügen und Militärrenten werden an das Abzugsverfahren angeschlossen. Für die Be teiligung der Beamten, Angestellten und Arbeiter der öffentlichen Verwaltung sowie der Empfänger von Versorgungsbezügen und Militärrenten am WHW. gelten folgende Richtlinien: 1. Das Winterhilfswerk beginnt mit dem 1. 9. 1941 und wird Lis zum 31. 3. 1942 durchgesührt. Monatstiirplaketten werden nicht ausgegeben. 2. a) Die Spende für das WHW. ist nach der Lohnsteuer zu berechnen, die sich bei Anwen dung der am 1. 9. 1941 gültigen Lohnsteuer tabelle ergeben würde. Die Spende beträgt monatlich 10 vH der Lohnsteuer ohne Kriegszuschlag, jedoch mindestens 0,23 RM. b) Geringfügige Änderungen der Spende, die während der Dauer des WHW. durch Auf rücken im Gehalt, durch Änderung der Kinder zuschläge, durch Versetzungen usw. erforderlich würden, haben zur Ersparung von Mehr arbeit zu unterbleiben. Bei größeren Ver änderungen des Einkommens (z.V. beim Ausscheiden aus dem Dienst usw.) ist die Spende jedoch neu zu berechnen, wenn der Spender dies wünscht. c) Die Spender in den steuerbegünstigten Ost gebieten stehen denen des übrigen Reichs gebiets nicht nach. Ihre Spende ist also nicht nach der von ihnen gezahlten Lohnsteuer zu berechnen, sondern nach der Lohnsteuer, die sie ohne Steuer begünstigung, also bei Anwendung der am 1. 9. 1941 im übrigen Reichsgebiet gül tigen Lohnsteuertabelle, hätten zahlen müssen. 3. Lohn- und Gehaltsempfängern sowie Empfän gern von Versorgungsbezügen und Militär renten, die wegen ihres geringen Einkommens nicht zur Einkommensteuer herangezogen werden, wird empfohlen, monatlich 0,23 RM zu spenden. 4. Von Festbesoldeten, die neben ihrer Lohnsteuer leistung noch zur Einkommensteuer veranlagt werden, wird erwartet, daß sie neben ihrer mo natlichen Spende in Höhe von 10 vH der Lohn steuer (ohne Kriegszuschlag) noch monatlich 0,7 vH ihres für das Vorjahr (1940) veranlagten Einkommensteuerbetrages an das WHW. ent richten, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohn abzug getilgt ist. 3. Beamte, Angestellte und Arbeiter der öffentlichen Verwaltung sowie Empfänger von Versorgungs bezügen und Militärrenten, welche sich am WHW. beteiligen, weisen die für die Auszahlung der Dienstbezüge zuständigen Kassen (Zahl stellen) an, die Spende zum WHW., abgerundet auf 0,05 RM, einzubehalten und dem WHW. (Gaubeauftragten) zuzuführen. Soweit die Be soldungen durch zentrale Vesoldungskassen ge zahlt werden, sind die Spenden an denjenigen Gaubeauftragten abzuführen, in dessen Ge schäftsbereich die zentrale Besoldungskasse ihren Sitz hat. Ein Muster für die Anweisung ist nach stehend abgedruckt. 6. Die Einsichtnahme in die WHW.-Abzugslisten ist Personen, die nicht mit der Gehalts- und Lohn zahlung befaßt sind, nicht gestattet. 7. Die Beiträge für die NSV. werden während der Dauer des WHW. nicht ermäßigt. (2) Ich bitte, den vorstehenden NdErl. allen Be amten, Angestellten und Arbeitern der öffentlichen Verwaltung sowie den Empfängern von Versor gungsbezügen und Militärrenten Ihres Geschäfts bereichs beschleunigt bekanntzugeben." Muster Spende für das Winterhilfswerk 1941/1942 Ich ermächtige hierdurch die (Bezeichnung der Kasse oder Zahlstelle) für die Monate September 1941 bis einschl. März 1942 von meinen Bezügen 10 vH der von mir für diese Monate zu entrichtenden Lohnsteuer ohne Kriegszuschlag (auf 0,05 RM nach oben abgerundet), jedoch mindestens 0,25 RM und außerdem für die