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Aufhängen des Balges, an dem noch Fleischreste > verblieben sind, zum Trocknen, so daß Hunden, Rat- ! ten, Vögeln usw. die Möglichkeit gegeben ist, diese Fleischreste aufzunehmen. ( 3) Das Abbalgen der Füchse und Dachse soll an Stellen vorgenommen werden, die namentlich Schweinen und Ratten, aber auch möglichst Hunden nicht zugänglich sind. Die beim Abbalgen abfallen den Fleischstückchen sind sorgfältig zu sammeln und unschädlich zu beseitigen. Das Trocknen der mög lichst von sämtlichen Fleischresten befreiten Bälge soll an solchen Stellen geschehen, die Schweinen, Hunden, Ratten usw. nicht zugänglich sind. ( 4) Nach dem mindestens 1,5 m tiefen Vergra ben der Fuchs- und Dachskerne einschl. der beim Abbalgen gewonnenen Fleischstücke ist die Erde fest zutreten oder festzustampfen, damit Schwarzwild, Füchse, Hunde usw. an der Aufnahme des Fleisches verhindert werden." Anlage. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung d. NMdJ. vom 3V. 7. 1841 zum Schutze gegen die Trichinose. Auf Grund der §8 18ff. und 79 Abs. 2 des VE. vom 26. 6. 1909 (RGBl. S. 519) wird zum Schutze gegen die Trichinose der Schweine folgendes be stimmt: 8 1. Fleisch von Füchsen und Dachsen (Fuchs- und Dachskerne), das der Trichinenschau gemäß 8 1 Abs. 3 des Fleischbeschauges, vom 29. 10. 1940 (RGBl. I S. 1463) nicht unterliegt, ist unschädlich zu beseitigen. 8 2. Die unschädliche Beseitigung kann auf fol gende Weise geschehen: a) durch Ablieferung an Tierkörperbeseitigungs anstalten, b) durch mindestens 1,5 m tiefes Vergraben,. c) durch Kochen, bis auch die innersten Fleisch schichten grau verfärbt sind und der von frischen Schnittflächen abfließende Saft eine rötliche Farbe nicht mehr besitzt, ci) durch Verbrennen bis zur Asche. 8 3. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafvorschriften des VE. 8 4. Diese Anordnung tritt 5 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 625. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Neichsbauernführers: 1. Schlafwagenverkehr. (V/ll 224 vom 15. 8. 1941) 2. Aufhebung der Polizeigrenze im Westen (Elsaß, Lothringen und Luxemburg). (VH.I 224 vom 19. 8. 1941) 3. Bezüge der nichtplanmäßigen Beamten (llnterhalts- zuschiisse). (VK II 220/7 vom 16. 8. 1941) 4. Übernahme von Flüchtlingen aus den Valtenländern in den öffentlichen Dienst. (VKII 123 vom 18. 8. 1941) 5. Arbeitstagung der SBn. I L am 8. bis 10.9.1941 in Berlin. (I S 180/1 vom 20. 8. 1941) 6. Sonderzuteilung von Stickgarnen. (IO 125/10 vom 16. 8. 1941) 7. Feststellung der Besiedlungs- und Aussiedlungsmög lichkeiten. (IO 130/8 vom 15. 8. 1941) 8. Zulassung der Anwärter des gehobenen Privatforst dienstes zum Forstschulbesuch Herbst 1941''). (II K 285 vom 16. 8. 1941) 9. Kohleversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe; Laufende Meldungen über die Versorgungslage ins besondere mit Druschkohle. (II3 260/5 vom 21. 8. . 1941) 10. Handelssaatgut bei Winterweizen und Winterroggen. (II S 442/1 vom 20. 8. 1941) *) Außer Alvenland, Donauland, Südmark. **) Außer Danzig-Westpreußen, Kurmark, Nieder sachsen, Wartheland. 11. Reichsbeihilfen für Erllnlandumstellungsarbeiten in mittleren Höhenlagen. (IIL 700/1 vom 20. 8. 1941) 12. Förderung der Bienenzucht, Bienenzuchtberatungs- kräfte (II O 761 vom 21. 8.1941) 13. Reichsbeihilfe 1941 für Obstbeispielspflanzungen (Beihilfenbedarf)^). (IIO 250/4 vom 19. 8. 1941) 14. Bedarf der Privatforsten an kupferhaltigen Spritz mitteln zur Schädlingsbekämpfung"). (HO 510 vonr 18. 8. 1941) Anfchriftänderungen: Verwaltungsamt des Neichsbauernführers: Die Diensträume der Ausländsabteilung (VO) be finden sich Berlin W 35, Viktoriastr. 35, 1. Obergeschoß. Fernspr.: 22 76 31. Alle Postsendungen sind zu richten an: Reichsbauernführer, Verwaltungsamt Reichsbauern führer, Berlin SW 11, Dessauer Straße 26. Landesbauernschaft Mecklenburg: Die Diensträume der KVsch. Hagenow sind nach der Hamburger Str. 9 verlegt. Fernspr.: Hagenow 227, 265, 272. Die Diensträume des Landesverbandes Mecklenburg. Rinderzüchter in Güstrow sind nach der Adolf-Hitler- Str. 15 verlegt. Fernspr.: Güstrow 2607. Landesbauernschaft Ostpreußen: Die Diensträume der LBA. Soldau/Zichenau sind nach Soldau, Markt 17, verlegt, Fernspr.: Soldau 338. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N4, Linienstraße 139/140.