Organisation und allgemeine Verwaltung. Sammlungsverbot in den Diensträumen. — I 22V/K7 vom 19. 8. 1941 —. Der unter dem 26. 1. 1940 — IV?». I 220 (DN. S. 88) veröffentlichte Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 9. 1. 1940 — II 86 4747/39 — 6960 — ist aufgehoben. Der in der GONSt. S. 51 gefertigte Zusatz ist zu streichen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 606. Grun-lagen -er Erzeugung und -es Marktes. Mitteilung über allgemein genehmigte statistische Erhebungen. — Vv 328 vom 19. 8. 1941 —. Nachstehend gebe ich einen Erlaß des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses vom 31. 7. 1941 — StZA. 1600/31. 7. 41 — bekannt. „Zur Vereinfachung des Geschäftsganges werde ich in der Regel künftig den Eingang der vorgeschriebenen Mitteilungen über allgemein genehmigte Erhebungen nicht mehr bestätigen. Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, daß nach Z 3 Abs. 1 der Ersten Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zur Vereinfachung der Wirtschafts statistik vom 19. 8. 1940 im Falle einer Änderung einer nach 8 3 Abs. 1 der genannten Ausführungs bestimmungen genehmigten, regelmäßig sich wieder holenden Erhebung eine neue Mitteilung erforder lich ist. Wenn ferner eine durch 8 3 Abs. 1 der genannten Ausführungsbestimmungen genehmigte Erhebung, deren Wiederholung zur Zeit der Mit teilung nicht vorgesehen war, trotzdem wiederholt wird, bedarf es ebenfalls einer neuen Mitteilung." An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen und zur Unterrichtung der Zusammenschlüsse und der angegliederten Reichsverbände. — DN. 1941 S. 606. Vereinfachung der Wirtschaftsftatiftik. Neudruck der Antragsvordrucke. — Vv 354 vom 29. 8. 1941 —. Auf Grund der im Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen und auf Grund von Anregungen, die dem Statistischen Zentralausschuß aus den Kreisen der Wirtschaft zugegangen sind, sind die Antragsvor drucke auf Genehmigung statistischer Erhebungen vom Statistischen Zentralausschuß neu gefaßt worden. Die neuen Vordrucke sind zu beziehen durch die Buch druckerei Johannes Weidlich, Berlin-Spandau, Gru newaldstraße 8, zum Preise von 2 RM je 100 Stück zuzüglich Portokosten. Noch vorhandene Bestände an Vordrucken alter Fassung können bis auf weiteres aufgebraucht werden. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen und zur Unterrichtung der Zusammenschlüsse und der angegliederten Neichsverbände. -- DN. 1941 S. 607. Betreuung und Erziehung -er Gefolgschaft. Richtlinien für die Fachfchaftswarte der RHA. I. — GW 200 vom 14. 8. 1941 —. I. Die Fachschaften gemäß der Anordnung des RBF. vom 1. 5. 1941 — I 111 — (DN. S. 432) wurden gebildet, um eine individuelle Betreuung der Eefolgschaftsmitglieder in den Sonderberufsgruppen des RNSt. in allen berufsständischen, sozialpolitischen und beruflichen Fragen zu gewährleisten. Ihre Leitung obliegt den FschW. Diese sind die Vertreter der Fachschaftsangehörigen bei den zu ständigen Dienststellen des RNSt. Die FschW. sind ehrenamtliche Mitarbeiter im RNSt. und sind dem entsprechend zu dienstlichen Besprechungen zuzuziehen. Sie unterstehen dem GW. ihrer zuständigen Dienst stelle, gehören zu seinem Mitarbeiterkreis und haben nach seinen Weisungen zu arbeiten. N. Die Tätigkeit der FschW. erstreckt sich auf: 1. Verufsständische Betreuung der Fachschaftsange hörigen. Erfassung sämtlicher Verufsangehöriger, Aufklärung der Gefolgschaft über ihre Zuge hörigkeit zum RNSt. und über ihre Auf gaben im Rahmen des gesamten Berufs standes, Beratung in berufsständischen Fragen. 2. Unterstützung der GW. bei der sozialpolitischen Betreuung der RNSt.-Angehörigen. Beratung und Unterstützung der GW. bei allen Maßnahmen, die der Verbesserung der sozialen Verhältnisse des Landvolkes dienen, Förderung der Zusammenarbeit zwischen Be triebsführer und Gefolgschaft zur Verwirk lichung einer Arbeits- und Pflichten gemeinschaft im nationalsozialistischen Sinne,