DN. 1941 Nr. 30 563 Richtlinien zur Sicherung der Landbewirtschaf tung — Erlasse des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 27. 3. 194» — II/1u — 5957 — und vom 19. 4. 1941 — Il/1a — 7813 —. — II 8 841/3 vom 38. 7. 1841 —. Zur Sicherstellung der Erzeugung hat der Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft für eine Unzahl von Betrieben Mittel zur Verfügung gestellt, die nicht als Beihilfen gegeben wurden, sondern deren Rückzahlung aus den Erträgnissen der diesjährigen Ernte gefordert ist. Die LBsch. sind gehalten, die Rückzahlung dieser Beträge, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme des Früchtepfandrechtes, zu über wachen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 562. Lanübau. Düngemittelversorgung — Dispositionsfonds. — IIE 358/1 vom 28. 7. 1941 —. 2m Nachgang zu meinem Rundschreiben vom 27. 6. 1941 — II L 350/1 — weise ich darauf hin, daß bei der Zuteilung von Düngemitteln aus dem den LBsch. zur Verfügung gestellten Härtefonds auch die Beregnungsbetriebe zu berücksichtigen sind, falls das Erundkontingent in offensichtlichem Mißverhältnis zu der durch Einführung der Beregnung erfolgten Intensivierung steht. Besonders wird es sich dabei um Betriebe handeln, die erst in den letzten Jahren Beregnungsanlagen in Betrieb genommen haben. llm Ibie durch die Beregnung mögliche Sicherung und wesentliche Erhöhung der Erzeugung zu gewähr leisten, ist u. a. eine Versorgung der beregneten Flächen mit Handelsdünger Voraussetzung. Werden daher von den Betrieben mit Beregnungsanlagen be gründete Anträge auf Zuteilung aus dem Härtefonds gestellt, so ist diesen im Rahmen des Möglichen statt zugeben. Bestehen Zweifel über die Berechtigung und die Höhe der angeforderten Düngermengen, so ist die zuständige LVA. hinzuzuziehen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 562. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Neichsbauernsührers: 1. Entfernung von Bildern mit Rudolf Heß. (V^. I 211 vom 31.7.1941) 2. Anrechnung von Dienstzeiten in der NSDAP, und ihren Gliederungen auf das Besoldungsdienstalter. (V/i II 221/11 vom 28. 7.1941) 3. Staatsbeihilfen für die LdwSch. und WVSt. (V/^ II 274/12 vom 26. 7.1941) 4. Vesoldungsrechnung. (V3II 8/1 vom 26.7.1941) 5. Mehrleistungen der Landkrankenkassen. (18 620/10 vom 29.7.1941) 6. Unfallverhütung; Aufklärung über Zapfwellenschutz. (I 8 633/27 vom 29. 7.1941) 7. Lehrgang für die weibliche Landjugend an der Bau ernhochschule in Goslar. (I 8 100/50 vom 26. 7.1941) 8. Absatzregelung für stickstoff- und phosphorsäurehaltige Düngemittel. (II c 350 vom 26.7.1941) 9. Abwicklung der Düngekalkaufträge für das Frühjahr 1942. (II c 350/1 vom 26. 7.1941) 10. Proben aus Landessortenversuchen 1941. (IIS 422 vom 26.7.1941) 11. Gutachter für Faserpflanzen. (IIL 820 vom 26.7.1941) 12. Technische Betriebsmittel in Baumschulen; Versor gung mit Ballenleinen. (II8 510/3 vom 31.7.1941) 13. Richtlinien zum Sprachengebrauch der deutschen Wirt schaft im Verkehr mit den Tschechen. (III8 100/1940/41 vom 24.7.1941) 14. Veitragspflicht der a-Betriebe zu den Industrie- und Handelskammern. (III 3 120/1821/41 vom 29.7.1941) Anschriftenänderungen: Landesbauernschast Hessen-Nassau: Die LdwSch. u. WBSt. Darmstadt ist nach Theodor- Fritsch-Straße 35 verlegt. Fernsprechanschluß: Darm stadt 28 90. Die Landbauaußenstelle Herborn hat jetzt Fernsprech anschluß an das Ortsnetz Herborn/Dillkreis unter der Ruf nummer 216. Landesbauernschaft Südmark: Die Diensträume der KBsch. Mureck sind nach Ober- radkersburg, Gemeindehaus, verlegt. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ees. m. b. H., Berlin N4, Linienstraße 139/140.