Nimmt ein Mitglied die Kasse 3 (drei) Jahre nicht in Anspruch oder übersteigt der Kontostand des Mit gliedes den dreifachen Eesamtjahresbeitrag, so kön nen ihm auf Antrag seine selbst eingezahlten Bei träge ohne Gewährung von Zinsen in bar ausgezahlt werden. Vorhandene Guthaben werden dem ausscheiden den Mitglieds oder seinen Erben ohne Zinsen aus gezahlt. 8 9 Eeschäftsverfahren. Die Mitglieder reichen die Rechnungen über An fertigung, Beschaffung und Unterhaltung der Dienst bekleidungsstücke der Kleiderkasse ein. Diese prüft die Rechnungen und zahlt unmittelbar an den Rech nungsaussteller unter gleichzeitiger Benachrichtigung des zu belastenden Mitgliedes auf der zurückgehenden Rechnung. Es werden jedoch nur Rechnungen mit eigener Richtigkeitsbescheinigung nach folgendem Muster zur Zahlung angewiesen: Die Richtigkeit der Rechnung wird bescheinigt. Auf die Rechnung sind bereits RM be ¬ zahlt — nichts bezahlt. Eehaltszahlende Kasse , den (Unterschrift) (Vor- u. Zuname, Amtsbezeichnung). Es ist zu beachten, daß auf den Rechnungen stets die genaue Anschrift (Vor- und Zuname, Amtsbe zeichnung, Wohnort und Postbezirk) angegeben ist. Rechnungsauszüge und Kassenzettel oder Rechnun gen, die im Durchschreibeverfahren hergestellt worden sind, dürfen zur Zahlung nicht vorgelegt werden. Die Rechnungen sind nach Möglichkeit so recht zeitig vorzulegen, daß die Kleiderkasse entsprechend den Vorschriften über die Rabattgewährung bei Zah lung innerhalb 30 Tagen den Skontobetrag ein behalten kann (8 7 Nr. 4). 8 10 Vorschuß. Reicht das Guthaben des Mitgliedes zur Be zahlung einer Rechnung nicht aus, so kann ihm ein Vorschuß gewährt werden. Der Vorschuß darf das Guthaben des Mitgliedes um nicht mehr als einen Jahresbeitrag (8 7 Nr. 1 und 2) übersteigen. Scheidet ein Mitglied aus der Kleiderkasse aus, so ist ein etwa in Anspruch genommener Vorschuß so fort abzudecken. Bei offensichtlichen Härten kann Ratenzahlung gewährt werden, soweit deren Leistung gesichert ist. 8 11 Buch- und Kassenführung. Die Buch- und Kassenführung erfolgt unter Ver antwortung des Leiters. Ihm stehen zur Erledigung der sich aus dem laufenden Geschäftsverkehr ergeben den Arbeiten Hilfskräfte (Angestellte) zur Ver fügung. Porto, Vergütungen für die Hilfskräfte und sonstige Ankosten werden aus den auflaufenden Zin sen, den einbehaltenen Skontobeträgen und den — erforderlichenfalls — vom Reichsforstmeister fest zusetzenden Unkostenbeiträgen der Mitglieder be stritten. 8 12 Jahresabschluß. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. 4. und endet am 31. 3. des nächsten Jahres. Nach Buchung aller Einnahmen und Ausgaben für das abgelaufene Ge schäftsjahr wird ein Jahresabschluß gefertigt. Dieser ist dem Reichsforstmeister bis zum 30. 9. jeden Jahres vorzulegen, der hiernach dem Leiter der FKK. Ent lastung erteilt. 8 13 Auflösung. Die Auflösung der Kleiderkasse erfolgt durch An ordnung des Reichsforstmeisters. Etwaige Vorschüsse sind sofort zurückzuzahlen. Die Guthaben sind auszuzahlen. Über die Verwendung sonstigen Vermögens ent scheidet der Reichsforstmeister nach Anhören des Bei rates. 8 14 Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1. 10. 1938 in Kraft. Die Ausführungsbestimmungen werden besonders erlassen. Berlin, den 18. 10. 1938. Der Reichsforstmeister. I. V.: Alpers. Anlage 2. Runderlaß des Reichsforstmeisters vom 20. 10. 1938 — ? 16143/38. Einrichtung einer Kleiderkasse der Staatsforstbeamten r hier: Ausführungsbestimmungen. Durch die „Dienstkleidungsvorschrift für den Staatsforstdienst vom 22. 4. 1938" ist nunmehr für alle Staatsforstbeamten eine einheitliche Forstuni form geschaffen worden. Zur Gewährleistung einer der DKV. entsprechenden Ausführung der Dienst kleidung und zur Erleichterung ihrer Beschaffung habe ich mit Wirkung vom 1. 10. 1938 die „Kleider kasse der Staatsforstbeamten (Forstkleiderkasse)" ein gerichtet. Die Kleiderkasse baut sich im wesentlichen auf den Grundsätzen der früheren Kleiderzuschußkasse der Preußischen Forstbeamten auf und untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts meiner Aufsicht. In Zusammenarbeit mit ihr werde ich weiterhin be müht sein, den Aniformträgern der Forstverwaltung noch weitere Vergünstigungen — z. V. hinsichtlich einer verbilligten Stoffbeschaffung — zuteil werden zu lassen. Zu den einzelnen Bestimmungen der Satzung wird noch folgendes ausgeführt: Zu 8 4 Beirat. Die Beiratsmitglieder werden von mir bestimmt.