Volltext Seite (XML)
DN. 1941 Nr. 29 bis zum 28. 8., abends, erfolgen. Rückreise ist am 30. 8. möglich. Für Unterbringung der Teilnehmerinnen in Pillnitz wird gesorgt. Die Kosten müssen aus den den LBsch. zur Ver fügung stehenden Reichsmitteln zur Förderung der ländlichen Hauswirtschaft getragen werden. Von Dresden (Hauptbahnhof) nach Pillnitz be steht folgende Fahrgelegenheit: Mit einer der Stra ßenbahnen (außer Linie 11) bis Sachsenplatz, dort 533 umsteigen in Linie 18, die nach Pillnitz (Endhalte stelle) fährt. Die Fahrzeit einschließlich Umsteigezeit beträgt etwa 1 Stunde. Die Anmeldung der Teilnehmerinnen ist bis z u m 15. 8. 1941 sowohl an die RA. II bi als auch direkt an die Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau, Pillnitz/Elbe, zu richten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 539. Wirtschaft. Fahrpreisermäßigung für Hilfskräfte in der Land wirtschaft. — III E 458/8043 vom 24. 7. 1941 —. Von der Deutschen Reichsbahn wurde die Fahr preisermäßigung für Hilfskräfte in der Landwirtschaft mit Gültigkeit vom 1. 7. bis zum 30. 11. 1941 wieder eingeführt. Zur Erlangung der Fahrpreisermäßigung ist das Stellen eines Antrages erforderlich. Die An träge sind bei den Arbeitsämtern erhältlich. Die Bestimmungen für die Fahrpreisermäßigung für Hilfskräfte in der Landwirtschaft lauten: „Berechtigte 1. Hilfskräfte in der Landwirtschaft. Art und Zweck der Reise 2. a) Gemeinsame Fahrten von mindestens 10 Personen zur Verrichtung landwirtschaft licher Arbeiten vom Wohnort oder Sammel ort zum Arbeitsort und zurück ohne Be schränkung der Entfernung: b) Einzelfahrten zum gleichen Zwecke auf Ent fernungen zwischen Wohnort und Arbeits ort bis zu 200 km. Bei gemeinsamer Hinfahrt (Ziff. 2s) auf Entfernungen über 200 irm wird aus nahmsweise auch für Einzelrückfahrt die Fahrpreisermäßigung gewährt, wenn die Notwendigkeit der Einzelrückfahrt vom Arbeitsamt oder der Gemeinde- (Orts- polizei-)Vehörde auf dem Antrag beschei nigt ist. Preise, Wagenklasse, Züge 3. Halber Fahrpreis 3. Klasse für Personenzüge, in Eil- und Schnellzügen außerdem voller Zuschlag. 4. Übergang in eine höhere Wagenklasse ist nicht zulässig. Art des Fahrausweises 5. Bei gemeinsamen Fahrten (Ziff. 2s) Veförde- rungsschein je nach Antrag für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt. Jeder Teilnehmer erhält außerdem eine Gesellschaftskarte, die mit dem Beförderungsschein als Fahrausweis im Sinne des Tarifs gilt. Beförderungsschein und Eesellschaftskarte sind bei Beendigung der Fahrt abzugeben. Bei Einzelfahrten (Ziff. 2b) Fahrkarten zum halben Preis. Fahrtunterbrechung 6. Fahrtunterbrechung ist wie bei gewöhnlichen Fahrkarten zulässig. Beschränkungen 7. Die Eisenbahnverwaltung kann die Ermäßi gung an einzelnen Tagen versagen oder die Teilnehmer auf bestimmte Züge verweisen. Antrag 8. Für jede Fahrt ist ein Antrag nach vorge schriebenem Muster beim Abgangsbahnhof zu stellen. Der Antrag muß von einem Arbeits amt oder einer Gemeinde- (Ortspolizei-) Behörde unterschrieben und unterstempelt sein. Bei Ausstellung eines Veförderungsscheins für Hin- und Rückfahrt genügt ein Antrag. 9. Bei gemeinsamen Reisen muß der Antrag ein Namensverzeichnis aller Reisenden enthalten. 10. Auf dem Antrag für die Rückfahrt muß die Gemeinde- (Ortspolizei-)Vehörde bescheinigen, daß die Inhaber die Hilfsarbeit in der Land wirtschaft beendet haben. 11. Der Antrag für Einzelfahrt wird bei jeder Lösung eines Fahrausweises abgestempelt und zurllckgegeben. Er ist jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen und bei Beendigung der Fahrt mit dem Fahrausweis abzugeben. Bei Ausstellung eines Beförderungsscheins bleibt der Antrag beim Abgangsbahnhof. Anmeldefrist 12. Gemeinsame Fahrten sind beim Abgangsbahn hof mindestens 48 Stunden vorher anzu- melden." An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 532. Zusammenarbeit der Preisbehörden mit den Ver kehrsreferaten der Landesbauernschaften bei Frachtanträgen der Binnenschiffahrt. — III c 472/8112/41 vom 24. 7. 1941 — Die Zusammenarbeit der Preisbehörden mit den LBsch. bei Frachtanträgen der Binnenschiffahrt wurde durch das folgende Schreiben des Reichskommissars für die Preisbildung vom 25. 6.1941 an die Vertreter Termin