Finanz- unö Vermögensverwaltung. Förderung des Wohnungsbaues für Gefolgschafts mitglieder durch den RNSt. — V8 IVc/27 292/41 vom 24. 7. 1941 —. Auf zahlreiche Anfragen, die unter Hinweis auf das Vorgehen anderer Behörden und Körper schaften in bezug auf die Förderung des Wohnungs baues durch sogenannte Arbeitgeberdarlehen an mich gestellt werden, teile ich grundsätzlich folgendes mit: Der RNSt. beteiligt sich an Neubauten für Ee- folgschaftswohnungen nur an solchen Orten, in denen der allgemein bekannte Wohnungsmangel durch Ver waltungsmaßnahmen des RNSt. unmittelbar ver schärft worden ist, also nur dort, wo Dienststellen neu eröffnet oder durch Verlegung neu hinzugekom men bzw. erweitert worden sind. Der RNSt. kann bei der schon seit Jahren anhaltenden Anspannung seiner Mittel durch die ständig wachsenden dienst lichen Aufgaben nicht an der Beseitigung der allge meinen Wohnungsnot Mitarbeiten. Der RNSt. beteiligt sich am Wohnungsbau nur durch Hergabe eines Baudarlehens möglichst an einen als gemeinnützig anerkannten Bauträger. Er errichtet und bewirtschaftet die Bauten nicht in eigenem Besitz und unter eigener Leitung. - Der RNSt. beteiligt sich an der Gründung von Gesellschaften und Genossenschaften zum Bau von Wohnungen nicht. Im allgemeinen muß auch die Übernahme von Anteilscheinen derartiger Genossen schaften abgelehnt werden. Es sind in allen LBsch. gemeinnützige Bauträger vorhanden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 526. Erun-lagen -er Erzeugung un- -es Marktes. Schweinezwifchenzählung am 3. September 1941. — vv 80 vom 22. 7. 1941 —. Nachstehend gebe ich einen Erlaß des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 7. 7. 1941 — IVK 9—1009/41 — bekannt: „Die übliche Herbst-Zwischenzählung der Schweine wird am 3. 9. 1941 durchgeführt. Der anordnende Runderlaß ist im LwRMVl. Nr. 28 vom 12. 7. 1941 veröffentlicht. Aus ihm bitte ich den Umfang der Zählung zu ersehen. Die Zäh lung wird im Großdeutschen Reich mit Ausnahme der eingegliederten Ostgebiete durchgeführt. In den Hauptweidegebieten von Preußen und Olden burg wird ferner das Weidefettvieh, wie üblich, erfaßt. Die Zählung ist gerade jetzt im Kriege von ganz besonderer Bedeutung. Es muß daher von den Viehhaltern und den ehrenamtlichen Zählern erwartet werden, daß sie der Zählung auch unter den heutigen erschwerten Umständen das nötige Verständnis entgegsnbringen und ihren Vieh bestand wahrheitsgemäß angeben. Die Zählung dient nur statistischen und volkswirtschaftlichen Zwecken und bildet die Grundlage für eine ge ordnete Regelung der Vieh- und Fleischwirtschaft. Ich bitte, in geeigneter Weise in Presse, Rundfunk und Vorträgen immer wieder auf die Bedeutung der Zählungen aufmerksam zu machen." Dem Ersuchen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ist in geeigneter Weise zu ent sprechen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 526. firbeitsleben un- Oerufsor-nung. Anwerbung von ausländischen Schäfern für einen Einsatz im Reichsgebiet. - I 8 336/3S1 vom 24. 7. 1941 —. Der Reichsarbeitsminister hat auf meinen Wunsch die Möglichkeiten einer Anwerbung von Schäfern im Auslande, vor allem in den Siidoststaaten, überprüft. Es ist jedoch nur möglich gewesen, eine sehr geringe Zahl von ausländischen Schäfern und Schäfergehilfen anzuwerben. Auf Grund der hierbei gemachten Erfahrungen hält es der Reichsarbeitsminister für zweckmäßig, daß die interessierten Betriebe schriftliche Vermitt lungsaufträge bei den Arbeitsämtern zur Weiter leitung an den Reichsarbeitsminister einreichen. Hierin sind die benötigten Kräfte genau zu bezeichnen unter Angabe der gebotenen Arbeits- und Lohn bedingungen. Der Reichsarbeitsminister ist der An sicht, daß es bei Vorliegen solcher schriftlichen Ver mittlungsaufträge eher möglich sein wird, geeignete Arbeitskräfte für die betreffenden Betriebe zu ge winnen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 526. Neichstarifordnung (NTO.) für polnische land wirtschaftliche Arbeitskräfte; Neuauflage des Ab druckes in deutscher Sprache. — I 8 436/43 vom 24. 7. 1941 —. Die erste Auflage (1940) der RTO. für polnische landwirtschaftliche Arbeitskräfte (deutsche Fassung) ist vergriffen. Da einige Neubestellungen vorliegen, bitte ich zu berichten, ob und in welchem Umfange weitere Abdrucke benötigt werden. In der Neuauflage