folgt durch die Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft. Letztere bedient sich hierbei ihrer Milch- und Fettwirtschaftsverbände und der Milch- wirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalten. Darüber hinaus bleibt es den Lehr- und Unter suchungsanstalten überlassen, sich im Rahmen der Arbeiten des Qualitätsplanes der Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft gleichfalls wissenschaftlich zu betätigen. Die Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft behält sich vor, ihrerseits Entwicklungsarbeiten im Rahmen von Vorversuchen durchzuführen. Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammen arbeit im Rahmen der vorliegenden Abmachungen ist ein gegenseitiger Gedankenaustausch und eine rege Zusammenarbeit. Letzterer wird Ausdruck verliehen durch: 1. Zuziehung der beiden Forschungsanstalten so wie der Fachgruppe für Untersuchung von Milch und Milcherzeugnissen zu den Arbeits tagungen der Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft. 2. Zuziehung der Vertreter der beiden For schungsanstalten und der Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft zu den Arbeitstagungen der Fachgruppe für Unter suchung von Milch und Milcherzeugnissen. 3. Zuziehung der Hauptvereinigung der deut schen Milch- und Fettwirtschaft und der Fach gruppe für Untersuchung von Milch und Milch erzeugnissen zu den Tagungen der beiden For schungsanstalten. 4. Veranstaltung von Arbeitstagungen der bei den Forschungsanstalten im engen Kreis mit praktischen Vorführungen, zu denen nach Mög lichkeit auch Sachbearbeiter des Milchwirt schaftlichen Zusammenschlusses und der Milch wirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungs anstalten zugezogen werden. S. Gegenseitige Unterrichtung über geplante Un tersuchungen bzw. Versuche in praktischen Be trieben. 6. Austausch von Veröffentlichungen, Prüfungs berichten, Gutachten und Steckbriefen wissen schaftlicher Art. Der Austausch erfolgt über dis Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft." Die vorstehenden Grundsätze, die für die Landes bauernschaften hiermit verbindlich gemacht werden, wurden auf Veranlassung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zwischen den be teiligten Stellen unter Hinzuziehung der Fachgruppe für die Untersuchung von Milch und Milcherzeug nissen verabredet und haben die Zustimmung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirt schaft erhalten. Ich behalte mir vor, im Anschluß hieran nötigen falls Sonderanweisungen zu erteilen." An die Landesbauernschasten. — DN. 1941 S. 518. Hinweise aus nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Neichsbauernführers: 1. Abordnung und Versetzung polnisch versippter Be amter und Angestellter in die eingegliederten Ost gebiete. (VKII 100/24 vom 17. 7. 1941) 2. Veredler für Baumschulbetriebe. (18 333/13 vom 11. 7. 1941) 3. Durchschnittliche Jahresarbeitsverdienste in der land wirtschaftlichen Unfallversicherung. (13 630/7 vom 11. 7. 1941) 4. Fortschreibung und Auswertung der Hofkarte ein schließlich Vor- und Folgearbeiten. (II8 20/1 vom 16. 7. 1941) 5. Lieferung von Stickstoffdüngemitteln in loser Schüt tung unter Beifügung von leeren Papiersäcken. (IIL 350/2 vom 12. 7. 1941) 6. Zulassung von Wintergerste als Handelssaatgut. (IIL 442/1 vom 16. 7. 1941) 7. Einlagerungsgebühr für Flachs. (IIL 821 vom 17. 7. 1941) 8. Förderung der Geflügelzucht: a) Stallbaubeihilfen für Eeflügelkleinhaltungen, b) Kükenaufzuchtstationen für Eeflügelkleinhaltun gen: Reichsmittel 1941. (II1) 730/3 vom 12. 7. 1941) 9. Taubenhaltung. (HO 700/5 vom 17. 7. 1941) 10. Förderung der Geflügelzucht: Farbenfutzringe: Reichs mittel 1941. (HO 733 vom 12. 7. 1941) 11. Vatertierbeschaffungsbeihilfen (für Deckhengste). (IIO 144 vom 10. 7. 1941) 12. Forstschädlingsbekämpfung im Privatwald. (118 510 vom 11. 7. 1941) 13. Bevorzugte Versorgung bestimmter Firmen mit Rot buchen-und Birkenwertholz. (II8 411 vom 11.7.1941) 14. 15. Richtlinie „Einlegen von Gemüse". (Ergänzung zur 14. Richtlinie.) (litt 330 vom 11. 7. 1941) 15. Herbsttagung der LALen, KV litt und der SBnen II K. (litt 160/4 vom 16. 7. 1941) Anschriftenänderung: Landesbauernschaft Pommern: Die LdwSch. u. WVSt. Rummelsburg hat die Fern sprechnummer 378 und die Mädchenabteilung dieser LdwSch. die Fernsprechnummer 282 erhalten. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstratze 139/140.