518 DN. 1941 Nr. 28 Z19 Herufsausbilüung un- Wirtschaftsberatung. Ärztliche Untersuchung auf Verufstauglichkeit. — IlK 100 vom 14. 7. 1941 —. Die Anfrage einer LVsch. über die Heranziehung der Reihenuntersuchungen der Schüler der Landwirt schaftsschulen an Stelle der Einzeluntersuchung zum Zwecke des Eesundheitsuachweises für den Eintritt in die Landwirtschaftslehre und Hauswirtschaftslehre beantworte ich wie folgt: Da die Untersuchung der Schüler der Landwirt schaftsschulen dieselben Gesichtspunkte wie die Ein zeluntersuchung der Lehrlinge umfaßt, bin ich damit einverstanden, daß eine besondere Untersuchung solcher Landwirtschaftslehrlinge unterbleibt, die be reits beim Besuch der Landwirtschaftsschule auf ihren gesundheitlichen Zustand untersucht und als geeignet befunden wurden. An die Landesbauernschaften. DN. 1941 S. 518. Lanöbau. Wassergehaltsbestimmungen bei Ölfrüchten. — IIc 810 vom 11. 7. 1941 —. Unter Bezug auf Z 15 der Durchführungsbestim mung zur Anordnung Nr. K 19 der Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft vom 20. 5. 1941 (RNVbl. S. 193) wird darauf aufmerksam ge macht, daß es zweckmäßig ist, die Erzeuger darüber zu unterrichten, daß eine sachgemäße und einwand freie Wassergehaltsbestimmung entsprechend den er lassenen Vorschriften nur bei Feststellung des Wasser gehaltes durch ein dem Verband deutscher landwirt schaftlicher Untersuchungsanstalten angeschlossenes Untersuchungsamt oder einen der Fachgruppe land wirtschaftlich-analytischer Chemiker im Verband öffentlich selbständiger Chemiker angeschlossenen freien Handelschemiker zu erwarten ist. (Die An schriften dieser Stellen sind beim zuständigen Milch- und FettWV. erhältlich.) Bei der nach vorstehender Anordnung notwendigen Vereinbarung sollte der Erzeuger daher auf Untersuchung durch vorgenannte Stellen bestehen. Es erscheint mir weiterhin not wendig, dafür Sorge zu tragen, daß eine gewisse Überwachung der Probenahme stattfindet, da bei der Zulassung anderer Probenehmer als bisher zugelassen auch die Art der Probenahme nicht immer ordnungs gemäß gewährleistet erscheint. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 518. Reichsbeihilfen auf dem Futter- und Dünge mittelgebiet. — IIc 321 vom 5. 7. 1941 —. Nach einer Mitteilung des REM. vom 25. 6. 1941 werden die nachstehend genannten von der Reichsregierung im Vorjahre durchgeführten Förde rungsmaßnahmen auch im Haushaltsjahr 1941 zu den gleichen Bedingungen wie im Vorjahre fort gesetzt: a) „Reichsbeihilfen zur Ertragssteigerung von Grünlandflächen und zur Umstellung von un wirtschaftlichem Grünland auf Ackerbau", einschließlich der Maßnahme „Gewährung einer Sonderbeihilfe zum Um bruch von unwirtschaftlichem Dauergrünland und Nutzung als Acker zum Mehranbau von Kartoffeln oder Öl- bzw. Faserpflanzen", b) „Reichsbeihilfen zur Errichtung von Erün- futtertrocknungsanlagen", c) „Reichsbeihilfen für die Errichtung von Fut tereinsäurungsbehältern", ci) „Reichsbeihilfen zur Beschaffung von Kar- tosfeldämpfkolonnen", e) „Reichsbeihilfen für den Bau von Dungstätten und Jauchegruben". Die fachliche und verwaltungsmäßige Bearbei tung der obengenannten Maßnahmen wird wie bis her weitergeführt. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 519. Tierzucht. Abgrenzung der Aufgaben der Milchwirtschaft lichen Forschungsanstalten, der Lehr- und Unter suchungsanstalten und des Milchwirtschaftlichen Zusammenschlusses. — II v 932 vom 17. 7. 1941 —. Mit Erlaß vom 4. 7. 1941 — 118 7 — 11529 — übermittelt mir der Herr Reichsminister für Ernäh rung und Landwirtschaft folgende Grundsätze: „Für die Abgrenzung der Aufgaben der Ver suchs- und Forschungsanstalten für Milchwirtschaft, der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungs anstalten und des Milchwirtschaftlichen Zusammen schlusses werden folgende Grundsätze ausgestellt: Die wissenschaftliche Forschung und die hierfür notwendigen Versuche sind Sache der Versuchs- und Forschungsanstalten. Die Übertragung und Anwen dung wissenschaftlich und praktisch erprobter Versuchs ergebnisse und Arbeitsverfahren in die Praxis er-