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bauern einerseits und diejenigen für ältere Bauern und Landwirte und für Schweinewärter andererseits zusammengefaßt werden können. Die erste Art der Lehrgänge, die als Erundlehr- gänge bezeichnet werden sollen, sollen 8 Wochen, die zweite Art — Fortbildungslehrgänge — 4 Wochen dauern. Es ist mir Mitteilung zu machen, an welchen 1 Anstalten solche Lehrgänge eingerichtet werden kön nen, wobei ich darauf Hinweise, daß es wahrscheinlich genügen wird, daß von jeder Art ein Lehrgang im Fahr durchgeführt wird. Voraussetzung ist selbstver ständlich das Vorhandensein einer entsprechenden Schweinehaltung (Zucht und Mast). An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 48S. Hrunülagen üer Gemeindeweise Ergebnisse der Bodenbenutzungs erhebung und der Getreideernteschätzung 1941. — II 8 320 vom 30. 6. 1941 —. Zwischen dem Statistischen Reichsamt und dem RNSt. ist vereinbart, daß der RNSt. auch in diesem Jahre die gemeindeweisen Ergebnisse der Voden- benutzungserhebung und der Eetreideernteschätzung (Anfang September) für den Dienstgebrauch erhält. Die Abschriften der Ergebnisse der Bodenbenutzungs erhebung werden bei den Landräten gefertigt. Die KBsch. haben bei diesen Arbeiten nach Möglichkeit mitzuwirken. Auf Veranlassung des Statistischen Reichsamtes übersenden die Landräte usw. zwei Durchschriften der Bodenbenutzungserhebung an die KVF. Davon ist eine Durchschrift umgehend von der KBsch. an den zuständigen EWV. weiterzuleiten, während die zweite Durchschrift für den Dienst- Setriebsführung. gebrauch der KBsch. bestimmt ist. Die Entscheidung darüber, ob diese Durchschrift bei der KBsch. bleibt oder an die LBsch. weiterzusenden ist, trifft die LBsch. Die Ergebnisse der Vodenbenutzungserhebung werden voraussichtlich in der zweiten Julihälfte zur Versen dung an die KBsch. kommen. Die gemeindeweisen Ergebnisse der Eetreide ernteschätzung werden dagegen nur in einfacher Aus fertigung hergestellt. Diese Ergebnisse gehen den LBsch. etwa Mitte Oktober vom Statistischen Reichs amt bzw. den Statistischen Landesämtern zu. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Ergebnisse der Ernte schätzung von den LBsch. an die zuständigen KBsch. weitergeleitet werden. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 486. Lanöbau. Zuteilung von Kupfervitriol, anderen kupfer haltigen Mitteln und Borax. — HO 912 vom 39. 6. 1941 —. Es ist in Aussicht genommen, die Vezugsmarken für Kupfervitriol, andere kupferhaltige Mittel und Borax für das Jahr 1942 schon im Herbst an die Verbraucher herauszugeben, damit die Bestellscheine rechtzeitig in die Hand der Lieferfirmen gelangen. Die Pflanzenschutzämter stellen in Zusammenarbeit mit den Abt. II O und IIK nach dem für das laufende Jahr gültigen Muster den Bedarf fest und melden diesen bis zum 28. 7. 1941 getrennt nach folgenden Sachgebieten: 1. Weinbau 2. Kartoffel- und Rübenbau 3. Obst- und Gemüsebau 4. Hopfenbau 5. Urbarmachungskrankheit. Für die Bekämpfung der Heidemoor- und Urb.ar- machungskrankheit sowie des Eummihanfes steht erst malig genügend Kupferschlackenmehl deutscher Er zeugung zur Verfügung, so daß die Reichsstelle Che mie Kupfervitriol zur Bekämpfung der obengenann ten Krankheiten nicht zuteilt. Die Verteilung und der Bezug von Kupferschlackenmehl unterliegen keiner Beschränkung. Die Pflanzenschutzämter haben mir ebenfalls bis zum 28. 7. 1941 über ihre Erfahrungen bei der Durch- T-rmm führung des für 1941 geltenden Verteilungssystems Bericht zu erstatten. Gegebenenfalls sind Vorschläge für die Verbesserung und Vereinfachung sowohl der Marken als auch der mit dem Markensystem zusam menhängenden Anordnung zu machen. Vorschläge der Abt. II und II K sind, falls diese Abt., soweit sie eingeschaltet waren, andere Erfahrungen gemacht haben, ebenfalls einzureichen. Gleichzeitig mache ich schon jetzt darauf aufmerk sam, daß die Vezugsmarken für das Jahr 1941 wahr scheinlich Ende September ihre Gültigkeit verlieren. An die Landesbauernschaften und Pflanzenschutzämter. — DN. 1941 S. 486.