466 DN. 1941 Nr. 26 Aufbau unö Aufgaben -er Reichs- un- Lan-esabteilungen 18, -es Reichsgefolglchastswartes un- -er Lan-esgefolgfthastswarte. — l 104/4 vom 26. k. 1941 —. Hinsichtlich des Aufbaues und der Aufgaben der Reichs- und Landesabteilungen I 8, des Reichs- gefolgschaftswartes (RGW.) und der Landesgefolgschaftswarte (LEW.) ordne ich im Nachgang zu der Verfügung vom 1. 5. 1941 — I 111 — (DN. S. 432) folgendes an: Aufbau unö Aufgaben öer RAbt. I6. Arbeitsleben und Verufsordnung. Referat 181: Berufsordnung: a) Mitgliedschaft der Gefolgschaft zum RNSt. — Abgrenzung der Zugehörigkeit — Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beitragsbeschwerden Gutachten zur Beitragsordnung — Regelung des Zugehörigkeitsverhältnisses der Ausländer Verwaltungsbeiträge zum RNSt. b) Ordnung der berufsständischen Betreuung — Allgemeine Betreuungsgrundsätze — Abgrenzung und Verhältnis zu anderen Organisationen — Völkischer Schutz im Arbeitsleben — Ausländerpolizeiverordnungen — Betreuung der volksdeutschen Rückwanderer — Stellung und Behandlung der Fremdvölkischen c) Verufsständische Ordnung — Verufsordnung Pflichten und Rechte in der beruflichen Stellung — Hofordnung Pflichten und Rechte in den Hof- und Arbeitsgemeinschaften ck) Gemeinschaftspflege — Allgemeines — Förderung der Hof- und Arbeitsgemeinschaft — Einzeleingaben und Beschwerden e) Ehrungen — Anerkennung von Leistungen für die Gemeinschaft Auszeichnungen für besondere Verdienste — Ordnung der Ehrung für Berufs- und Betriebstreue — Ehrengaben f) Angegliederte Organisationen Reichsbund der Diplomlandwirte §) Schriftenreihe „Ordnung und Recht der deutschen Landarbeit" Referat 18 2: Verufserziehung: n) Nachwuchswerbung — Werbung für alle Nährstandsbernfe Aufklärung, Werbeschriften und sonstige Werbemittel — Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitseinsatzverwaltung — Verbindung zur Lehrerschaft Abkommen mit dem NSLB. Einflußnahme auf die Ausrichtung der städtischen Schuljugend b) Ausbildungsorönung — Mitarbeit an den Ausbildungsbestimmungen — Grundsätze für die Auswahl der Lehrstellen — Mitwirkung an dem Verfahren zur An- und Aberkennung der Lehrmeister eigenschaft