Vertrag auf Grund der Preisstopgesetzgebung bietet, abgesehen von den rechtlichen Bedenken, keine Grundlage für die Erteilung der Genehmi gung nach der EVB., da in der Herabsetzung des Kaufpreises unter gleichzeitiger Bindung der Par teien an den Kaufvertrag in der Regel eine schwere ! Schädigung des Verkäufers und damit eine erheb liche Verletzung des öffentlichen Interesses zu sehen ist." An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 396. öerufsausbilöung unü Wirtschaftsberatung. Anwärterinnen für das Lehramt der landwirt schaftlichen Haushaltungslunde. — Il K 226 vom 31. 5. 1941 —. Zur Ergänzung meiner Nachwuchsstatistik be nötige ich die Namen der zur Zeit in der Ausbildung stehenden Anwärterinnen für das Lehramt der land wirtschaftlichen Haushaltungskunde. Die RNSt.- fremden Mädchenabteilungen und Landfrauenschulen zugewiesenen Anwärterinnen sind ebenfalls mit auf zuführen. Gleichzeitig sind anzugeben der Stand des Vaters sowie der Beginn des praktisch-pädagogischen Vorbereitungsdienstes. Anwärterinnen, die wegen Nichtbestehens der Prüfung ihren Vorbereitungs dienst zu wiederholen haben, sind in der Liste beson ders zu kennzeichnen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 398. Grunülagen üer Hetriebsführung. Führung der Kreiswirtschaftsmappe. — II 6 310 vom 31. 5. 1941 —. Die Fortschreibung der Blätter zur Kreiswirt schaftsmappe V2a Viehbestand in Stück nach den Dezember zählungen, I) 3ä Schweinebestand in Stück nach der Zählung vom Dezember 1940, V3e Schweinebestand in Stück nach der Zählung vom März 1941 kann nunmehr erfolgen, nachdem das Statistische Reichsamt die dazu erforderlichen endgültigen Er gebnisse der allgemeinen Viehzählung vom 3. 12. 1940 und der Schweinezwischenzählung vom 3. 3. 1941 den LBsch. übersandt hat. Im einzelnen sind für die Fort schreibung die in den nachstehenden Tabellen angege benen Spalten der gedruckten Ergebnisse des Stati stischen Reichsamtes mit der Aufschrift „Der Vieh bestand im Deutschen Reich nach der Zählung vom 3. 12. 1940" und „Der Schweinebestand im Deutschen Reich nach der Zählung vom 3. 3. 1941" heranzu ziehen. Die Eintragungen haben bei dem Blatt O 2a in die Spalte des Jahres 1940 zu erfolgen, während bei dem Blatt O 3cl die letzte Spalte des Jahres 1940 mit der Bezeichnung „Dez." und bei Blatt V3e die erste Spalte der Zählungen des Jahres 1941 mit der Bezeichnung „März" hierfür zu verwenden ist. Im Gebiet der LBsch. Wartheland und in den zu den LBsch. Ostpreußen und Schlesien hinzugekom menen neuen Ostgebieten ist bei der allgemeinen Viehzählung vom Dezember 1940 teilweise eine andere Unterteilung der Ergebnisse erfolgt. Es muß daher in diesen Gebieten die Fortschreibung der Blätter O2a und V3ll entsprechend den ebenfalls nachstehend aufgeführten Tabellen 1a und 2a erfol gen. Bei den Eintragungsarbeiten des Blattes O 2a in diesen Gebieten ist besonders darauf zu achten, daß die in der Tabelle 1a angegebenen Anmerkungen 1 bis 4 übernommen und als Fußnote dem Blatt der Kreiswirtschaftsmappe angefügt werden. Eine Fort schreibung des Blattes v 3e sür März 1941 kann da gegen in den neuen Ostgebieten nicht erfolgen, da die Schweinezwischenzählung im März 1941 dort nicht durchgeführt worden ist. Es sind daher sämtliche Zeilen der März-Spalte des Blattes L>3o in den neuen Ostgebieten mit einem Punkt zu versehen. In gleicher Weise ist bezüglich der Spalte 1940 des Blattes L 6a „Der Anbau landw. Zwischenfrüchte in Hektar" zu verfahren, da eine kreisweise Aufberei tung der nur teilweise durchgeführten Erhebung des Anbaues der landw. Zwischenfrüchte zur Futtergewin nung und zum Unterpflügen im Jahre 1940 nicht vorgenommen worden ist. Ebenso ist auf dem Blatt E4a „Der Anbau auf dem Ackerland in Hektar" für 1940 unter der Hektarzahl des Flachsanbaues nach der Frühjahrserhebung ein Punkt mit roter Tinte zu setzen, da auch die Spätsaaten des Flachses 1940 kreisweise nicht festgestellt worden sind. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 398.