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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 8.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 8.1941
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1941, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1941 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1941 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1941 17 18
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1941 31 32
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1941 47 48
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1941 57 58
- Ausgabe Nr.7, 15. Februar 1941 77 78
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1941 87 88
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1941 103 104
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1941 123 124
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1941 131 132
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1941 167 168
- Ausgabe Nr. 15, 18. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 13 a, 4. April 1941 189 190
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1941 244 245
- Ausgabe Nr. 15, 19. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 16, 26. April 1941 280 281
- Ausgabe Nr. 17, 3. Mai 1941 302 303
- Ausgabe Nr. 18, 10. Mai 1941 316 317
- Ausgabe Nr. 19, 17. Mai 1941 344 345
- Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 1941 360 361
- Ausgabe Nr. 21, 30. Mai 1941 372 373
- Ausgabe Nr. 22, 7. Juni 1941 392 393
- Ausgabe Nr. 23, 14. Juni 1941 416 417
- Ausgabe Nr. 24, 21. Juni 1941 430 431
- Ausgabe Nr. 25, 28. Juni 1941 452 453
- Ausgabe Nr. 26, 5. Juli 1941 464 465
- Ausgabe Nr. 27, 12. Juli 1941 490 491
- Ausgabe Nr. 28, 19. Juli 1941 500 501
- Ausgabe Nr. 29, 26. Juli 1941 522 523
- Ausgabe Nr. 29 a, 29. Juli 1941 536 537
- Ausgabe Nr. 30, 2. August 1941 546 547
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1941 564 565
- Ausgabe Nr. 32, 16. August 1941 592 593
- Ausgabe Nr. 33, 23. August 1941 604 605
- Ausgabe Nr. 34, 30. August 1941 628 629
- Ausgabe Nr. 35, 6. September 1941 652 653
- Ausgabe Nr. 36, 13. September 1941 666 667
- Ausgabe Nr. 37, 20. September 1941 678 679
- Ausgabe Nr. 38, 27. September 1941 690 691
- Ausgabe Nr. 39, 4. Oktober 1941 704 705
- Ausgabe Nr. 39 a, 8. Oktober 1941 714 715
- Ausgabe Nr. 40, 11. Oktober 1941 734 735
- Ausgabe Nr. 41, 18. Oktober 1941 742 743
- Ausgabe Nr. 42, 25. Oktober 1941 756 757
- Ausgabe Nr. 43, 1. November 1941 772 773
- Ausgabe Nr. 44, 8. November 1941 792 793
- Ausgabe Nr. 45, 15. November 1941 802 803
- Ausgabe Nr. 46, 22. November 1941 835 836
- Ausgabe Nr. 47, 29. November 1941 851 852
- Ausgabe Nr. 48, 6. Dezember 1941 867 868
- Ausgabe Nr. 49, 13. Dezember 1941 883 884
- Ausgabe Nr. 50, 20. Dezember 1941 899 900
-
Band
Band 8.1941
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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Termin 352 um auffällige Abweichungen, Fehler, Auslassungen u. dgl. erkennen zu können. Die Hilfsblätter der Bodenbenutzungserhebung von 1939, die Betriebs bogen von 1940 und die Gemeindeergebnisse der Wintersaatenanbauflächenerhebung vom Dezember 1940 sind durch die KBsch. beim Bürgermeister an zufordern und den Prüfern auszuhändigen. Die Nachprüfung beim Bürgermeister hat sich insbeson dere darauf zu erstrecken, ob die gesamte Eemeinde- fläche erfaßt und deren Aufteilung nach Kultur arten vom Bürgermeister richtig vorgenommen wurde, und ob ferner alle in die Erhebung einzubeziehen den Betriebe erfaßt worden sind. 5. Im Anschluß an die Besprechung beim Bürger meister haben die Prüfer bei etwa 10 Vetriebsin- habern je ausgesuchter Gemeinde stichprobenweise die bei der Vodenbenutzungserhebung gemachten An gaben nachzuprüfen, so daß insgesamt 30 Betriebe je KBsch. geprüft werden. Bei der Auswahl der Be triebe ist darauf Bedacht zu nehmen, daß nach Mög lichkeit solche Betriebe verschiedener Größenklassen ge prüft werden, deren landwirtschaftliche Nutzfläche in den Jahren 1939, 1940 und 1941 gleichgeblieben ist oder sich wenig verändert hat, da dann der Vergleich der diesjährigen Angaben mit den früheren Anbau flächen (vgl. Ziffer 4) am einfachsten ist. Zunächst sind auftretende Zweifelsfragen mit den Betriebsin habern oder deren Vertreter zu besprechen. Ist auf diese Weise keine Klärung herbeizuführen, so haben die Prüfer die Angaben durch Flurbegehung nachzu prüfen und gegebenenfalls die Flächen nachzumessen. 6. Da es naturgemäß nicht möglich ist, die Flächenangaben sämtlicher Kultur- und Fruchtarten genau nachzuprüfen, wird sich die Prüfung auf Stich proben bei einzelnen Kulturpflanzen beschränken müssen, bei denen erfahrungsgemäß besonders häufig falsche Angaben gemacht werden. In erster Linie sind die Getreideflächen — vor allem Hafer und Meng getreide —, weiterhin Kartoffeln, Ackerfutter und Brachflächen genau zu kontrollieren. 7. Bei der Prüfung der einzelnen Betriebe sind - sofern Abweichungen festgestellt werden — auf dem Betriebsbogen der Bodenbenutzungserhebung vom Mai 1941 neben den vom Betriebsinhaber ein getragenen Angaben die bei der Nachprüfung ermit telten Flächen mit roter Tinte oder Rotstift einzu setzen. 8. llber das Ergebnis der Nachprüfungen bei Bürgermeistern und Betriebsinhabern sind Nieder schriften aufzunehmen und von den Prüfern unter Angabe von Beruf und Dienststellung zu unter zeichnen (Formblatt ^). 353 9. In Ergänzung der stichprobenweisen Nachprü fung ist für das Gebiet der KBsch. ein kurzes allge meines Gutachten über die Erfahrungen und Beob achtungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Boden benutzungserhebung zu erstatten (Formblatt 6). Ins besondere sollen die Gutachter darüber berichten, ob und in welcher Richtung die Angaben zur Voden benutzungserhebung bei den einzelnen Fruchtarten durch die Maßnahmen der Kriegs- und Ernährungs wirtschaft beeinflußt worden sind. Anhaltspunkte hierfür werden sich aus Unterhaltungen mit einer größeren Zahl von Betriebsleitern, aus der Wirt schaftsberatung und aus Erfahrungen früherer Jahre usw. ergeben. Einzelbeobachtungen dürfen selbstver ständlich nicht ohne weiteres verallgemeinert werden. Es handelt sich vielmehr darum, in diesem allge meinen Gutachten ein Durchschnittsbild sür die KBsch. zu erhalten. Wenn es den Prüfern möglich ist, typische Fehler der Bodenbenutzungserhebung nicht nur allgemein aufzuzeichnen, sondern prozentual zn schätzen, so sind solche Angaben für die praktische Aus wertung der Gutachten besonders wertvoll. 10. Die KBsch. haben die gesammelten Nieder schriften (Formblätter K), die allgemeinen Gutachten (Formblätter 8) und die berichtigten Betriebsbogen der Vodenbenutzungserhebung sämtlicher geprüften Betriebe (vgl. Ziffer 7) unverzüglich an die LBsch. einzureichen. Die LBsch. hat diese Unterlagen laufend an mich einzusenden. Die Betriebsinhaber sind verpflichtet, auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. 7. 1923 (RGBl. I S. 723), die durch besondere Verord nungen in allen Gebieten des Eroßdeutschen Reiches eingesührt ist, den Prüfern die gewünschten Angaben zu machen und das Betreten der Felder usw. zu ge statten. Die erforderlichen Formblätter werden den LBsch. zur Weiterleitung an die KBsch. rechtzeitig geliefert. Die LBsch. haben den KBsch. nötigenfalls noch er gänzende Richtlinien zur Durchführung dieser Dienst anordnung zu geben. Die den LBsch. durch die Nachkontrolle der Vo denbenutzungserhebung entstehenden Kosten werden aus Reichsmitteln gedeckt. Die Zuweisung dieser Mittel an die LBsch. wird so bemessen, daß je KBsch. ein Betrag von 100 RM verfügbar ist. Die LBsch. erhalten hierzu noch nähere Anweisung. An die Landes- und Kreisbauernschaften (außer Wartheland) und zur Unterrichtung der OVF. — DN. 1941 S. 350. DN. 1941 Nr. 19 Tierzucht. Zulassung von Milcherhitzungseinrichtungen. — II l) 930/2 vom 14. 5. 1941 —. Nachfolgend gebe ich den Runderlaß des Reichs ministers des Innern und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 21. 4. 1941 — III b 4041/41 — 4670 und 118 8 —6404/3 — (RMBliV. Nr. 18) zur Kenntnis: „(1) Auf Grund der im Reichsgesundheitsamt und in dem Prüfungsamt für milchwirtschaftliche Geräte in Kiel vorgenommenen amtlichen Prü-
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