Tierzucht. Biehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schutze gegen die Tollwut. — ll v 1011 vom 3. S. 1941 —. Nachfolgende Anordnung des Reichsministers des Innern vom 28.3.1941 (RMBliV. Nr. 16 S. 649) gebe ich zur Kenntnis. „Auf Grund des § 17 Nr. 8 und des 8 79 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. 6. 1909 (RGBl. S. 619) wird hiermit zum Schutze gegen die Tollwut folgendes bestimmt: 8 1. Sämtliche über 3 Monate alten Hunde müssen mit Halsbändern versehen sein, die Namen und Wohnort des Besitzers ersehen lassen, oder an denen eine Steuermarke mit Angabe des Ver steuerungsbezirks und der Nummer des Hundes in der Steuerliste oder eine besondere Erkennungs marke mit dem Namen des Pol.-Bezirks und einer fortlaufenden Nummer befestigt ist. 8 2. Diese Anordnung tritt am 1.5.1941 in Termin Kraft. Am gleichen Tage tritt meine VA. vom 11.9.1939 (RAnz. Nr. 123) außer Kraft. 8 3. Zuwiderhandlungen unterliegen den Straf vorschriften des Viehseuchengesetzes." An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1941 S. 340. Län-liche Hauswirtschaft. Neuauflage des Würzkräuterheftes. — litt 32V vom k. 5.1941 —. Die Bestände des Würzkräuterheftes sind bei der RNSt. Verlags-Ges. m. b. H. sowie bei mir rest los vergriffen. Eine Neuauflage des Heftes ist mög lich, sofern genügend Bestellungen dafür eingehen. Bis zum 2V. 5. 1941 ist mir daher anzugeben, Termin wieviel Exemplare noch benötigt werden. Weitere Bestellungen auf das Würzkräuterheft erübrigen sich in der Zwischenzeit An die Landesbauernschaften — DN. 1941 S. 349. Hinweise aus nicht abgeüruckte versügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Neichsbauernführers: 1. Organisation der Tierzucht (Rinderschläge). (V/VI 194/5 vom 8.5.1941) 2. Anrechnung von Dienstzeiten in der NSDAP, und ihren Gliederungen auf das Besoldungsdienstalter. (V/4II 221/11 vom 6. 5.1941) 3. Stundenlohn für ungelernte weibliche Gefolgschafts- Mitglieder. (V/l ll 410 vom 7.5.1941) 4. Nachtdienstzuschläge. (V^4 II 410 vom 7.5.1941) 5. Zusatzerhebung zur allgemeinen Betriebsstatistik des RNSt.*) . (V v 240 vom 3. 5.1941) 6. Arbeitsbedingungen der ausländischen landwirtschaft lichen Arbeitskräfte im Jahre 1941. Arbeitsverträge. (I 8 463/2 vom 30.4.1941) 7. Arbeitslosenversicherung der Beschäftigten in Euts- und Eenossenschaftsbrennereien. (I 8 670/29 vom 5.5. 1941) 8. Rentenbescheide und Vertretung gegenüber den Ver sicherungsbehörden. (18 603/1 vom 8.5.1941) *) Außer Ostpreußen 9. Schulung Volksdeutscher aus Umsiedlerlagern**). (I v 105 vom 5.5.1941) 10. Einstellung der Zulassung von Handelssaatgut bei Erbsen. (HO 442/1 vom 5.5.1941) 11. Ausbildung der Leistungsinspektoren im Melken. (II v 432 vom 3. 5.1941) 12. Zuteilung von Futtermitteln für die Karpfenteich- Wirtschaft. (II v 841/3 vom 3. 5.1941) 13. Beihilfegewährung für Schlepperanschaffungen. (116 160/12 vom 30.4.1941) **) Außer Saarpfalz und Vaden. Anschriftänderungen: Landesbauernschaft Baden: Die Diensträume des Forstan..es Waldshut sind nach der Waldtorstraße 14 verlegt. Fernspr.: Waldshut 481. Landesbauernschaft Sachsen: Die Diensträume der KBsch. Auerbach i. Vogtl. sind nach der Schlltzenstr. 1 verlegt. Die KBsch. Kamenz hat die Fernsprechnummern 958/959, die LdwSch. und WBSt. Kamenz die Fernsprech nummer 950 erhalten. Die Diensträume der Samenprüfungsstelle der LVsch