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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 8.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 8.1941
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1941, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1941 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1941 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1941 17 18
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1941 31 32
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1941 47 48
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1941 57 58
- Ausgabe Nr.7, 15. Februar 1941 77 78
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1941 87 88
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1941 103 104
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1941 123 124
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1941 131 132
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1941 167 168
- Ausgabe Nr. 15, 18. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 13 a, 4. April 1941 189 190
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1941 244 245
- Ausgabe Nr. 15, 19. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 16, 26. April 1941 280 281
- Ausgabe Nr. 17, 3. Mai 1941 302 303
- Ausgabe Nr. 18, 10. Mai 1941 316 317
- Ausgabe Nr. 19, 17. Mai 1941 344 345
- Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 1941 360 361
- Ausgabe Nr. 21, 30. Mai 1941 372 373
- Ausgabe Nr. 22, 7. Juni 1941 392 393
- Ausgabe Nr. 23, 14. Juni 1941 416 417
- Ausgabe Nr. 24, 21. Juni 1941 430 431
- Ausgabe Nr. 25, 28. Juni 1941 452 453
- Ausgabe Nr. 26, 5. Juli 1941 464 465
- Ausgabe Nr. 27, 12. Juli 1941 490 491
- Ausgabe Nr. 28, 19. Juli 1941 500 501
- Ausgabe Nr. 29, 26. Juli 1941 522 523
- Ausgabe Nr. 29 a, 29. Juli 1941 536 537
- Ausgabe Nr. 30, 2. August 1941 546 547
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1941 564 565
- Ausgabe Nr. 32, 16. August 1941 592 593
- Ausgabe Nr. 33, 23. August 1941 604 605
- Ausgabe Nr. 34, 30. August 1941 628 629
- Ausgabe Nr. 35, 6. September 1941 652 653
- Ausgabe Nr. 36, 13. September 1941 666 667
- Ausgabe Nr. 37, 20. September 1941 678 679
- Ausgabe Nr. 38, 27. September 1941 690 691
- Ausgabe Nr. 39, 4. Oktober 1941 704 705
- Ausgabe Nr. 39 a, 8. Oktober 1941 714 715
- Ausgabe Nr. 40, 11. Oktober 1941 734 735
- Ausgabe Nr. 41, 18. Oktober 1941 742 743
- Ausgabe Nr. 42, 25. Oktober 1941 756 757
- Ausgabe Nr. 43, 1. November 1941 772 773
- Ausgabe Nr. 44, 8. November 1941 792 793
- Ausgabe Nr. 45, 15. November 1941 802 803
- Ausgabe Nr. 46, 22. November 1941 835 836
- Ausgabe Nr. 47, 29. November 1941 851 852
- Ausgabe Nr. 48, 6. Dezember 1941 867 868
- Ausgabe Nr. 49, 13. Dezember 1941 883 884
- Ausgabe Nr. 50, 20. Dezember 1941 899 900
-
Band
Band 8.1941
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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334 gene eingesetzt werden können, noch Bedarf an Kriegsgefangenen haben. Gleichwohl werden immer wieder Klagen vor gebracht und Einzelfälle festgestellt, daß Kriegsge fangene zum Nachteil dringender kriegswichtiger Arbeiten an unwichtigen und jedenfalls für die Kriegführung wenig bedeutungsvollen Stellen zur Arbeit eingesetzt sind. So sind Kriegsgefangene bei der Einrichtung von Privatgärten, bei ausge sprochenen Verschönerungsarbeiten, bei der Errich tung von Denkmälern und nicht als kriegswichtig anerkannten öffentlichen und privaten Bauten so wie bei Wege- und Meliorationsarbeiten eingesetzt worden, die während des Krieges eine wirtschaft liche Bedeutung nicht mehr erlangen werden. Die Nachprüfung der vorgebrachten Klagen hat häufig gezeigt, daß Kriegsgefangene von den Arbeitsämtern zwar nur für kriegswichtige Arbei ten zur Verfügung gestellt waren, dann aber ohne Wissen der Arbeitsämter bei nicht kriegswichtigen Arbeiten verwendet wurden. Bei einigen dieser Fälle hätte die bestimmungswidrige Verwendung der Kriegsoefangenen von den Arbeitsämtern durch laufende Überwachung der Vorhaben und durch einen Besuch der Arbeitsstellen verhindert werden können. In einzelnen Fällen sind Kriegsgefangene auch mit Wissen der Landesarbeitsämter und Arbeits ämter unwichtigen Arbeiten zuqeführt worden, die von verschiedenen lokalen Stellen aus besonderen Gründen gefördert und betrieben wurden. In diesen Fällen hätten die lokalen Sonderinteressen hinter den Notwendigkeiten der Kriegswirtschaft zurückstehen müssen. Bei Schwierigkeiten mit ört lichen Stellen hätte mir berichtet werden müssen. Schließlich sind Kriegsgefangene auch ohne Ein schaltung oder gegen den Einspruch der Arbeitsein satzbehörden für unwichtige Arbeiten zugeteilt worden. Häufig wurde dies von den Arbeits ämtern und Landesarbeitsämtern nicht mit dem er forderlichen Nachdruck bekämpft, und eine Meldung ist dem Landesarbeitsamt oder mir nicht erstattet worden. Ich mache es daher nochmals den Landes arbeitsämtern und Arbeitsämtern zur Pflicht, Kriegsgefangene nur für kriegswichtige Arbeiten zuzuteilen und den Kriegsgefangeneneinsatz laufend zu überprüfen. Ich bitte bei der besonderen Be deutung der Angelegenheit die Präsidenten der Landesarbeitsämter und die Leiter der Arbeits ämter, sich persönlich hierbei einzuschalten. Ich bitte dabei folgende Gesichtspunkte besonders zu beachten: 1. Sowohl bei der ersten Zuweisung von Kriegsgefangenen auch nach der Zuweisung ist der Einsatz sämtlicher Kriegsgefangenen Ihres Bereichs sorgfältig nach Maßgabe der Eingangs worte dieses Erlasses zu überprüfen. Die der Er nährung dienenden landwirtschaftlichen Vetriebs- arbeiten sind auch ohne Einstufung in eine Dring lichkeitsordnung stets von kriegsentscheidender Be deutung. Entsprechendes gilt für den Bergbau. Für sonstige, nicht in eine Dringlichkeitsordnung 335 eingefügte Vorhaben, insbesondere der Forstwirt schaft, der Verkehrswirtschaft und -Verwaltung (ein schließlich Reichsbahn und Reichspost), der Chemie wirtschaft und der Industrie der Steine und Erden gilt das gleiche, wenn die betreuenden Dienststellen ihre kriegsentscheidende Bedeutung bestätigen. 2. Ferner sind sämtliche (auch die kriegs entscheidenden) Vorhaben auf zweckmäßigen und sparsamen Ansatz der kriegsgefangenen Arbeits kräfte zu überprüfen (z. B.: Sind die kriegsgefan genen Facharbeiter ihren beruflichen Kenntnissen entsprechend beschäftigt? — Ist die Arbeitskraft der eingesetzten oder einzusetzenden Kriegsgefan genen voll ausgenutzt? — Können durch organi satorische Maßnahmen Kriegsgefangene vielseitiger und etwa zugleich auch für andere Betriebe (beson ders in der Landwirtschaft) eingesetzt werden?). 3. Sämtliche von den Stalags abkomman dierte Arbeitskommandos sind vor und besonders auch während des Einsatzes aufs genaueste nach der Richtung zu überprüfen (Befragung der Ver mittlungsstellen in den Stalags, Besuch im Außen dienst), ob die Zuweisungen ordnungsmäßig durch geführt sind (Beteiligung oder Zustimmung der Arbeitseinsatzverwaltung — unzulässiges Aus leihen von Kriegsgefangenen an andere Unter nehmer oder für andere Arbeiten). 4. Anforderungen auf Zuweisung von Kriegs gefangenen für nicht kriegswichtige Arbeiten sind abzulehnen. Glaubt das Arbeitsamt oder Landes arbeitsamt einer solchen Anforderung entsprechen zu sollen, ist ausnahmslos auf dem Dienstweg meine Entscheidung einzuholen. 5. Ebenso ist meine Entscheidung einzuholen, wenn ein Landesarbeitsamt der Weiterbeschäfti gung von Kriegsgefangenen bei nicht kriegswich tigen Maßnahmen zustimmen will. 6. Einwendungen gegen die Versagung und gegen den Entzug von Kriegsgefangenen, die andere Gesichtspunkte als die der Kriegswichtigkeit der Arbeit enthalten, sind unbeachtlich. Insbesondere können sich Betriebe und Verwaltungen nicht dar auf berufen, daß sie Aufwendungen für Kriegs gefangenenunterkünfte gehabt haben. 7. Soweit Kriegsgefangene bestimmten Stellen im Rahmen eines „Sonderkontingents" zugeteilt sind, muß von Eingriffen der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter Abstand genommen werden. Falls Kriegsgefangene aus solchen Sonderkontin genten einsatzmäßig fehlangesetzt erscheinen, bitte ich einen zweckvolleren Einsatz zunächst durch Ver handlungen zu versuchen. Beim Mißlingen der Verhandlungen bitte ich mir zu berichten. Ich stelle hierzu fest, daß lediglich der Herr Eeneralinspektor für das deutsche Straßenwesen ein Sonderkontin gent von Kriegsgefangenen vom Oberkommando der Wehrmacht zugebilligt erhalten hat. Außer dem sind als „Sonderkontingent" nur noch die in Bau- und Arbeitsbataillone abkommandierten Kriegsgefangenen sowie solche bei Wehrmachtvor haben auf Weisung des Oberkommandos der DN. 1941 Nr. 18
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