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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 8.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 8.1941
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1941, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1941 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1941 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1941 17 18
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1941 31 32
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1941 47 48
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1941 57 58
- Ausgabe Nr.7, 15. Februar 1941 77 78
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1941 87 88
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1941 103 104
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1941 123 124
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1941 131 132
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1941 167 168
- Ausgabe Nr. 15, 18. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 13 a, 4. April 1941 189 190
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1941 244 245
- Ausgabe Nr. 15, 19. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 16, 26. April 1941 280 281
- Ausgabe Nr. 17, 3. Mai 1941 302 303
- Ausgabe Nr. 18, 10. Mai 1941 316 317
- Ausgabe Nr. 19, 17. Mai 1941 344 345
- Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 1941 360 361
- Ausgabe Nr. 21, 30. Mai 1941 372 373
- Ausgabe Nr. 22, 7. Juni 1941 392 393
- Ausgabe Nr. 23, 14. Juni 1941 416 417
- Ausgabe Nr. 24, 21. Juni 1941 430 431
- Ausgabe Nr. 25, 28. Juni 1941 452 453
- Ausgabe Nr. 26, 5. Juli 1941 464 465
- Ausgabe Nr. 27, 12. Juli 1941 490 491
- Ausgabe Nr. 28, 19. Juli 1941 500 501
- Ausgabe Nr. 29, 26. Juli 1941 522 523
- Ausgabe Nr. 29 a, 29. Juli 1941 536 537
- Ausgabe Nr. 30, 2. August 1941 546 547
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1941 564 565
- Ausgabe Nr. 32, 16. August 1941 592 593
- Ausgabe Nr. 33, 23. August 1941 604 605
- Ausgabe Nr. 34, 30. August 1941 628 629
- Ausgabe Nr. 35, 6. September 1941 652 653
- Ausgabe Nr. 36, 13. September 1941 666 667
- Ausgabe Nr. 37, 20. September 1941 678 679
- Ausgabe Nr. 38, 27. September 1941 690 691
- Ausgabe Nr. 39, 4. Oktober 1941 704 705
- Ausgabe Nr. 39 a, 8. Oktober 1941 714 715
- Ausgabe Nr. 40, 11. Oktober 1941 734 735
- Ausgabe Nr. 41, 18. Oktober 1941 742 743
- Ausgabe Nr. 42, 25. Oktober 1941 756 757
- Ausgabe Nr. 43, 1. November 1941 772 773
- Ausgabe Nr. 44, 8. November 1941 792 793
- Ausgabe Nr. 45, 15. November 1941 802 803
- Ausgabe Nr. 46, 22. November 1941 835 836
- Ausgabe Nr. 47, 29. November 1941 851 852
- Ausgabe Nr. 48, 6. Dezember 1941 867 868
- Ausgabe Nr. 49, 13. Dezember 1941 883 884
- Ausgabe Nr. 50, 20. Dezember 1941 899 900
-
Band
Band 8.1941
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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seitigen Vertrauensverhältnisses aus dieser Maß nahme günstige Auswirkungen für die Werbung landwirtschaftlichen Nachwuchses erwachsen können. Die LBsch. berichten über den Umfang und die Erfahrungen mit dem langfristigen Einsatz spätestens erstmalig am 30. 6. 1941. „Die Sicherung der Ernährung ist neben der Wehrwirtschaft die wichtigste Aufgabe des deut schen Volkes. Auch die Jugend mutz wiederum ihre Kräfte hierfür zur Verfügung stellen. Ihre Hilfe bei den landwirtschaftlichen Bestell-, Pflege- und Erntearbeiten ist ein Teil des Parteieinsatzes. Die notwendigen organisatorischen Matznahmen sind sofort zu treffen. Besonders eilig sind die Vor bereitungen für den Einsatz in der Frühjahrsbe stellung. 2m Einvernehmen mit dem Generalbevollmäch tigten für die Reichsverwaltung, dem Reichsmini ster für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichs minister für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung und dem Reichsarbeitsminister und nach Fühlungnahme mit dem Reichsjugendführer der NSDAP, gebe ich in Anlehnung an die Anord nung K 55/40 vom 9. 5. 1940 für den Einsatz der Jugend folgende Richtlinien bekannt. Sie sollen eine allgemeine Handhabe bilden, wobei die Aktion nicht durch eine zu enge Auslegung der Richtlinien beeinträchtigt werden darf: Wegen der Verschiedenartigkeit der Verhält nisse in den einzelnen Gauen sollen nach einer Ent scheidung des Führers die Gauleiter über den Um fang des Jugendeinsatzes und die Notwendigkeit einer Schließung von Klassen oder Schulen für ihren Bereich die Entscheidung treffen. Die Schul aufsichtsbehörden haben dementsprechend die Schließung anzuordnen. Eine allgemeine Schließung der Schulen auf längere Zeit erscheint allerdings unzweckmäßig und dürfte auch nicht notwendig sein. I. Einsatzpflichtige Jugend. (Erfaßter Personenkreis.) Es sind folgende Gruppen zu unterscheiden. 1. Kurzfristiger, örtlicher und Wochenendeinsatz. Dieser erstreckt sich auf Schüler und Schüle rinnen der Volks-, Mittel- und höheren Schulen vom vollendeten 10. Lebensjahr ab. Der Ein satz darf nur an ihrem Wohnort oder in den benachbarten Orten erfolgen, die sie täglich von ihrem Elternhaus erreichen können. 2. Langfristigen Einsatz auch außerhalb des Wohn ortes. Er erstreckt sich auf Schüler der Mittel- und höheren Schulen vom vollendeten 15. Lebens jahr ab. Von dem Einsatz von Schülerinnen soll hier Abstand genommen werden. 3. Einzelbeurlaubung von Schülern für die Hilfe im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern. Sie darf vom Schulleiter genehmigt werden, soweit es die Schulverhältnisse gestatten. Berufstätige und berufslose Jugendliche sind von den Arbeitsämtern zum Arbeitseinsatz beson ders erfaßt und werden durch die nachstehenden Bestimmungen nicht betroffen. II. Zuständigkeit. Der Jugendeinsatz ist ein Teil des Gesamtein satzes der NSDAP. Die allgemeine Verantwor tung trägt der Hoheitsträger, der mit dem Land rat oder Bürgermeister (Oberbürgermeister) Füh lung hält. Der praktische Einsatz erfolgt im Einverneh men mit dem Hoheitsträger durch die HI. und Schule unter Mitwirkung des Arbeitsamts im Rahmen folgender Grenzen: 1. Hitler-Jugend. Die Hitler-Jugend ist zuständig für den Einsatz während der Ferien bei allen Schulen. In den Gemeinden, in denen sich auch eine Mittel- oder höhere Schule befindet, ist die HI. für den Einsatz der gesamten schulpflichti gen Jugend, auch während der Schulzeit zu ständig. 2. Schule. Die Schule ist zuständig für den Einsatz der schulpflichtigen Jugend während der Schul zeit in den Gemeinden, in denen sich keine Mittel- oder höhere Schule befindet. Für die Verteilung des Einsatzdienstes von Schule und HI. war die Erwägung maßgebend, in bestehende örtliche Verbindungen zwischen den Bauern und der örtlich ansässigen Jugend möglichst wenig einzugreifen, den Einsatz aber während der Schulferien der HI. zu belassen, weil dann die Schulen geschlossen sind. Es bleibt den Schulleitern und den Führern der Banne überlassen, die landwirtschaftliche Hilfe der örtlich ansässigen Jugend innerhalb der ländlichen Gemeinden anders zu regeln, wenn diese bisher in anderer Weise reibungslos ge sichert 'werden konnte. 3. Wochenendeinsatz der Partei. Für den kurzfristigen Wochenendeinsatz (Sonnabend, Sonntag) ist der Hoheitsträger lt. meiner Anordnung 17/41 verantwortlich. Um den kurzfristigen Einsatz der Jugend, für den auch berufstätige Jugendliche zur Ver fügung stehen, auf den Gesamteinsatz der Par tei abzustimmen, haben sich deshalb die Führer der Vanne bzw. die Schulleiter mit dem zu ständigen Hoheitsträger der Partei in Ver bindung zu setzen, um die notwendigen Verein barungen zum reibungslosen Einsatz zu treffen. Dabei ist zu beachten, daß der Wochenendeinsatz in erster Linie dazu dienen soll, die beruflich Tätigen, insbesondere die Erwachsenen, für die Hilfe bei den landwirtschaftlichen Bestell-, Pflege- und Erntearbeiten zu gewinnen. Ste hen Erwachsene nicht in dem nötigen Ausmaß zur Verfügung, so darf die Jugend eingesetzt werden. Auch dieser Einsatz soll nach Möglich keit klassenweise erfolgen. III. Schulferien und Schulurlaub. Der Einsatz ist so zu regeln, daß die Aufgaben der Schule möglichst wenig in Mitleidenschaft ge zogen werden. Er soll daher in erster Linie in die Ferien fallen.
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