Landesbauernschaft Zahl der Schulen Sitz der Schulen Sachsen-Anhalt 4 Burg Haldensleben Wernigerode Naumburg Schlesien 11 Trebnitz Glatz Oels Liegnitz Landeshut Neustadt O.S. Ratibor Kreuzburg Falkenberg Ncustädtel Bolkenhain Schleswig-Holstein 4 Bredstedt Preetz Glücksburg Hademarschen Landesbauernschaft Zahl der Schulen Sitz der Schulen Thüringen 6 Buttstädt Hildburghausen Stadtroda Bleicherode Ronneburg Wandersleben Weser-Ems 4 Bohmte Emden Vechta Neuenburg Westfalen 6 Münster Neubeckum Erndtebrück Unna Soest Altenhundem Württemberg 1 Kupferzell Lanübau. Düngerstättenaktion. Erlab der Baupolizeigebüh ren für die baupolizeiliche Genehmigung von Dungstätten und Zauchegruben im Rechnungs jahr 1941. -HE 322 vom 19. 4. 1941 —. Auf Grund der Runderlasse des Reichsarbeits ministers vom 15. 3. 1941 und des Preußischen Fi nanzministers vom 18. 3. 1941 ist die Frist für die Befreiung von Baupolizeigebühren für den Bau von Düngerstätten und Jauchegruben, die mit Reichsbei hilfen errichtet werden, bis auf weiteres verlängert worden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 294. Tierzucht. Amtliche Deckblocks für angekörte Vatertiere. — HI) 123 vom 23. 4. 1941 —. Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft teile ich nachstehendes mit: Bei einer Neuauflage von Deckblocks ist auf der ersten llmschlagseite außer der Zeile „zum Deck erlaubnisschein Nr " noch 'eine weitere Zeile „zum Körbuch Nr " vorgesehen. Dieses hat sich als notwendig erwiesen, da verschiedene Körämter und Körstellen ein Verzeichnis der angekörten Vater tiere gemäß Durchführungsanweisung vom 26. 3.1940 — II 6 1 — 488 — (LwRMBl. 1940 S. 311 bis 318) zu § 10 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Förderung der Tierzucht nicht mit einer besonderen Deckerlaub nisschein-Nummer, sondern mit der Körbuch-Nummer führen. Außerdem sind auf der ersten Umschlagseite der neuen Deckblocks für Bullen und Hengste Spalten vorgesehen für Name und Nummer des Tieres, Grundfarbe, Abzeichen, geboren, Rasse, Bemerkungen, Name und Wohnort des Halters. Auf der rechten Seite der Deckscheine ist an Stelle der Deckerlaubnisschein-Nummer Name und Nummer des Vatertieres vorgesehen. Den Körämtern und Körstellen wird anheim gestellt, bei den noch vorhandenen Deckblocks, die auf gebraucht werden müssen, die vorstehenden Ände rungen schon jetzt vorzunehmen. An die Landesbauernschaften — Körämter —. — DN. 1941 S. 294. Verhütung von Schäden an Rinder- und Kalb fellen. — II v 3ÜV vom 23. 4. 1941 —. Von der Fachgruppe Häuteverwertungen und der Fachgruppe ledererzeugende Industrie werde ich dar auf hingewiesen, daß in diesem Jahre der Schaden an Rinder- und Kalbfellen, hervorgerufen durch Mist und Urin, sehr groß sei. Die Ursache dürfte darin zu suchen sein, daß für die Pflege der Tiere in vielen Fällen nicht genügend Arbeitskräfte und für eine Einstreu nicht genügend Streumaterial bereitstehen. Trotzdem muß es im Interesse der Erhaltung eines so wertvollen Gutes, wie es Häute und Felle für die Bekleidung der Wehrmacht und der Heimat unter den gegenwärtigen Verhältnissen darstellen, möglich sein, diese Schädigungen durch größere Reinlichkeit in den Stallungen und Sauberhaltung der Tiere zu vermeiden bzw. zu mildern. Bei dem Verkauf von Schlachttieren genügt es nicht, daß vor dem Verkauf die Entfernung des Dunges an den Oberschenkeln vorgenommen wird. Durch das gewaltsame Ent fernen wird vielmehr oft ein Narbenschaden der Haut