238 DN. 1941 Nr. 13 s Anlage 8 Der Reichsbauernsiihrer Verwaltungsamt Verzeichnis über Prüfungsstoff Lfd. Nr. Kurzer Inhalt des Aktenvorsalles Bezeichnung der Stelle, wo dieser greifbar ist Wie wird die Aufgabe lau ten und welche Hilfsmittel sind bei der Lösung zu be nutzen Wieviel Zeit wird die Lö sung der Ausgabe bei durch schnittlicher Begabung des Prüflings in Anspruch nehmen 1 2 3 4 5 Anlage 9 Reichsprüfungsamt beim RMdJ., Prüfungsausschuß für die Anwär ter des gehobenen Dienstes im Reichsnährstand Priisungsmederschrist Datum: Anwesend: 1 als Vorsitzender 2 als 1. Beisitzer 3 als 2. Beisitzer 4 - als 3. Beisitzer als Anwärter Der obengenannte Anwärter wurde heute vor dem Prüfungsausschuß nach der Prüfungsordnung für die Anwärter des gehobenen Dienstes im Reichsnährstand vom 29. November 1940 mündlich geprüft. Die schriftliche Prüfung hat er am abgelegt. Die mündliche Prüfung erstreckte sich auf folgende Gegenstände: 1. 2. 3. 4. (Urteil) ( „ ) ( ,, ) ( „ ) Das Ergebnis der Prüfung war folgendes: Dem Anwärter wurde zuerkannt: s) für den mündlichen Teil das Urteil b) für den schriftlichen Teil das Urteil c) Gesamturteil - (bestanden). 1. Beim Bestehen der Prüfung: Das Ergebnis ist dem Anwärter durch den Vor sitzenden des Prüfungsausschusses mitgeteilt worden. 2. Beim erstmaligen Nichtbestehen der Prüfung: Dem Anwärter ist durch den Vorsitzenden des Prü fungsausschusses mitgeteilt worden, daß er die Prüfung nicht bestanden hat, und daß er zur Wiederholung der Prüfung nach Ablauf von Monaten auf An ¬ trag wieder zugelassen wird. 3. Beim Nichtbestehen der Prüfung: Dem Anwärter ist durch den Vorsitzenden des Prü fungsausschusses mitgeteilt worden, daß er die Prüfung zum Verwaltungsinspektor im Reichsnährstand nicht be standen hat, aber ohne Ablegung einer weiteren Prüfung für den mittleren Dienst als geeignet anzusehen ist. Datum: Der Prüfungsausschuß.