189 DN. 1941 Nr. 13 a 190 Nr. iZs Dienstnachrichten -es Reichsnährstandes Herausgeber: Der Reichsbauernführer, Verwaltungsamt öerlin, üen 4. April 1941 8. Jahrgang Die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren und des gebobenen nWttechnWen Dienstes im Reichsnährstand — n 121/1 vom 25. März 1S4I - Das Deutsche Beamtengesetz vom rd. Januar zyz? sieht in tz 104 vor, daß die Reichsregierung durch Verordnung Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten erlassen kann. Auf Grund dieser ge setzlichen Ermächtigung hat die Reichsregierung zur einheitlichen Regelung der Laufbahnen der deutschen Beamten am rS. Februar )yzy die Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten erlassen. Durch diese Verordnung wurden reichseinheitliche Rahmenvorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten geschaffen, an die alle Verwaltungen gebunden sind. Die Verordnung sieht gleichzeitig vor, daß für den Geschäfts bereich jeder Verwaltung besondere Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erlaßen werden, die sich im Rahmen der Vorschriften dieser Verordnung halten müßen. Für den Geschäftsbereich des RNSt. hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft am rz. August 1040 für die Anwärter des mittleren Dienstes und am November 1040 für die Anwärter des gehobenen Dienstes je eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung erlaßen. Durch die vorstehend genannten Vorschriften sind dem RNSt. nunmehr die Voraussetzungen gegeben, sich die für seine innere Verwaltung erforderlichen Nachwuchskräfte heranzubilden. Um die Gewinnung eines Überblicks über die für die Ausbildung der Anwärter dieser Laufbahnen im RNSt. bestehenden Vor schriften zu erleichtern, werden nachstehend alle hierfür maßgebenden Bestimmun gen zufammengefaßt veröffentlicht.