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DN. 1941 Nr. 15 277 Termin Zorst. Institut für Waldschutz Eberswalde — IIf 122 — vom 15. 4. 1941 —. Aus dem Tätigkeitsbericht des Institutes für Waldschutz in Eberswalde, das von Professor Dr. Schwerdtfeger geleitet wird und vom RNSt. Bei hilfen erhält, ersehe ich, daß im Jahre 1940 nur eine einzige LBsch. eine Anfrage an dieses Institut gerich tet hat. Ich weise die Abt. II? der LBsch. darauf hin, sich in Zukunft in viel stärkerem Maße dieses vorbild lichen Institutes zu bedienen, zumal Professor Dr. Schwerdtfeger die Bekämpfung des Kiefernspanners, der Forleule, des Kiefernspinners und der Blatt wespen in erster Linie bearbeitet. An die Landesbauernschaften, Forstabteilungen. DN. 1941 S. 276. Lanüwirtfchastliches Hauwesen. Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Stallbauwesens. — III 270 vom 5. 4. 1941 —. Nachfolgend gebe ich eine Anordnung des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 12. 3. 1941 — VIIIK 4281 — zur Kenntnis mit dem Ersuchen, die zeichnerischen Unterlagen mir bis zum 10. Mai 1941 zukommen zu lassen: „Im Hinblick auf die voraussichtliche Lage der Vauwirtschaft nach dem Kriege und zur Vermei dung von Fehlinvestierungen ist es notwendig, für das Gebiet des Stallbaues allgemeingültige Grund sätze aufzustellen. Das ist auch insbesondere auf dem Gebiet der Stallbe- und -entlüftung, der Belichtung, der Standabtrennungen und der Standbemessungen -notwendig. Um bei der Aufstellung von amtlichen Normen blättern alle auf dem Gebiet gesammelten Erfah rungen der letzten Jahre auszuwerten, ist es er wünscht, von allen LBsch. die Vorschläge und Er fahrungen kennenzulernen. Ich lege Wert darauf, nicht nur die guten Erfahrungen, sondern auch die noch weit verbreiteten Fehler kennenzulernen. Für die Aufstellung der Normen ist die Mit arbeit des RNSt. auf breitester Grundlage erfor derlich. Ich bitte daher, die LBsch. anzuweisen, das vor handene Unterlagenmaterial über Stallüftung, -einrichtung usw. an das VA. zu senden. Ich Litte, von dort aus das Material der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des landwirtschaftlichen Bauwesens in Berlin W8, Behrenstraße 68—70, zur Sichtung und Bearbeitung zu übergeben. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, vor Inangriffnahme der Bauarbeiten auf dem Lande, insbesondere des Stallbaues, Vorarbeiten zu leisten, bitte ich, das Erforderliche zu veranlassen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1941 S. 276. K. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs- amtes des Neichsbauernführers. 1. Verdeutschung übernommener Fremdwörter (V^.1 220/29 vom 4. 4. 1941) 2. Verbrauchsregelung sür Schreibmaschinen (V711 215 vom 7. 4. 1941) 3. Diplomlandwirt W. Cramer (V/1II VC 26 vom 8. 4. 1941) 4. Hilfskräfte für die Abt. II O (V^II 272/3 vom 15. 4. 1941) 5. 32. Änderung des Besoldungsgesetzes (V/4 II 221/1 vom 15. 4. 1941) 6. Film „Sieg im Westen" (IVC 011/10 vom 5. 4. 1941) 7. Lohnerhebung für die staatlichen und gemeindlichen Waldarbeiter (I 8 436/1 vom 3. 4. 1941) 8. Förderung des ländlichen Wohnungsbaues nach dem Kriege (I 8 380/2 vom 4. 4. 1941) 9. Erfolgsmeldung über den Bestand und Bedarf an landw. Arbeitskräften für 1941 (I 8 312/2 vom 4. 4. 1941) IO. Betreuung versehrter Soldaten aus landwirtschaft lichen Berufen (I 8 343/70 vom 15. 4. 1941) Einsatz von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft im Jahre 1941 (I 8 348/30 vom 15. 4. 1941) 12. Arbeitsbedingungen für italienische landwirtschaft liche Arbeitskräfte (13 463/10 vom 15. 4. 1941)-) 13. Beantragung der veranschlagten Preußischen Staats beihilfen und Reichsbeihilfen für 1941 (II 20/21 vom 9. 4. 1941) 14. Einmonatige Privatforstlehrgänge und -Prüfungen 1941 auf Grund der „Übergangsbestimmungen" des RNSt. (II71 176/6 vom 15. 4. 1941)-») 15. Ergebnisse der landwirtschaftlichen Betriebszählung 1939 (II 3 310 vom 4. 4. 1941) 16. Ledcrkontingent 11/41 (II 3 260/10 vom 8. 4. 1941) 17. Dienstbesprechung der AL. II L (II C10/33 vom 8. 4. 1941) 18. Düngemittelkontingentierung (IIL 350 vom 15 4 1941) 19. Zulassung von Sommergetreide-Handelssaatgut (IIC 442 vom 4. 4. 1941) *) Außer Ostpreußen, Schleswig-Holstein, Mecklen burg, Westfalen, Rheinland, Sachsen, Donauland, Alpen land, Südmark, Sudetenland, Saarpfalz. '"Z Außer Alpenland, Donauland, Südmark. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. 11.