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DN. 1941 Nr. 11 164 Rauchen, Essen und Trinken während des Han tierens mit Zyanogas ist verboten. Gesicht und Hände sind nach der Arbeit gründlich zu waschen. Das Arbeiten mit offenen Wunden ist zu unter lassen. Die durchgasten Räume sind nach dem Aus streuen des Zyanogases durch Verschließen der Türen und Anbringen von Warnungsschildern, die auf die vorhandene Eiftgasgefahr Hinweisen, gegen den Zutritt Unbefugter zu sichern. Die Rückstände des Zyanogases sind nach jeder Durchgasung möglichst zusammenzunehmen und zu vergraben. Uber die einzelnen Zyanogas-Behandlungen ist Buch zu führen, das genaue Angaben über Be zeichnung und Naumgröße des betreffenden Ge wächshauses, begaste Pflanzensorten, Zeit (Tag und Stunde der Untergassetzung und Lüftung), angewandte Zyanogas-Menge, Augen- und Innen temperatur, Feuchtigkeitsgrad, Wetter, Schädlings arten, Erfolg und Namen der ausführenden Perso nen enthält. Die Seiten des Buches sind fortlau fend zu numerieren und mit einer Einteilung zu versehen, die eine übersichtliche Eintragung der An gaben erleichtert. Auf Verlangen ist der zustän digen Polizeibehörde das Buch zur Einsicht vorzu legen. Zyanogas darf nur in gasdicht verschlossenen Originalpackungen in verschlossenen kühlen und trockenen, tunlichst abseits der Wohnungen gelege nen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, gelagert werden. Ein Vorrätighalten in unverpacktem losen Zustand ist verboten. Weitergabe des Giftes an Unbefugte ist strafbar. Bei Unglücksfüllen ist künstliche Atmung in frischer Luft anzuwenden und ärztliche Hilfe schleu nigst herbeizuholen. VIII. Wer ist zur Anwendung von Zyanogas berechtigt? Jeder Betrieb, der Zyanogas zur Gewüchs- hausentwesung anwenden will, mutz im Besitz einer behördlichen Genehmigung sein, die bei der zustän digen höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen ist. Denn als Blausüureverbindung fällt der Ge brauch von Zyanogas zur Schädlingsbekämpfung in Gewächshäusern unter die Verordnung zur Aus führung der Verordnung über die Schädlingsbe kämpfung mit hochgiftigen Stoffen vom 22. 8. 1927 (RGBl. I S. 297). Die Genehmigung wird Be trieben unter der Bedingung erteilt, datz sie als zuverlässig bekannt sind und den Nachweis er bringen, datz deren Inhaber entweder selbst in dem Entwesungsverfahren mittels Zyanogas aus gebildet sind oder über darin ausgebildete Ange stellte verfügen. Die Ausbildung kann durch die Pflanzenschutzämter und ihre Bezirksstellen, Ver suchs- und Forschungsanstalten für Gartenbau, Eartenbauschulen und gärtnerischen Werkschulen der LBsch. sowie Gartenbaubetriebe, die bereits im Besitz der behördlichen Genehmigung sind und das Zyanogas-Verfahren praktisch anwenden, oder durch die Firmen Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung m. b. H., Frankfurt/Main, Weitzfrauenstr. 9, Heerdt-Lingler GmbH., Frankfurt/Main, Her- mann-Eöring-Ufer 3, Tesch L Stabenow, Internationale Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung m. b. H., Ham burg 1, Metzberghof, erfolgen. Die ausbildende Stelle erteilt über die erfolgte Ausbildung eine Bescheinigung. IX. Wie ist also der Arbeitsgang bei der E e w ä ch s h a u s d u r ch g a s u n g mit Zyanogas? I. Etwa 12 bis 14 Stunden vor der Begasung nicht mehr gietzen! 2. Klappen und Türen des Gewächshauses schlichen, Wasserbehälter zudecken. 3. Rauminhalt des Gewächshauses genau be rechnen. 4. Atemschutzgerät anlegen! 3. Zyanogas abwägen oder -messen! (Ein Etz- löffel faßt glatt gestrichen etwa 20 Zz gehäuft rund 23 A Zyanogas.) 6. Zyanogas auf trockene Unterlage (und nur nach Sonnenuntergang) gut verteilt aus streuen! 7. Gewächshaus verschließen und Warnungs schild anoringen! 8. Beachte, daß während der Begasung die Tem peratur im Gewächshaus nicht fällt! 9. Spätestens eine Stunde vor Sonnenaufgang Gewächshaus mit Atemschutzgerät betreten, Klappen öffnen, Zyanogas-Rückstände nach Möglichkeit entfernen! IO. Begaste Pflanzen am Vormittag noch schattig halten! 11. Führe genaues Protokoll über die Begasung! An die Landesbauernschaften und Pflanzenschutzämter. — DN. 1941 S. 15«.