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Nr. 17. Erfurt, den 1. Juni 1885. 804oo4coo--04o--04o-04oo4o--o4o--o4o-0Q-4o-c@sKK 919>o--o4o--o4oo4>o--o4o--o4>o--o412o-o4>o--o4o--0<1>o--04>o--o<1>o-o4g5 J Preis der einspaltigen Korpuszeile & Jede Anzeige muss auf ein besonderes Blatt Papier geschrieben werden. 4 Grössere Aufträge nach Uebereinkunft. T $ für Verbandsmitglieder 25 Pf., .t Offerten deren Weiterbeförderung dnroh das Bureau gewünscht wird, offene Stellen unserer Abonnenten & T , ok Dt X muss der hierfür erforderliche Portobetrag beigelegt werden. Offerten unter 6 j . , - . , 9 2 r Nichtmitglieder. . 35 Pf. $ Chiffre sind möglichst postlagernd Wohnort des Auftraggebers zu erbitten. $ werden einmal frei aufgenommen. 2 -o4>o-o4>o-o4o--04>o-o4o--o4>o-o4>o-o4>o--o4>o-04>o-o< ggae "öürtner y“ 2-9- -4• -G~kgy--9- o9- 9 -9g -4 Anzeigen, b Inhaltsverzeichniss von Nr. 17 der „Deutschen Gärtner-Zeitung.“ Verbandsangelegenheiten: Kassenangelegenheit. Neu angemeldete Mitglieder. Fünftes Verzeichniss der für einen Denkstein auf Paul Gräbner’s Ruhestätte eingegangenen Beiträge. Vereinsberichte: Barmen, Bremen. — Die Rhododendron-Ausstellung von T. J. Seidel-Dresden im Wintergarten des Zentralhotels in Berlin vom 16. — 25. Mai. (Schluss.) — Carl Graeber, Cineraria hyirida nana fol. aureis var. — Gemüsegarten: G. Schottler, Tomaten. — Die Blumenarrangements auf der Gartenbauaustellung in Hamburg vom 2. — 6. April. Mit Abbildungen. — R. Engelhardt, Untersuchungen über die Blutlaus. — C. Ilsemann, Die grosse Frühjahrs ausstellung der k. k. Gartenbaugesellschaft in Wien vom 23.—-27. April.— Fragenbeantwortungen: A. Bronold, Die Vertilgung der roten Spinne und des Thrips. — Personalnachrichten. — Briefkasten. Krankenkasse für deutsche Gärtner. Bekanntmachung!*) Indem wir hiermit die Tagesordnung für die in Charlotten burg stattfindende Generalversammlung der Krankenkasse und die bisher eingegangenen Anträge veröffentlichen, machen wir darüber folgendes bekannt: Die am 3. Juni gewählten Abgeordneten werden vom Haupt vorstande direkt berufen und ihnen das betreffende Mandat der Ver waltungsstelle seinerzeit zugeschickt, welcher der Gewählte angehört. Es werden ferner noch Anträge entgegengenommen und vor behaltlich der Genehmigung der Generalversammlung noch auf die Tagesordnung gesetzt. Es wird ausserdem sämmtl. Verwaltungsstellen zur Pflicht gemacht, ihre Rechnungsabschlüsse dieses mal präzise am 1. Juli fertig zu stellen und binnen 8 Tagen, also bis 8. Juli, an den Hauptkassirer zu senden; später eingehende Rechnungsabschlüsse bleiben unberücksichtigt für das II. Quartal, da der Hauptvorstand zur Generalversammlung mit einem fertigen Abschluss des II. Quar tals erscheinen will. Deshalb wird nochmals dringend aufgefordert, dass die stets säumigen Verwaltungsstellen nur dieses mal präzise ihre Abrech nungen fertig stellen. Tagesordnung: 1. Konstituirung der Versammlung; Prüfung der Legitimation der Abgeordneten. 2. Wahl von zwei Schriftführern. 3. Vorlesung des Protokolls der letzten Generalversammlung. 4. Rechenschaftsbericht des Hauptvorstandes. 5. Wahl einer Revisionskommission. 6. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen An träge über Abänderung des Statuts und der Geschäftsordnung. 7. Bericht der Revisionskommission. 8. Neuwahl des Hauptvorstandes und der Ersatzmänner. 9. Verlesung der gefassten Beschlüsse. 10. Wahl des Versammlungsortes der nächsten Generalversamm lung. 11. Schluss der Versammlung durch den Vorsitzenden des Haupt vorstandes. Anträge zur Generalversammlung der Krankenkasse für deutsche Gärtner. 1. Anträge von Calbe a. S. und Charlottenburg: Die ärztliche Untersuchung bei der Aufnahme in Wegfall zu bringen. 2. Anträge von Dresden und Quedlinburg: Ermässigung der Beiträge. 3. Anträge von Braunschweig, Stuttgart und Berlin: Erhöhung der Krankenunterstützung. 4. Anträge von Berlin: a) Erhöhung der Krankenunter stützung auf M. 2,50 und Gewährung von 75 Pf. pro Tag an die Angehörigen des Kranken während der Krankheitsdauer; b) Re vision der Geschäftsordnung. *) Weil für das Hauptblatt zu spät eingegangen, erfolgt die Veröffentlichung an dieser Stelle. Die Redaktion. 5. Anträge des Hauptvorstandes: a) Zusatz zu § 15 des Statuts hinter „für die Dauer der Krankheit“: wenn in solchen Fällen der Kranke verweigert, auf Anordnung des Vorstandes und auf Kosten der Kasse sich in eine Heilanstalt zu begeben und ferner sich der Kontrolle entzieht, b) Zu § 14: Mitglieder, welche rückständiger Beiträge wegen ausgeschlossen wurden, können im Laufe eines Jahres nur dann wieder aufgenommen werden, wenn sie den rückständigen Beitrag nachzahlen. Nach Verlauf eines Jahres, vom Ausschluss ab gerechnet, können solche Ausgeschie dene, wie Neubeitretende wieder aufgenommen werden, c) Zu § 57: Der verbleibende Rest fällt einer, bei der Auflösung von den derzeitigen Mitgliedern näher zu bestimmenden, milden Stiftung zu, welche Korporationsrechte besitzen muss, d) Mitglieder, welche die vorgeschriebenen An- und Abmeldungen binnen 8 Tagen bei Domizilswechsel versäumen, fallen in eine Geldstrafe von 3 Mark, e) Die Kosten der alle 3 Jahre stattfindenden Generalversammlung stets nur durch Extrasteuer aufzubringen, f) Eine zweite höhere Beitrags- und Unterstützungsstufe einzurichten. 6. Anträge von Braunschweig, Berlin, Dresden, Char lottenburg, Wiesbaden, Kassel: Gewährung eines Sterbe geldes im Todesfall von M. 75 bezw. 40 oder 50 M. 7. Anträge von Pankow, Berlin, Nienstedten: Den geschäftsführenden Beamten der Verwaltungsstellen mit mehr als 50, bezw. 200 Mitgliedern eine einmalige jährliche Vergütung zu gewähren. 8. Anträge von Köstritz: Das Publikationsorgan der Kran kenkasse für jede Verwaltungsstelle auf Kassenkosten zu halten. 9. Anträge von Kassel: 1. Gründung einer auf besonderen Statuten basirenden Unterstützungskasse bei Sterbefallen, ähnlich einer Alters- oder Lebensversicherung. 2. Einrichtung einer nie drigeren Zahlstufe für Lehrlinge, welche dem Versicherungsgesetze entspricht. 3. Zusatz zu § 3 des Statuts: Tritt ein Mitglied einer anderen Krankenkasse in die Krankenkasse für deutsche Gärtner über, so braucht es kein Eintrittsgeld zu zahlen; solche Mitglieder jedoch, welche nach geschehener vierteljährlicher Kündigung aus einer Gemeinde- oder Ortskasse austreten, erhalten, so lange sie noch Rechte an die betreffende Kasse haben, nur die Hälfte der statutarischen Unterstützung, bis der Austritt aus der Kasse, wel cher sie bisher angehörten, vollzogen ist. 4. Antrag des Herrn Schmidt-Kassel: Die Generalversammlung wolle die Herausgabe eines eigenen Publikationsorgans beschliessen, welches regelmässig erscheint und auch Fachwissenschaftliches bringt. 10. Antrag des Herrn A. Niemandt-Charlottenburg: Die Generalversammlung möge die Einrichtung einer Unterstützungs kasse beschliessen, welche neben der Unterstützung in Krankheits fällen noch folgende Beihülfe gewährt: a) Nach mindestens 14- tägiger Arbeitsunfähigkeit wird eine wöchentliche Unterstützung von M. 10 vier Wochen lang gewährt, b) Kranke, erwerbsunfähige Mitglieder, welche Familie haben, erhalten ausserdem während der Krankheitsdauer pro Woche M. 10, Unterstützung jedoch nicht länger, als höchstens auf die Dauer von 24 Wochen. Jedes Mit glied der Krankenkasse soll berechtigt, aber nicht verpflichtet sein, dieser Kasse anzugehören.