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H Erscheint am 1., 10. nnd 20. eines jeden Mlonats. -- i j 4 Abounementspreis jährlid) 7 31., halbjährlid) 3 M. 50 Pf. X- Nr. 2. Erfurt, 10. Januar 1885. Fe IX. Jahrgang. Verbandsangelegenheiten. An die Mitglieder des Deutschen Gärntner-Verbandes. Den Mitgliedern des Deutschen Gärtner-Verbandes teile ich mit, dass ich von dem mir Statuten- und ver tragsmässig zustehenden Rechte Gebrauch gemacht und am 1. Januar beim Vorstande des Verbandes meine Stellung als Verbandsgeschäftsführer zum 1. April ge kündigt habe. Vor dem Entscheid stehend, ob ich noch länger ohne irgend welche ausreichende Unterstützung von der Seite, von der ich sie zuerst zu erwarten berechtigt bin, in rastloser, aufreibender Arbeit mein Wissen und Können dem Verbände opfern will, ob ich auch fernerhin im Kampf gegen Unentschlossenheit und Teilnahmlosigkeit und unter dem Druck unberechtigter Erschwerung meines Wirkens für Durchführung von Reformen in unserm Verbandswesen, die, wie ich anzunehmen berechtigt bin, von der grossen Mehrheit der Verbandsangehörigen als notwendig erachtet werden, meine beste Lebenszeit und vollwertige Leistungsfähigkeit für Arbeiten vergeuden will, deren für den Verband erhofften Ergebnisse infolge Durchkreuzung mühevoller und umsichtiger Vorarbeiten unerlangbar gemacht werden — oder ob ich, mein per sönliches Interesse einmal selbst wahrnehmend, mir ein dankbareres, lohnenderes und aussichtsvolleres Gebiet für meine Arbeit suchen soll — wählo ich das letztere. Die Darlegung einiger der Ursachen, die mich zu diesem Entscheid geführt haben, behalte ich mir vor. Mein Empfinden unter dem Druck des aufgezwungenen, mir schwer gewordenen Entschlusses denen zu schildern, die von der Ehrlichkeit meines Wollens überzeugt sind, halte ich für überflüssig. Mit dem Bewusstsein, meine Pflicht erfüllt zu haben, räume ich die Stellung, in der ich die Hoffnung hegte, den Bestrebungen des Deutschen Gärtner-Verbandes jetzt und in der Zukunft nützen zu können. Der Verbandsgeschäftsführer: Ludwig Möller. Direkte Zusendung des Verbandsorgans an die Vereinsabonnenten. So gern wir bereit sind, das Verbandsorgan sofort nach Erscheinen direkt unter Streifband an die einzelnen Vereinsabonnenten zu senden, so fest müssen wir darauf bestehen, dass bezüglich dieser Exemplare seitens der Vereine folgende Bedingungen erfüllt werden: 1. Die Aufträge auf direkt zu sendende Exemplare nehmen wir nur durch Vermittlung eines Vereins an. Persönliche Meldungen müssen unberücksichtigt bleiben, weil wir keine Kontrolle üben können, ob der sich An meldende wirklich Vereinsmitglied ist und seinen Ver pflichtungen genügt. 2. Der Preis eines solchen Exemplares beträgt pro Jahrgang 5 M. 50 Pf. — 4 M. sind für Abonnement und 1 M. 50 Pf. für Porto- und Emballagekosten zu entrichten. Halbjährige Abonnements auf direkt an Vereinsmitglieder zu sendende Exemplare können nicht angenommen werden. 3. Eür die Zahlung des Betrages für den ganzen Jahrgang haftet der Verein, durch dessen Vermittlung die Bestellung erfolgte, und dies auch in dem Falle, wenn das Mitglied aus dem Verein ausscheidet oder an einen anderen Ort verzieht. 4. Für solche Vereinsmitglieder, welche durch Ver mittlung eines Vereins das Verbandsorgan zum Preise von 5 M. 50Pf. direkt zugesandt erhalten, hat der betreffende Verein für das ganze Jahr den Verbandsbeitrag zu bezahlen, ohne Rücksicht darauf, ob ein solcher Abonnent im Laufe des Jahres aus dem Verein etwa ausgeschieden ist. In allen den Fällen, wo man sich diesen Bedingungen nicht unterziehen will, muss es bei der seitherigen Ein richtung bleiben, dass nämlich sämmtliche Exemplare dem Verein zugesandt werden und dieser die Verteilung besorgt. Der Abonnementspreis ist in diesem Falle pro Exemplar 4 M. jährlich. Im Falle Wegzugs hat man sich dann mit dem Vereine wegen Nachsendung der Nummern zu einigen. Das Bureau des Deutschen Gärtner-Verbandes.