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239 durch -welche die Auswüchse des Vereinswesens beseitigt und damit allen Versuchen, die Vereine ihrer erziehenden und belehrenden Aufgabe zu entfremden, rücksichtslos ein Ende bereitet werden kann. Die Frage, ob eine Vertretung der persönlichen Mitglieder durch Delegirte zulässig und ausführbar ist, betrachten wir als eine offene für eine spätere Behandlung. Nach dieser Begründung unserer Anträge und Darlegung unserer Auffassung der Sachlage erwarten wir Ihre Zustimmung zu unseren Anträgen und ersuchen nochmals um schleunigste Uebermittlung Ihres Entscheides. Wir beantragen ferner: III. „Als Ort der nächsten Verbands Versammlung wird Frankfurt am Main an Stelle von Stutt gart gewählt.“ Als mit den vorstehenden Anträgen im engsten Zusammenhang stehend, empfehlen wir Ihnen auch diesen Antrag zur Annahme. Zur Begründung desselben bemerken wir, dass, solange die Verbandskasse die vollen Fahrkosten für die Vereinsdelegirten bezahlte, es für die Vereine bedeutungslos war, wo die Versammlung stattfand. Um nun unter den durch Annahme der vorstehenden Anträge veränderten Verhältnissen und besonders in Berücksichtigung des von der letzten Verbandsversammlung gefassten Beschlusses auf Herabsetzung der Fahrkostenentschädigung für die Vereins delegirten auf die Hälfte, den Vereinen eine zahlreiche Vertretung zu ermöglichen und den persönlichen Mitgliedern die Beteiligung zu erleichtern, ist das Stattfinden der bevorstehenden Verbandsversammlung an einem günstig ge legenen, von allen Seiten ohne erhebliche Unkosten erreichbaren Orte unerlässlich. Die Vorzüge einer solchen Lage sind für Stuttgart nicht vorhanden. Es ist ein von dem Sitze der meisten Vereine weit entfernter Ort, in dem und in dessen näherer und weiterer Umgebung zudem noch wenige persönliche Mitglieder ansässig sind. — Die Versammlung würde dort voraussichtlich eine mehr wie geringe Beteiligung finden. Der Vorschlag, die Verbandsversammlung nach Stuttgart einzuberufen, wurde, wie sich nachträglich herausstellte, der letzten Versammlung ohne Auftrag des Vereins in Stuttgart gemacht. Wir sind jedoch überzeugt, dass trotzdem die dortigen Mitglieder alles für Vorbereitung und Durchführung der Versammlung aufgeboten haben würden, wenn eine geeignetere Lage die Beibehaltung Stuttgarts Tätlich erscheinen liesse. Allen Anforderungen inbezug auf günstige Lage genügt dagegen Frankfurt a. M., welches dem dichteren Ver- breitungsbezirk der Vereine nahe liegt und auch von Süddeutschland leicht erreicht werden kann. Dortige Mitglieder haben sich bereit erklärt, die Vorarbeiten für die Versammlung auszuführen. Wir ersuchen also um gefällige Stimmenabgabe für Frankfurt a. Main. Der Vorstand des Deutschen Gärtner-Verbandes. G. Kittel. Ludwig Möller. C. Aug. Guder. Ernst Braun. G. Försterling. Die Stimmabgabe derjenigen Mitglieder, welchen das Rundschreiben und die Stimmkarte nicht zu Händen ge kommen sein sollte, erbitten wir durch Postkarte in folgender Weise: Stimmkarte für die persönlichen Mitglieder des Deutschen Gärtner-Verbandes. (Das Zutreffende ist zu unterstreichen, das Nichtzutreffende auszustreichen.) Ich stimme Ich stimme Ich stimme für — gegen den den den Antrag Antrag Antrag 1. II. III. Stand: für für — gegen — gegen Vor- und Zuname: Wohnort: , den - 1885. Den Vereinen ist noch das folgende Rundschreiben Mitglieder bringen. An die Vereine des Deutschen Gärtner-Verbandes! Es ist den zum Deutschen Gärtner-Verbande gehörenden Vereinen ein Antrag auf Statutenänderung übersandt, durch dessen Annahme eine die Rechte aller Mitglieder gleichmässig wah rende Abstimmungsform erzielt und damit eine weitere Vervoll kommnung unserer Verbandsorganisation bewirkt werden soll. Für die Durchführung dieser Organisationsverbesserung wird auch die Mitwirkung der einsichtigeren, es mit der Weiterent wicklung unseres Verbandes wohlmeinenden Vereinsmitglieder er beten. Da nun seit längerer Zeit von einzelnen, in der Richtung der Sozialdemokratie sich bewegenden Agitatoren versucht wird, die Vereine dem Arbeitsgebiete zu entziehen, auf dem sie seither mit viel Erfolg und Anerkennung tätig waren, sie der Pflege der gärtnerischen Berufsfortbildung zu entfremden und durch Ver hetzung einen widernatürlichen Gegensatz zu schaffen zwischen Prinzipalen und Gehülfen, eine Verschiedenartigkeit der Interessen zu behaupten und die Sachlage so darzustellen, als sei der Deutsche Gärtner-Verband und die ihm angehörenden Vereine nur zur Wahrung sogenannter „Gehülfeninteressen" da, — so sehen wir uns veranlasst, die Vereine eindringlichst vor dergleichen Ver hetzungen zu warnen. Auf dem Tätigkeitsgebiete des Deutschen Gärtner-Verbandes besteht kein Klassenunterschied und keine Verschiedenartigkeit zugestellt worden, welches wir hier zur Kenntniss aller der Interessen, auch dürfen diese niemals bestehen, soll der Ver band nicht seinem Zwecke: „Förderung der gesammten Interessen der Gärtnerei, besonders Wahrnehmung aller Bestrebungen, die auf Erzielung einer guten gärtnerischen Berufsausbildung gerichtet sind“ — entzogen werden. An dem Fortgang und an dem Erfolg der vom Verbände und von den Vereinen unternommenen Arbeiten für diese Zwecke muss jeder Gärtner, gleichviel in welcher Lebens stellung er sich befindet, gleichmässig interessirt sein und gleich mässig teilnehmen; ein Hervork hren der Klassenunterschiede ist da widersinnig, und ein Frevel an den Zwecken des Deutschen Gärtner-Verbandes und seiner Vereine ist es geradezu, wenn von den in die Vereine eingeschlichenen sozialdemokratischen Agita toren versucht wird, die in den ursprünglichen Vereinsbestrebungen zum Ausdruck kommende gärtnerische Fortbildungsbewegung in das Fahrwasser der Sozialdemokratie hineinzuleiten. Alle diejenigen Mitglieder, welche diese bis jetzt roch ver kappten und verdeckten Bestrebungen zu durchschauen imstande und gesonnen sind, den Deutschen Gärtner-Verband seinen Zwecken zu erhalten, zu seiner Sicherung die Gleichberechtigung aller Mit glieder durchzuführen und den Agitatoren die Ansammlung einer ausschlaggebenden Stimmenzahl unmöglich zu machen, mögen für die übermittelten Anträge stimmen. Diejenigen jedoch, welche die Aufgabe des Verbandes nicht mehr in der Verfolgung seiner ureigensten Zwecke erblicken, die