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-8- Abonnementspreis jährlid 7 31., halbjälyrlid 3 3H 50 Vf. +8- Ersihyeint nm 1., 10. uni 20. eines jeden 3lonats. +&- 5 Erfurt, 10. Juli 1885. IX. Jahrgang. Nr. 22. Organ des Deutschen Gärtner-Verbandes. Redigirt von Ludwig' öller, Geschäftsführer - W des Deutschen Gärtner-Verbandes in Erfurt. S Anträge an die Mitglieder des Deutschen Gärtner-Verbandes vom Vorstand des Verbandes. Den Mitgliedern des Deutschen Gärtner-Verbandes sind nachfolgende Anträge nebst Begründung durch be sondere Zusendung übermittelt. Sollten dieselben einem Mitgliede nicht zugegangen sein, so erbitten wir gefällige umgehende Anzeige oder nach Kenntnissnahme des Nachstehenden die Stimmabgabe durch Postkarte nach der am Schlüsse abgedruckten Vorschrift. Das Bureau des Deutschen Gärtner-Verbandes. Wir beantragen: I. Den § 35 der Statuten, der jetzt lautet: „Alle 3 Jahre findet eine Verbandsversammlung statt, auf welcher die Vereine durch Delegirte vertreten sind. Es darf ein Delegirter immer nur einen Verein vertreten. Die Dele- girten haben sich durch, von ihren Vereinen auszustellende Mandate auf dem Verbandstage zu legitimiren. Jeder Delegirte hat bei Abstimmungen so viel Stimmen,'als der Verein, den er vertritt, Mitglieder zählt; diese Zahl muss auf seinem Mandat verzeichnet stehen. Die Delegirten derjenigen Vereine, die auf Grund der Bestim mungen des § 5 der Statuten einen ermässigten Beitrag zahlen, haben für je 50 Mitglieder ihrer Vereine eine Stimme;“ wie folgt zu ändern: „Alle 3 Jahre findet eine Verbandsversammlung statt, auf welcher die Vereine durch Delegirte vertreten sind. Die Vereine können für je 5 Mitglieder einen Delegirten senden. Die Vereinigung mehrerer Vertretungen auf einen Delegirten ist nicht gestattet. Die Delegirten haben sich durch, von ihren Vereinen auszustellende Man date auf dem Verbandstage zu legitimiren. Jeder Delegirte hat eine Stimme. Jedem vertretenen Vereine wird für einen Delegirten die Hälfte der Reisekosten von der Verbandskasse zurückerstattet. Die Vereine, die auf Grund der Bestimmungen des § 5 der Statuten einen ermässigten Beitrag zahlen, können für je 50 Mitglieder einen Delegirten senden. Wir beantragen: II. Den § 37 der jetzt lautet: „Persönliche Mitglieder, die an den Verhandlungen teilnehmen, haben für ihre Person Stimme“ umzuändern wie folgt: „Persönliche Mitglieder, die an den Verhandlungen teilnehmen, haben für ihre Person Stimme. Im Falle ein persönliches Mitglied einen Verein vertritt, hat es gleichfalls nur eine Stimme. Wir überreichen Ihnen als Mitglied des Deutschen Gärtner-Verbandes die vorstehenden Anträge zur Prüfung und Entschlussfassung und ersuchen Sie, uns Ihren Entscheid für oder gegen diese Anträge gefälligst umgehend übermitteln zu wollen. Zur Mitteilung Ihres Beschlusses belieben Sie die beifolgende Stimmkarte zu benutzen. Die ausserhalb des deutschen Reiches wohnenden Mitglieder ersuchen wir, zur Uebermittlung ihrer Stimme sich Postkarten ihres Landes bedienen zu wollen, da die mit diesen Anträgen versandte Karte im internationalen Verkehr nicht zulässig und für die Mitglieder im Auslande nur als Vorschrift für Kundgebung des gefassten Ent schlusses anzusehen ist. Wir empfehlen Ihnen die Annahme unserer Anträge dringend und ersuchen Sie, in Berücksichtigung der Wich tigkeit der beantragten Statutenänderung, die Abgabe Ihrer Stimme nicht zu versäumen, damit ein vollständig zu treffender Ausdruck des Willens der Mehrheit des Verbandes erzielt wird, und nach Annahme des Antrages die nächste Verbandsversammlung ihre Beschlüsse schon den neuen Bestimmungen gemäss zu fassen hat.